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Bundesrat Tagesordnung umfasst 27 Punkte

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An der 965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Dr. Till Steffen und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

Tagesordnung umfasst 27 Punkte

Eingeschränkter Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (TOP 1)

Der Bundesrat befasst sich bei seiner Sitzung am Freitag mit dem Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge, die lediglich einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben. Von 1. August an soll für maximal 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen die Möglichkeit bestehen, im Zuge des Familiennachzugs eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundestags, der das Recht auf Familiennachzug bis längstens 31. Juli 2018 aussetzt, wird die Länderkammer aller Voraussicht nach passieren lassen. Das Recht, seine Familie nach Deutschland zu holen, hatten subsidiär Schutzberechtigte erst im August 2015 erhalten, kurz darauf wurde es in Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Flüchtlingszahlen aber im Rahmen des „Asylpaket II“ befristet für zwei Jahre ausgesetzt. Viele Flüchtlinge aus Syrien haben seither nur noch einen subsidiären Schutz erhalten und sind von dieser Einschränkungen besonders betroffen, weshalb es erforderlich ist, eine humanitäre Regelung für den Familiennachzug zu finden.

Härtere Strafen für Gaffer (TOP 4)

Schaulustige nehmen Unglücksfälle und Unfälle immer häufiger zum Anlass, sie zu fotografieren, zu filmen und die Aufnahmen an Medien weiterzuleiten oder in den sozialen Netzwerken zu zeigen. Nicht selten behindern sie dabei zusätzlich die Arbeit der Rettungskräfte. Die Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Persönlichkeitsrechte der Opfer und der Geschädigten stärkt. Künftig sollen Bildaufnahmen von verstorbenen Personen in den Bereich „des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ fallen und eine ungenehmigte Veröffentlichung strafrechtlich mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet werden können. Hamburg wird den Antrag Niedersachsens unterstützen, der bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden war, aber vor Ablauf der Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt werden konnte. Er soll nun abermals in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Länder fordern mehr Geld für Jobcenter (TOP 6)

Die Jobcenter sollen mehr Geld erhalten, um Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können. Ein Entschließungsantrag mehrerer Länder, der am Freitag diskutiert wird, reagiert damit auf Meldungen, wonach seit Jahren Mittel zur Deckung von Verwaltungskosten der Jobcenter verwendet werden müssen, die eigentlich für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehen sind. Allein im Jahr 2016 soll diese Umschichtung 764 Millionen Euro betragen haben. Damit die Jobcenter ihre Vermittlungsaufgaben besser erfüllen können, fordern die Länder die Bundesregierung auf, im Bundeshaushalt für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen – sowohl bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch bei den Verwaltungskosten. Für das Haushaltsjahr 2018 wird eine Erhöhung des Verwaltungskostenbudgets gefordert. Der Entschließungsantrag hatte in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates breite Unterstützung gefunden. Erst im Dezember 2017 hatte auch die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder eine aufgabengerechte Ausstattung der Jobcenter gefordert.

Schnellere Verfahren im Asylprozessrecht (TOP 21)

Gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen wird Hamburg in der morgigen Bundesratssitzung eine Gesetzesinitiative einbringen, die eine schnellere Bearbeitung von Asylverfahren in den Verwaltungsgerichten gewährleisten soll. Mit den Änderungen solle es den Verwaltungsgerichten in bestimmten Fällen ermöglicht werden, die Beschwerde bzw. Berufung beim Oberverwaltungsgericht zuzulassen, damit sich Richterinnen und Richter in ihrer Urteilsfindung zukünftig auf die leitende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte beziehen können und weniger Einzelfallprüfungen vornehmen müssen. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten sich bereits dafür ausgesprochen, eine solche weitere Instanz zuzulassen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Wir brauchen eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung. Eine weitere Instanz hilft, genau diese herzustellen. Wenn wir den Rechtsschutz in Asylverfahren ausbauen, werden Anträge insgesamt einfacher und schneller entschieden. Das entlastet die Verwaltungsgerichte und Entscheidungen sind dadurch auch eher absehbar. Das hilft den Verwaltungsbehörden bei der Bearbeitung von Asylanträgen und auch den Flüchtlingen bei der Antragstellung.“

Bessere Strafverfolgung bei Verbreitung von verbotenen Propagandamaterial im Ausland (TOP 23)

Verfassungsfeindliche Organisationen machen sich bei der Verbreitung von verbotenen Propagandamitteln eine Gesetzeslücke zu Nutze: In Deutschland verbotene Symbole werden meist aus dem Ausland ins Netz gestellt, dort ist dieses Vorgehen straffrei. Das deutsche Strafrecht greift nicht, auch wenn Absender und Adressat der verfassungsfeindlichen Symbole aus Deutschland stammen. Mit der Bundesratsinitiative will Hamburg gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen stärker gegen Volksverhetzung und die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole im Internet vorgehen. Künftig soll auch bestraft werden, wer im Ausland verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland verbreitet, Propagandamaterial hochlädt oder vor laufender Webcam den Hitlergruß zeigt. Auch bei dieser Initiative handelt es sich um eine so genannte Reprise aus der abgelaufenen Legislaturperiode, die nun abermals dem Bundestag zugeleitet werden soll.

Englisch als Gerichtssprache für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten (TOP 24)

Hamburg wird gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen einen Gesetzesentwurf unterstützen, der sich für Englisch als mögliche Gerichtssprache in Deutschland einsetzt. Damit soll Deutschland als Gerichtsstandort international weiterhin konkurrenzfähig bleiben. Ziel ist es, dass internationale Wirtschaftsstreitigkeiten dann künftig auch in speziellen Kammern in Deutschland auf Englisch geführt werden dürfen. Das Vorhaben ist nicht neu, bereits 2011, 2014 und 2017 fand ein entsprechender Vorstoß zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen im Bundesrat eine breite Mehrheit, scheiterte aber stets am Widerstand im Bundestag.

Bessere Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen (TOP 26)

Der Bundesrat wird die Schonzeit für die Jagd von Wildschweinen aufheben, um besser gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorgehen zu können. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die sowohl Hausschweine als auch Wildschweine befällt, für den Menschen aber ungefährlich ist. Seit dem vergangenen Jahr breitet sie sich insbesondere in Osteuropa aus. Von der ganzjährigen Bejagung verspricht man sich, das Risiko für einen Ausbruch in deutschen Schweinemastbetrieben zu verringern.

Rückfragen der Medien

Steffen Hebestreit
Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-103
E-Mail: steffen.hebestreit@lv.hamburg.de 

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