Im konkreten Fall wird jetzt der sogenannte Tatertrag aus 21 Verspätungen für Starts mit dem Ziel London und Edinburgh erhoben und als Gewinnabschöpfung eingezogen. Dabei wurden sowohl die gesparten Hotelübernachtungskosten als auch die im Falle eines Starts am nächsten Morgen fällige Entschädigung nach Fluggastrechteverordnung in Rechnung gestellt. So ergibt sich ein addierter Betrag, der der Fluggesellschaft sämtliche hierdurch erzielte wirtschaftliche Vorteile wieder nimmt. Die Airline hatte die Gründe der Verspätungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht genannt und auch keine Angaben zu den Piloten gemacht.
Das Mittel der Gewinnabschöpfung steht der Fluglärmschutzbeauftragten Gudrun Pieroh-Joußen, die bei der Umweltbehörde angesiedelt ist, als Instrument zur Verfügung und wurde beim Thema Lärm in dieser Höhe noch nicht angewendet.
Jens Kerstan, Umweltsenator, erklärt dazu: „Die Verspätungszahlen haben sich im vergangenen Jahr trotz der Pünktlichkeitsoffensive leider in die falsche Richtung bewegt. Mehr als 1.000 Verspätungen nach 23 Uhr – das ist eine erschreckend hohe Zahl, ein erheblicher Teil davon war aus unserer Sicht vermeidbar.
Ich finde es richtig, dass die Fluglärmschutzbeauftragte jetzt bei Linienflügen mit hoher Verspätungsquote das Instrument der Gewinnabschöpfung anwendet – und so bei der der Fluggesellschaft den wirtschaftlichen Gewinn wieder einkassiert. Es kann zwar im Einzelfall immer wieder nachvollziehbare Gründe für verspätete Starts und Landungen geben – sei es das Wetter, ein technisches Problem oder ein kranker Passagier. Wenn aber auf derselben Strecke immer wieder die 23-Uhr-Marke gerissen wird, müssen wir davon ausgehen, dass die Verspätungsserie auf eine zu knappe Flugplanung zurückzuführen ist und damit absolut vermeidbar war.“
Rückfragen der Medien:
Behörde für Umwelt und Energie
Jan Dube
040.42840-8006
E-Mail: jan.dube@bue.hamburg.de