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Krankenversicherung Der Weg für die pauschale Beihilfe in Hamburg ist frei

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Bürgerschaft beschließt Gesetzentwurf - Stadt zahlt auf Wunsch Versicherungsbeiträge statt Beihilfe

Durch den Beschluss der Bürgerschaft ist der Weg frei: Die Freie und Hansestadt Hamburg gibt Beamtinnen und Beamten zukünftig die Möglichkeit, sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, statt individuelle Beihilfe zu erhalten. Die Hamburgische Bürgerschaft hat das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Diese in Deutschland erstmalige Regelung tritt ab 1. August 2018 in Kraft. 

Bürgerschaft beschließt Gesetzentwurf - Stadt zahlt auf Wunsch Versicherungsbeiträge statt Beihilfe

„Es ist ein guter Tag für Hamburgs Beamtinnen und Beamte. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft können zukünftige Beamte wählen, sich gesetzlich in der GKV zu versichern“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Vorangegangen war eine intensive parlamentarische Befassung, in der alle rechtlichen und finanziellen Bedenken ausgeräumt worden sind. „Die intensive und bundesweit beachtete Debatte in der Bürgerschaft hat gezeigt, dass Hamburg einen rechtlich einwandfreien und sozial gerechten Weg eingeschlagen hat, um die gesetzliche Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte zu ermöglichen.“ Zugleich erhalten bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und  Beamte erstmals wie alle Angestellten der Stadt durch die Pauschale Beihilfe einen Arbeitgeberbeitrag.

Trotz anfänglicher Mehrkosten für die Stadt von voraussichtlich 5,8 Millionen Euro, weil sich Hamburg mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt, wird das neue Beihilfesystem nicht teurer. Mittel- und langfristig können Stadt und Versicherte von der besseren Kostenstabilität und dem niedrigerem Verwaltungsaufwand der GKV profitieren. Zudem müssen für Empfängerinnen und Empfänger der hergebrachten Beihilfe erhebliche Rückstellungen für die Zukunft gebildet werden.

Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamtinnen und Beamten.

Aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV können derzeit nur entweder bereits gesetzlich versicherte oder neue Beamtinnen und Beamte von der Regelung Gebrauch machen. „Ich habe mich in den vergangenen Koalitionsgesprächen im Bund intensiv um eine bundesweit einheitliche Regelung zur Versicherung von Beamtinnen und Beamten in der GKV sowie einer Öffnungsklausel für alle Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Dies ist bislang an der Blockadehaltung der Unionsparteien gescheitert. Ich werde meine Bemühungen dennoch fortsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass in anderen Ländern und auch im Bund ein Umdenken einsetzt, wenn unser Hamburger Modell erfolgreich gestartet ist“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Weitere Informationen zur Pauschalen Beihilfe und zur Beantragung wird das Personalamt in Kürze im Internet veröffentlichen bzw. stehen auf der Seite des Zentrums für Personaldienste unter https://www.hamburg.de/zpd/pauschale-beihilfe/11233008/pauschale-beihilfe/ zur Verfügung.

Kontakt

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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