Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Gesundheit Mehr Organspenden: Kliniken haben Schlüsselrolle

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Bürgerschaft beschließt Hamburger Transplantationsgesetz – Tag der Organspende am 2. Juni

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft für das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, um die Zahl der Organspenden deutlich zu steigern. Denn nur ein kleiner Teil der potenziell möglichen Organspenden wurden in den letzten Jahren in Hamburgs Krankenhäusern tatsächlich realisiert. Das neue Landesgesetz verpflichtet Hamburger Krankenhäuser besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte zu bestimmen und macht klare Vorgaben zu deren Qualifikation, Kompetenzen und Freistellung von anderen Aufgaben. Zusätzlich beinhaltet das neue Gesetz eine Berichtspflicht der Krankenhäuser über mögliche und realisierte Organentnahmen an die Gesundheitsbehörde. Mit den Maßnahmen soll das Potenzial für Organspenden in Hamburgs Kliniken genauer ermittelt und deutlich besser ausgeschöpft werden.

Bürgerschaft beschließt Hamburger Transplantationsgesetz – Tag der Organspende am 2. Juni

„20 Personen spendeten in diesem Jahr postmortal in Hamburg bereits insgesamt 65 Organe in Hamburg. Diese gestiegenen Zahlen im 1. Quartal 2018 sind ein positives Signal, wenngleich daraus noch kein Rückschluss auf das gesamte Jahr gezogen werden kann. Deshalb ist es neben der stetigen Aufklärung weiter unser Ziel, die klaffende Lücke zwischen den möglichen Organspenden und den tatsächlich realisierten Spenden in Hamburgs Krankenhäusern deutlich zu verkleinern“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich spreche mich wie der Deutsche Ärztetag für eine Widerspruchslösung aus. Jedoch gilt es in einem ersten Schritt die organisatorischen Weichen in den Kliniken zu stellen. Dort liegt im Moment das größte Potential, sie haben eine Schlüsselrolle.“

Nach Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) versterben in Hamburgs Kliniken jährlich circa 1500 Personen, die möglicherweise für eine Organspende in Betracht kämen. 36 Prozent der Bevölkerung haben einen Organspendeausweis. 2017 wurden in Hamburg jedoch nur von 24 Personen Organe für eine Spende entnommen. Dieser Diskrepanz wirkt das neue Landesgesetz mit klaren Vorgaben zur Präzision von Abläufen beim Organspendeprozess entgegen.

Eine tragende Rolle kommt hierbei den Transplantationsbeauftragten zu. Die 22 Krankenhäuser in Hamburg, die Organentnahmen durchführen, müssen künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der die organisatorischen und dokumentarischen Aufgaben für Organspenden federführend übernimmt. In größeren Häusern müssen mindestens zwei Transplantationsbeauftragte eingesetzt werden. Diese müssen künftig entsprechend eines festen Schlüssels – 0,1 Stellenanteile pro 10 Intensivbetten, das heißt eine Stelle pro 100 Betten – von anderen Aufgaben freigestellt werden. So soll gewährleistet werden, dass die Transplantationsbeauftragten ihren vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben auch nachkommen können.

Aufgrund der Bedeutung der Aufgabe  werden den Krankenhäusern auch Vorgaben zur fachlichen Qualifikation der Transplantationsbeauftragten gemacht. Hierzu zählt eine Facharztqualifikation und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Intensivmedizin oder die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin, um nur erfahrenen Personen für diese Position berufen zu können. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen neben Ärztinnen und Ärzten auch Pflegekräfte sein.

Damit die Behörde zukünftig beurteilen kann, ob in den einzelnen Entnahmekrankenhäusern die Potentiale für mögliche Organspenden umfassend erkannt und genutzt werden, wird mit dem neuen Gesetz auch eine Berichtspflicht für die Krankenhäuser eingeführt. Die auf dieser Grundlage zukünftig zur Verfügung stehenden Informationen werden von der Gesundheitsbehörde veröffentlicht, um zusätzliche Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus können Vertreterinnen oder Vertreter der Gesundheitsbehörde oder beauftragte Sachverständige an den Transplantationskonferenzen der Transplantationszentren teilnehmen. In diesem Gremium werden für die Patientinnen und Patienten höchst bedeutsame Entscheidungen, wie zum Beispiel die Aufnahme auf die Warteliste bei der Vermittlungsstelle (Eurotransplant), getroffen.

„Daneben müssen wir auch die Bevölkerung für eine positive Einstellung zur Organspende gewinnen, um die Spenderzahlen weiter zu steigern“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Jeder sollte sich mit dem wichtigen Thema Organspende befassen, für sich eine Entscheidung treffen und sie auf einem Organspenderausweis festhalten. Noch besser wäre es, wenn auch in Deutschland gelten würde: Organspender kann sein, wer nicht widersprochen hat. 18 europäische Länder zeigen, dass so deutlich mehr Leben gerettet werden können.“

Laut aktueller Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung war die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland mit 84 Prozent noch nie so hoch wie jetzt. Doch nur 36 Prozent der Bürgerinnen und Bürger besitzen einen Organspendeausweis. Die Gesundheitsbehörde wirbt bereits seit vielen Jahren mit verschiedenen Kampagnen für mehr Organspendeausweise. So wurde unter anderem mit der Kampagne unter dem Motto „Werd‘ auch Du zum Superhelden“ stadtweit für eine Entscheidung zur Organspende geworben.

Hintergrund

Zuletzt vermeldeten Zahlen der DSO einen Negativtrend bei Organspenden in Deutschland. 2017 gab es Deutschlandweit 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor. Auch Hamburg ist von den sinkenden Zahlen betroffen: Während im Jahr 2016 noch eine Steigerung von zuvor 27 auf 40 postmortale Organspender verzeichnet wurde, standen im vergangenen Jahr in der Hansestadt lediglich die Organe von 24 Verstorbenen zur Transplantation zur Verfügung. Nach Einschätzung der DSO versterben in den Kliniken Hamburgs aber jährlich ca. 1500 Personen, die für eine Organspende möglicherweise in Betracht kämen.

Kontakt

Karte vergrößern

Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Adresse speichern

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch