Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Bundesrat Hamburg bezieht Position für Investitionen in Bildung und sozialen Wohnungsbau, saubere Luft und weniger Plastikmüll

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

An der Sitzung nehmen der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Staatsrätin Dr. Annette Tabbara teil. 

Hamburg bezieht Position für Investitionen in Bildung und sozialen Wohnungsbau, saubere Luft und weniger Plastikmüll

Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren (TOP 12)

Der Bundesrat wird sich auch mit verschiedenen Anträgen zur Nachrüstung von Diesel-Kfz befassen, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, die Luftverschmutzung mit giftigen Stickoxiden zu reduzieren. Unter anderem soll dies mit einer Hardware-Nachrüstung von Dieselautos in Deutschland geschehen. Die Bundesregierung soll einen rechtlichen Rahmen für eine Seriennachrüstung für Diesel-Pkw der Euro 5-Norm und niedriger schaffen. Ebenfalls vorgeschlagen wird eine Erhöhung der Mittel für das Programm „Saubere Luft 2017 – 2020“. Diese Gelder sollen Städte in Maßnahmen investieren, die die Stickoxidbelastung verringern. Die Hamburger Hochbahn und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) kaufen beispielsweise mit diesen Mitteln 104 Elektrobusse, die emissionsfrei durch Hamburg fahren werden. Technische Nachrüstungen werden für erforderlich gehalten, die Kosten hierfür sollten nach dem Verursacherprinzip getragen werden. Bei manipulierten Fahrzeugen müssen diese Kosten durch die Hersteller übernommen werden. Hamburg unterstützt diese Forderungen. 

Investitionsoffensive für Bildung, sozialen Wohnraum und Verkehr (TOP 13)

Länder und Gemeinden sollen mehr Geld für Bildung, Wohnungsbau, Verkehr und Infrastruktur erhalten. Voraussetzung hierfür sind Änderungen des Grundgesetzes, denen der Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen muss. Künftig will der Bund die Länder bei bedeutsamen Bildungsinvestitionen besser unterstützen. Insbesondere das Programm „Digitalpakt Schule“, das ein Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro umfasst, kann damit zum 1.1.2019 starten. Hamburg erhält aus diesem Pakt eine erhebliche Unterstützung von rund 120 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur an Hamburger Schulen. Zudem ist auch eine finanzielle Unterstützung zum Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten vorgesehen. Künftig können die Länder vom Bund zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Ziel ist es, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll mehr Geld in Projekte der Gemeindeverkehrsfinanzierung fließen. Hiervon kann Hamburg vor allem im Rahmen geplanter Neu- und Ausbaumaßnahmen bei der S-Bahn und U-Bahn profitieren. Weiterhin will der Bund die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen einem Land in Bundesauftragsverwaltung überlassen können. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Ziele der geplanten Grundgesetzänderungen und macht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen.  

Einführung der Brückenteilzeit (TOP 14)

Die Länder beraten am Freitag erstmalig, den nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zur Einführung der Brückenteilzeit. Die Bundesregierung möchte einen Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeitphase zwischen einem und maximal fünf Jahren in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten einführen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht. Für Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten sieht der Entwurf eine Zumutbarkeitsgrenze vor. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss den neuen Teilzeitanspruch nur einem von 15 Beschäftigten gewähren. Bisher haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit, ohne Anspruch auf Rückkehr in eine Vollzeittätigkeit. Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Hamburg begrüßt die Initiative zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Der neue Rechtsanspruch kann künftig dazu beitragen, das Problem unfreiwilliger Teilzeitarbeit zu verringern. Der Bundesrat wird gegen den Gesetzentwurf voraussichtlich keine Einwendungen erheben. 

EU Verbraucherschutzvorschriften und Verbandsklage (TOP 24)

Der Bundesrat befasst sich in der morgigen Sitzung mit Vorschlägen der EU zur Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften und dort insbesondere dem Vorschlag der EU zu sog. Verbandsklagen.

Mit einer europäischen Verbandsklage möchte die EU Konsumenten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. Insbesondere der Dieselskandal habe gezeigt, dass ein EU-weit kollektiver Rechtsschutz erforderlich ist, bergründet die Kommission ihren Richtlinienvorschlag. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken.

Die Ausschüsse des Bundesrates begrüßen zwar die Initiative der EU, halten das Europäisches Verbandsklage-Modell jedoch teilweise für zu weitgehend. Ob sich diese Kritik auch in der Stellungnahme des Bundesrates wiederfindet, entscheidet sich in der morgigen Sitzung. 

Vermeidung von Plastikverpackungen (TOP 36 und 62)

Mit einer Entschließung fordern die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein rechtliche Nachbesserungen um Plastikeinträge durch verpackte Lebensmittel in die Umwelt zu vermeiden. So sollen nur noch Abfälle in die Kompostierung oder in Biogasanlagen gelangen, die kunststofffrei sind. Verpackte Lebensmittel aus den Supermärkten müssen vollständig entpackt werden. Daneben beschäftigt sich die Länderkammer mit Vorgaben der Europäischen Union zur Verminderung von Plastikartikeln, die in Gewässern, an Stränden und Küsten gefunden wurden. Hierzu gehören Take-away-Verpackungen oder Trinkbecher. Plastik-Einwegprodukte wie Einwegbesteck, Einwegteller und Strohhalme sollen künftig nur unter Einschränkungen auf den Markt gebracht werden.

Auf Antrag Hamburgs begrüßt der Bundesrat dieses Vorgehen und weist auf die Erfolge durch Mehrwegsysteme hin. Der Vorschlag der Kommission, die Herstellerverantwortung zu erweitern, wird hervorgehoben. Hersteller können dadurch an den Kosten für Müllsammlung und durch Säuberungsmaßnahmen beteiligt werden. Dies kann nicht nur das Abfallaufkommen deutlich verringern, sondern auch die öffentlichen Haushalte und die Gebührenzahler entlasten. 

Rückfragen der Medien

Sabine Spitzer| Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch