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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel nimmt Tätigkeit wieder auf. Strafverfahren mangels Tatverdachts beendet.

25.03.2009

Mit Wirkung zum 26. März 2009 wird der Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel Andreas Gross seine dortige Tätigkeit wieder aufnehmen.

 

Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel (Bild: Justizbehörde)

Er war zum 11. Februar 2009 wegen der Erhebung einer Strafanklage vorübergehend in die Justizbehörde umgesetzt worden.

Das Amtsgericht Hamburg hat das wegen des Vorwurfs einer Untreuehandlung aus dem Jahr 2005 eingeleitete Verfahren gegen Herrn Gross aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht eröffnet. Nachdem diese Entscheidung bestandskräftig wurde, ist das Straferfahren gegen den Anstaltsleiter beendet.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Ich begrüße, dass das Verfahren gegen Herrn Gross so zügig zum Abschluss gekommen ist und sich die gegen den Anstaltsleiter erhobenen Vorwürfe als unbegründet herausgestellt haben. Ich freue mich, dass ein so erfahrener und kompetenter Anstaltsleiter wie Herr Gross damit seine Tätigkeit in Fuhlsbüttel postwendend wieder aufnehmen kann.“

Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Justiz und Gleichstellung Dr. Sven Billhardt Pressesprecher Behörde für Justiz und Gleichstellung Drehbahn 36 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42843-3143 040 427943-343 pressestelle@justiz.hamburg.de