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Letztes Kita-Jahr und Vorschule ab September beitragsfrei

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Finanzielle Entlastungen für Familien sowie für Tagesmütter und -väter in Hamburg

Der Senat hat heute umfangreiche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien und Tagespflegepersonen beschlossen

Letztes Kita-Jahr und Vorschule ab September beitragsfrei

Kita: Ein kleines Mädchen wird gefüttert

Ab 1. September 2009 entfallen im Jahr vor der Einschulung die Elternbeiträge für halbtägige Betreuung in Kita, Tagespflege und Vorschule. Zudem müssen sich Eltern im Wohngeld-Bezug künftig nicht mehr am schulischen Büchergeld beteiligen. Insgesamt werden Hamburgs Familien damit um rund 14 Mio. Euro jährlich entlastet. Für Tagesmütter und -väter übernimmt die Stadt zudem rückwirkend zum 1. Januar 2009  50 Prozent der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Sozial- und Familiensenator Dietrich Wersich: „Mit den Maßnahmen setzen wir ein deutliches familienpolitisches Signal. Familien werden finanziell entlastet und die frühe Förderung von Kindern unterstützt. Damit unterstreichen wir die hohe Priorität der vorschulischen Betreuung und Bildung in Hamburg.“ Schulsenatorin Christa Goetsch: „Mit einer guten Betreuung und frühen Förderung der Kinder wird der Grundstein gelegt für einen erfolgreichen Bildungsweg. Denn auf den Anfang kommt es an. Mit der heute beschlossenen Maßnahme sind wir in diese Richtung einen großen Schritt weitergekommen.“

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Kostenlose fünfstündige Betreuung in Kita, Tagespflege und Vorschule
Kinder zwischen drei und sechs Jahren haben in Hamburg einen Rechtsanspruch auf täglich fünfstündige Betreuung und Förderung  in einer Kindertageseinrichtung. Im Jahr vor der Einschulung können Kinder diesen Rechtsanspruch in einer Vorschule einlösen. Diese fünfstündigen Betreuungs- und Förderangebote in Kita und Vorschule werden ab 1. September 2009 im Jahr vor der Schulpflicht beitragsfrei sein. Bei Kindern, die länger als fünf Stunden in einer Kita betreut werden, werden die Beiträge entsprechend gesenkt. Für Familien bedeutet das eine finanzielle Entlastung von bis zu 192 Euro monatlich.

Auch Familien, deren Kind durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut wird, werden im Jahr vor Beginn der Schulpflicht entlastet. Die Beitragsbefreiung bei der Kindertagespflege umfasst bis zu 30 Wochenstunden und führt zu einer maximalen Entlastung von 211 Euro/Monat.

Insgesamt werden durch die Beitragsbefreiung rd. 15.000 Familien entlastet (rd. 9.000 im Bereich Kita/Tagespflege, rd. 6.000 im Bereich Vorschule).

Keine Eigenbeteiligung für Schulbücher im Wohngeld-Bezug

Einkommenswache Familien, die Wohngeld beziehen, werden mit Beginn des neuen Schuljahres von der Eigenbeteiligung für Schulbücher befreit. Das entspricht etwa 6.500 Familien.

Unterstützung für Tagesmütter und –väter: Beteiligung an den Versicherungskosten

Aufgrund der bundesweiten steuerlichen Neuregelungen sind Tagesmütter und -väter, die bislang z.B. in der Familienversicherung beitragsfrei waren, seit 1. Januar 2009 verpflichtet, bei Überschreitung einer gewissen Einkommensgrenze eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Die Stadt Hamburg wird sich an den Kosten beteiligen und die Hälfte der angemessenen Versicherungsbeiträge übernehmen. Dadurch werden rd. 600 Tagesmütter und -väter in Hamburg, die von der Neuregelung negativ betroffen sind, finanziell entlastet werden. Die hälftigen Versicherungsbeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2009 übernommen. Anträge sowie weitere Informationen gibt es u.a. bei den bezirklichen Tagespflegebörsen.

Die gesetzliche Regelung zur Kostenfreiheit des letzten Betreuungsjahres vor der Schule bedarf vor Inkrafttreten der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute dem Parlament zugeleitet.

 


Für Rückfragen der Medien:

Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Jasmin Eisenhut
Tel.: 42863-28 89, E-Mail: pressestelle@bsg.hamburg.de

Pressestelle der Behörde für Schule und Berufsbildung
Brigitte Köhnlein
Tel.: 42863-2003, E-Mail: brigitte.koehnlein@bsb.hamburg.de

Hintergrundinformationen, Beispiele

Wie berechnen sich die Elternbeiträge?

Hamburg nimmt bei der Beteiligung der Eltern an den Betreuungskosten auf die individuelle Familiensituation Rücksicht. Die Elternbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Familieneinkommen, Familiengröße, Betreuungsumfang und -art. Bis auf die Einführung des Verpflegungsanteils im August 2005 sind die Elternbeiträge für Kita-Betreuung seit dem Jahr 2000 unverändert. Entlastungen der Eltern ergaben sich, indem das Kindergeld (seit 2003) und die Eigenheimzulage (seit 2006) nicht mehr dem Einkommen zugerechnet werden.

Mit der Beitragsbefreiung im Jahr vor der Schulpflicht ab 1. September 2009 werden Familien weiter entlastet: Bei fünfstündiger Betreuung entfallen die Beiträge, bei längeren Betreuungszeiten reduzieren sie sich entsprechend. Bei Inanspruchnahme einer fünfstündigen Betreuung mit Mittagessen wird von den Eltern ab 1. September 2009 lediglich der Verpflegungsanteil von monatlich 13 Euro geleistet (ca. 60 Cent pro Mittagessen).

Für den Besuch der Vorschule werden seit dem Schuljahr 2005/2006 Gebühren erhoben (im gleichen Umfang wie für die Kindertagesbetreuung). Mit Beginn des neuen Vorschuljahres am 1. September 2009 entfallen sie.

Ab wann und für wen gilt die Beitragsbefreiung?

Die Beitragsbefreiung gilt für fünfstündige Betreuungsangebote in Kita und Vorschule sowie für bis zu 30stündige Betreuung in Tagespflege im Jahr vor der regulären Einschulung (Stichtag ist der Beginn der Schulpflicht gemäß § 38 Hamburgisches Schulgesetz). Die Beitragsbefreiung greift mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 am 1. September 2009. Voraussetzung ist ein Beschluss der Bürgerschaft.

In welcher Größenordnung werden Familien entlastet?

Der Mindestanteil von Eltern bei fünfstündigem Besuch ihrer Kinder in einer Kita oder Vorschule liegt derzeit entsprechend ihrer Einkommens- und Familienverhältnisse bei 27 Euro, der Höchstanteil bei 192 Euro/Monat (jeweils exkl. Mittagessen). Um diesen Betrag werden Familien mini- bzw. maximal monatlich durch die Beitragsbefreiung entlastet.

  • Für eine vierköpfige Familie mit einem anrechenbaren Einkommen von 2.500 Euro und einem Kind, das fünf Stunden am Tag eine Kita oder Vorschule besucht, beträgt die finanzielle Entlastung 142 Euro monatlich.
  • Eine Alleinerziehende mit einem Kind und einem Gehalt von 1.700 Euro wird monatlich um 62 Euro entlastet.
  • Bei Familien, deren Kind durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut wird, beläuft sich die Entlastung auf bis zu 211 Euro/Monat (bei 30 Wochenstunden), bei zwischen 11 und 20 Wochenstunden auf 143 Euro/Monat und bei zwischen 5 und 10 Wochenstunden auf 77 Euro/Monat.
  • Bei dem Beispiel der vierköpfigen Familie (s.o.) wird diese um 134 Euro/Monat entlastet.
  • Eine Alleinerziehende mit einem Kind (Beispiel s.o.) wird um 58 Euro/Monat entlastet.


Bei mehr als fünfstündigen Betreuungszeiten werden die Familien im gleichen Umfang entlastet und leisten weiterhin ermäßigte, weiterhin gestaffelte Beiträge.

Wie viele Familien werden durch die Beitragsbefreiung entlastet und was kostet das die Stadt?

Rund 98 Prozent aller Fünf- bis Sechsjährigen in Hamburg werden professionell betreut und früh gefördert. Das entspricht rd. 9.000 Kindern, die in Kita oder Tagespflege betreut werden, und rd. 6.000 Kindern, die eine Vorschule besuchen. Damit werden insgesamt rd. 15.000 Familien durch die Beitragsbefreiung entlastet. Für 2009 (ab 1. September) ergibt sich ein Mehraufwand für die Stadt in Höhe von rd. 5,3 Mio. Euro. Ganzjährig in 2010 liegt der Mehraufwand bei rd. 12,8 Mio. Euro.

Unterstützung von Tagesmüttern und -vätern

Nach der Steueränderung zum 1. Januar 2009 sind Tagespflegepersonen, die bislang z.B. in der Familienversicherung beitragsfrei waren, ab einer gewissen Einkommensgrenze bundesweit verpflichtet, eine gesonderte Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Um die Tagespflegepersonen in Hamburg, die  durch diese Regelung negativ betroffen sind, zu entlasten und ihre Bereitschaft zu unterstützen, Kindertagespflege professionell zu betreiben, wird sich Hamburg an ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen. Rückwirkend zum
1. Januar 2009 wird die Stadt die Hälfte der angemessenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.

Schätzungen gehen davon aus, dass in Hamburg rund 600 der knapp 2.000 Tagespflegepersonen von der steuerlichen Neuregelung betroffen sind. Diese rund 600 Tagesmütter und -väter werden nunmehr finanziell von der Stadt unterstützt. Bei durchschnittlich schätzungsweise 70 Euro monatlichen Versicherungskosten bedeutet dies für die Sozialbehörde einen Mehraufwand von rd. 515.000 Euro jährlich. Nähere Informationen erhalten Tagesmütter und -väter in der Tagespflegebörse Ihres Bezirkes, unter www.hamburg.de/kindertagespflege sowie bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz unter Telefon 4 28 63 – 2150 (Referat Kindertagesbetreuung).  


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