Sozialhilfe-Regelsätze werden erhöht
Kräftige Erhöhung für die Bedarfe 7- bis 14-jähriger Kinder
29.06.2009
(Bild: © 2009 ABLESTOCK/JupiterImages)
Damit steigt der Eckregelsatz monatlich um 8 Euro auf 359 Euro, gestaffelt erhöht werden auch die Regelleistungen für Partner und Kinder. Insbesondere Familien mit Kindern im Alter von 7 bis 14 Jahren erhalten eine deutliche Erhöhung der Sätze durch eine neue Sozialgeldstufe: Mit jetzt 251 Euro monatlich wird der bisher gültige Satz von 211 Euro um 40 Euro und damit fast 20 % erhöht.
Ab 1. Juli 2009 gelten folgende Regelsätze:
- Haushaltsvorstand/ Alleinerziehende: 359 Euro (Eckregelsatz, bisher 351 Euro)
- volljährige Lebenspartner: 323 Euro (90 % v. Eckregelsatz, bisher 316 Euro)
- Haushaltsangehörige bis 6 Jahre: 215 Euro (60 % v. Eckregelsatz, bisher 211 Euro)
- Haushaltsangehörige 7 bis 14 Jahre: 251 Euro (70 % v. Eckregelsatz, bisher 211 Euro)
- Haushaltsangehörige ab 14 Jahre: 287 Euro (80 % v. Eckregelsatz, bisher 281 Euro)
Senator Wersich: „Es ist gut, dass mit der neuen Sozialgeldstufe die besonderen Bedarfe von Kindern ab dem schulpflichtigen Alter stärker als bisher berücksichtigt werden. Auch wenn sich die Betroffenen über die Erhöhung freuen können, bleibt es vorrangiges Ziel unserer Sozialpolitik, Menschen aus der Abhängigkeit von Sozialleistungen herauszuführen.“
Zuletzt hatten die Arbeits- und Sozialminister sowie -senatoren der Länder auf ihrer Konferenz im November unter Vorsitz von Senator Wersich die Bundesregierung aufgefordert, bei der Höhe des Arbeitslosengeldes II beziehungsweise der Sozialhilfe die speziellen Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen und die Bedarfssätze entsprechend zu überprüfen. Mit Einführung der neuen Sozialgeldstufe für Kinder ist der Bund nun der Forderung der Länder nachgekommen.
Hintergrund Die „Sozialhilfesätze“ gehören zu den sogenannten gesetzlichen Leistungen, auf die bei Bedürftigkeit ein bundesweiter Anspruch in gleicher Höhe besteht. Aus dem Regelsatz finanzieren Sozialhilfeempfänger ihre Aufwendungen für Nahrungsmittel, Gesundheits- und Körperpflege sowie für weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Bekleidung und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Auch die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten sind mit dem Regelsatz abgegolten. Zusätzliche Hilfen für einmalige Leistungen können beispielhaft gewährt werden für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für von der Schulbehörde anerkannte mehrtägige Klassenfahrten. In Hamburg befinden sich zurzeit rund 25.700 Menschen im Sozialhilfe-Bezug, darunter rund 600 Minderjährige. Hinzu kommen rund 950 Kinder und Jugendliche, die gemäß § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes einen Leistungsanspruch in entsprechender Höhe haben. Dieselben Regelsätze gelten auch für die Leistungsempfänger nach SGB II („Hartz IV“): Diese Leistungen erhalten derzeit rund 190.000 Hamburgerinnen und Hamburger. |
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