Senat beschließt: Bundesratsinitiative zur Aufnahme des Verbots von Bevorzugung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Es darf nicht sein, dass Lesben, Schwule und Transsexuelle wegen ihrer sexuellen Identität noch immer mit Benachteiligungen leben müssen. Durch die Änderung des Grundgesetzes wollen wir ein Signal setzen, dass solche Ungleichbehandlungen der Vergangenheit angehören. Diese Bundesratsinitiative wird von den drei Stadtstaaten gemeinsam angestoßen. Das ist kein Zufall, weil in den Großstädten Änderungen der Sichtweisen einer Gesellschaft häufig als Erstes in Erscheinung treten. Die Metropolen profitieren heute von der weltoffenen Haltung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Kreativität und Innovation können sich in einem Klima der Vielfalt am besten entwickeln.“
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes benennt bisher eine Reihe von Merkmalen derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf, z.B. das Geschlecht eines Menschen und seine Abstammung. Zur Verbesserung des Schutzes von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen vor Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen soll nun das neue Merkmal in die Verfassung aufgenommen werden.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us



