Justizsenator Dr. Steffen begrüßt Standpunkt von Verwaltungsrichtern zur Justizautonomie
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Präsidentinnen und Präsidenten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen Bestrebungen, die Selbstverwaltung der Justiz zu stärken. Das zeigt: Wir sind in Hamburg mit unserem Modell auf dem richtigen Weg. Auch in der Zielsetzung der Reformen stimme ich den Beschlüssen zu.
Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der Justiz zu erhöhen und ihre Unabhängigkeit zu stärken. Eine Autonomie der Justiz kann es nur mit einer wirksamen demokratischen Kontrolle geben. Dies erreichen wir in unserem Konzept, indem wir die demokratische Legitimation unmittelbar durch die Hamburgische Bürgerschaft sicherstellen.
Allerdings teile ich nicht die Einschätzung der Präsidentinnen und Präsidenten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Frage, wer die Verantwortung für die Mittelausstattung der Justiz künftig übernehmen soll.
Wenn wir ein System entwickeln, welches der Justiz bei der Aufstellung des Haushalts weitgehende Einflussmöglichkeiten einräumt, kann am Ende auch die eigene Verantwortung der Justiz für diesen Bereich stehen.“
Einzelheiten zum Autonomiekonzept der Justizbehörde Hamburg sind abrufbar auf der Seite: » „Autonomie: Perspektive für die Justiz?!“
Der beschlossene Standpunkt der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe der Länder ist abrufbar unter: http://www.verwaltungsgerichtsbarkeit.de/
aktuelles/presse/p091083.htm

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