Damit finanzielle Ansprüche nicht verjähren
ÖRA-Güteverfahren beantragen und dadurch Verlust vermeiden
(ÖRA)
Anträge auf ein außergerichtliches Güteverfahren zur Hemmung der Verjährungsfrist gelten als rechtzeitig gestellt, wenn sie auf einem der folgenden Wege eingeleitet werden:
- Der Güteantrag wird persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte, volljährige Person bei der Hauptstelle der ÖRA gestellt. Da die ÖRA am 31.12.2009 geschlossen bleibt, können Anträge „in letzter Minute“ nur noch am 30.12.2009, 8 bis 12 Uhr, in der ÖRA-Hauptstelle, Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, eingereicht werden.
- Der Antrag kann auch per unterschriebenem Fax bis 31.12.2009, 24 Uhr, eingereicht werden. Dies ist sowohl bei der ÖRA unter der Fax-Nummer 040/42843-3658 als auch bei der Gemeinsamen Annahmestelle des Landgerichtes Hamburg unter der Fax-Nummer 040/42843-4318 oder -4319 möglich. Im letzteren Fall muss das Fax an die ÖRA adressiert sein.
- Zudem kann ein an die ÖRA adressierter schriftlicher Antrag auf gütliche Einigung bis 31.12.2009, 24 Uhr, in den Nachtbriefkasten des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, eingeworfen werden.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.hamburg.de/oera sowie telefonisch bei der ÖRA unter der Rufnummer 040/42843-4152.

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