Hamburg setzt sich für Gerichtsverfahren in englischer Sprache ein
Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die internationale Wirtschaft spricht Englisch. Da liegt es nahe, dass internationale Wirtschaftsunternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache ausfechten wollen.
Hamburg ist mit spezialisierten Richtern und Anwälten bereits international ausgerichtet. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir den Rechtsstandort Hamburg mit internationaler Orientierung stärken. Damit erhöhen wir auch die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen."
Die englische Sprache spielt bei rund einem Drittel der Wirtschaftsverfahren vor den Kammern für Handelssachen eine Rolle. Das deutsche Recht und die deutsche Justiz genießen international hohe Anerkennung.
Häufig wählen nicht-deutschsprachige Vertragspartner und Prozessparteien jedoch einen Gerichtsstandort im – meist englischsprachigen – Ausland. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland als Gerichtssprache ausschließlich Deutsch anerkannt wird.
Der gemeinsame Gesetzentwurf für die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen wird am Freitag, den 12. Februar, im Bundesrat diskutiert.
Der Gesetzesentwurf in vollem Wortlauf steht als PDF-Datei zum Download unten auf dieser Seite zur Verfügung.

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