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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Hamburg setzt sich für Gerichtsverfahren in englischer Sprache ein

26.01.2010

Mit einer gemeinsamen Initiative im Bundesrat wollen Hamburg und Nordrhein-Westfalen Englisch als Sprache vor Gericht ermöglichen.

 

Union Jack
(Bild: wikipedia)

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die internationale Wirtschaft spricht Englisch. Da liegt es nahe, dass internationale Wirtschaftsunternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache ausfechten wollen.

Justizsenator Dr. Till Steffen Justizsenator Dr. Till Steffen

(Malzkorn)

Hamburg ist mit spezialisierten Richtern und Anwälten bereits international ausgerichtet. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir den Rechtsstandort Hamburg mit internationaler Orientierung stärken. Damit erhöhen wir auch die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen."

Die englische Sprache spielt bei rund einem Drittel der Wirtschaftsverfahren vor den Kammern für Handelssachen eine Rolle. Das deutsche Recht und die deutsche Justiz genießen international hohe Anerkennung.

Häufig wählen nicht-deutschsprachige Vertragspartner und Prozessparteien jedoch einen Gerichtsstandort im – meist englischsprachigen – Ausland. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland als Gerichtssprache ausschließlich Deutsch anerkannt wird.

Der gemeinsame Gesetzentwurf für die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen wird am Freitag, den 12. Februar, im Bundesrat diskutiert.

Der Gesetzesentwurf in vollem Wortlauf steht als PDF-Datei zum Download unten auf dieser Seite zur Verfügung.


Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Justiz und Gleichstellung Dr. Sven Billhardt Pressesprecher Behörde für Justiz und Gleichstellung Drehbahn 36 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42843-3143 040 427943-343 pressestelle@justiz.hamburg.de

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