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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Google Street View: gesetzliche Regelung statt Selbstverpflichtung

27.04.2010

Private Unternehmen filmen ganze Straßenzüge und stellen die Ansichten im Internet zur Verfügung. Der Senat reagiert mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes darauf, dass private Anbieter wie Google Street View und andere dabei Persönlichkeitsrechte verletzen.

Justizsenator Dr. Till Steffen Justizsenator Dr. Till Steffen

(Malzkorn)

„Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen“, kommentiert Justizsenator Dr. Till Steffen.

„Wir wollen die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.“



Folgende Punkte sollen gesetzlich geregelt werden:

  • Unternehmen werden verpflichtet, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereitgestellt werden;
  • Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen;

Google-Street-View-Fahrzeug Google-Street-View-Fahrzeug

(Ville.fi)

  • Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren;
  • Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;
  • Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch;
  • bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.


Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Justiz und Gleichstellung Dr. Sven Billhardt Pressesprecher Behörde für Justiz und Gleichstellung Drehbahn 36 20354 Hamburg
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040 42843-3143 040 427943-343 pressestelle@justiz.hamburg.de