Werberechte: Hamburg Gewinner des Wettbewerbs
23.10.2007, 10:56 Uhr
(Decaux Deutschland)
Haltestelle mit Werbung an der Mönkebergstraße, gestaltet von Sir Norman Foster für Decaux Deutschland (Foto. Decaux Deutschland GmbH).
Ein europaweites Wettbewerbsverfahren ist in einem spannenden Finish entschieden worden: Der Senat schließt mit den Firmen JCDecaux Deutschland GmbH und Deutsche Städtemedien GmbH drei Verträge über die Nutzung der Hamburgischen Außenwerberechte ab und hat in der heutigen Sitzung deren Vorlage an die Bürgerschaft beschlossen. Die Verträge treten am 1. Januar 2009 in Kraft und laufen 15 Jahre, bis zum 31. Dezember 2023.
Senator Dr. Michael Freytag: „Der auf hohem Niveau geführte Wettbewerb hat sich für Hamburg gelohnt. Wir haben unser Ziel erreicht und verbinden ein hochwertiges Stadtbild mit erheblichen Mehreinnahmen, die den Bürgern in Hamburg zugute kommen. Während in den letzten 15 Jahren rund 30 Mio. Euro aus den Werberechten an die Stadt abgeführt wurden sind für die kommenden 15 Jahre Einnahmen von 508 Mio. Euro garantiert. Hamburg erhält eine neue attraktive Stadtmöblierung und gleichzeitig werden in großem Umfang veraltete Werbeanlagen entfernt.“
Mit den zusätzlichen Einnahmen erhalten auch die Bezirke mehr Mittel, um die Gestaltung des öffentlichen Raums zu verbessern. Ebenso ist die Finanzierung anderer Maßnahmen im öffentlichen Raum möglich, wie zum Beispiel ein Fahrradleihsystem ab 2009.
Das ausschließliche Recht zur Werbung an ca. 2150 Fahrgastunterständen und 350 Stadtinformationsanlagen geht ab 2009 an JCDecaux Deutschland GmbH.
Die Finanzierung von hochwertigen Fahrgastunterständen und Stadtinformationsanlagen durch Werbung ist in Hamburg vor fast 30 Jahren erstmals in Deutschland eingeführt worden und erreicht jetzt eine neue Qualität. Neue Buslinien und bisher nicht ausreichend versorgte Stadtgebiete erhalten Fahrgastunterstände. Während der Vertragslaufzeit wird die Anzahl der Fahrgastunterstände voraussichtlich auf über 2500 steigen. Der gute Standard der Anlagen wird flächendeckend durch Premium-Qualität ersetzt.
Das ausschließliche Recht zur Werbung an hinterleuchteten Großwerbeanlagen im Format 18/1 teilen sich künftig JCDecaux Deutschland GmbH und die Deutsche Städte Medien GmbH mit ihrer Tochter, der Hamburger Außenwerbung GmbH.
Die Zahl der hinterleuchteten Großwerbeanlagen auf öffentlichen Flächen wird nach dem Vertrag auf 140 begrenzt. Im Gegenzug werden die großen, unansehnlichen Klebeflächen auf Staatsgrund restlos abgebaut.
Das ausschließliche Recht zur Werbung an allen übrigen Werbeanlagen, insbesondere an 1200 Litfaßsäulen (davon 900 in Zukunft hinterleuchtet) geht an die Deutsche Städtemedien GmbH. Hamburg setzt damit erneut Maßstäbe für die Außenwerbung: Das alt gediente Klebeplakat wird außerhalb der Kulturwerbung konsequent durch hochwertige, hinterleuchtete Säulen und Großflächen ersetzt. Zugleich wird die Zahl der Werbeträger drastisch reduziert. 500 Litfaßsäulen und knapp 300 Klebetafeln werden abgebaut. Besondere Bedeutung in diesem Los hat die Werbung für Kulturveranstaltungen in Hamburg. Gerade die kleinen Veranstalter erhalten sehr günstige Rabatte für ihre Werbung auf unterschiedlichen Medien, wie Kultursäulen, Moskitos oder Bauzäunen. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung des Vertragspartners, Wildplakatierung zu beseitigen. Neu sind zusätzliche Kontingente und hohe Rabatte für Veranstaltungen im Bereich der Kinderkultur. Mit Vertragsbeginn wird Hamburg weltweit einmalige Werbeträger für elektronische Kulturwerbung haben. Diese werden an zentralen und für die Kulturszene wichtigen Standorten aufgestellt. Der Vertragspartner hat sich verpflichtet, diesen Werbeträger bis zum Vertragsbeginn in enger Abstimmung mit der Stadt neu zu entwickeln.
Die besten Angebote in jedem der drei Lose haben den Zuschlag erhalten. Auf Basis der Ausschreibung wurden bestimmte Kriterien zur Bewertung der Angebote zu Grunde gelegt, die entsprechend ihrer Bedeutung in den unterschiedlichen Losen gewichtet wurden.
Hamburg hat damit folgende Ziele erreicht:
- Eine hochwertige Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel und Werbeanlagen als Gestaltungselemente des öffentlichen Raums, die dem unverwechselbaren Stadtbild Hamburgs entsprechen. Auch zukünftig wird jedoch ein zurückhaltender Umgang mit Werbung gepflegt.
- Die Stadtmöblierungselemente sind nutzerfreundlich, besonders für behinderte Menschen.
- Die Stadt erzielt außergewöhnlich hohe Einnahmen.
- Es gibt auch zukünftig eine vorbildliche Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und Werbeelemente.
Die Möglichkeiten zur Stadtinformation in Hamburg und zur Werbung für Hamburg in ganz Deutschland werden durch die neuen Verträge erweitert, flexibler und günstiger.
Bei der Bewertung der Gestaltung der Stadtmöbel wurde ein Beirat unter Vorsitz von Oberbaudirektor Prof. Jörn Walter beteiligt. Repräsentiert waren die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, die Handelskammer, eine Werbeagentur/bzw. ein Verband von Werbeunternehmen, die Hamburger Hochbahn AG, der Fahrgastbeirat des HVV, die Hamburg Tourismus GmbH, die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) und der Landesseniorenbeirat.
Der Senat hat im Jahr 2001 entschieden, die bestehenden Verträge nicht zu verlängern, sondern ein Wettbewerbsverfahren zur Ausschreibung der Werberechte durchzuführen. Die Stadt hat mit dem gewählten Verfahren neue Maßstäbe für die Vergabe von Außenwerberechten gesetzt. Gleichzeitig hat Hamburg seine Bedeutung als Medienstandort in Deutschland unter Beweis gestellt. Der Wettbewerb war bis zur Abgabe der letzten Angebote hart aber fair. Alle Bieter haben ihre Innovationskraft und ihr Know-how bei der Vermarktung der Außenwerbung ebenso unter Beweis gestellt wie ihr Verständnis für die Interessen der Stadt. Das Ergebnis ist ein voller Erfolg für Hamburg.
Die zukünftigen Vertragspartner erhalten für die im jeweiligen Vertrag festgelegten Gegens-tände das ausschließliche Recht, auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Werbung zu treiben. Mit dem Begriff „Staatsgrund“ werden in diesem Zusammenhang sowohl die Flächen im öffentlichen Eigentum (öffentlich gewidmete Straßen und Plätze, Gewässer) als auch das im Eigentum der FHH stehende sonstige Grundvermögen zusammengefasst. Die Werberechtsverträge sollen nur für Außenwerbung außerhalb von Gebäuden gelten. Umfasst sind auch an Privatgebäuden angebrachte Werbeanlagen, soweit sie in den Bereich des Staatsgrundes hineinragen. Die Werberechte werden sich jedoch nicht auf Flächen beziehen, die nicht im Eigentum der FHH stehen. Auch nicht auf solche Flächen, die im Eigentum von Institutionen, Anstalten und Körperschaften stehen, an denen die FHH be-teiligt ist.
Die Vertragspartner im Profil
Die französische Firma JCDecaux International, eines der drei größten Unternehmen in der Außenwerbung weltweit, ist der Pionier in der Außenwerbung in Hamburg. Bereits Anfang der 1980er Jahre hat sie die ersten Fahrgastunterstände und Stadtinformationsanlagen in Hamburg aufgestellt. Markenzeichen der Firma sind das elegante Design sowie die ausgezeichnete Pflege und Wartung der Stadtmöbel.
Die von renommierten Architekten und Designern wie Norman Foster (Fahrgastunterstand) und Jean-Michel Wilmotte (hinterleuchte Großflächenwerbeanlage) entworfenen Stadtmöbel zeichnen sich durch funktionelles Design mit klaren Linien aus, ohne dass auf Identität und Wiedererkennungswert verzichtet würde.
Die Firma Ströer/Deutsche Städtemedien ist mit weit über 200.000 Werbeanlagen der größte Anbieter von Außenwerbung in Deutschland. Auf dem europäischen Außenwerbemarkt ist sie die Nummer drei.
Ihr Konzept ist es, mit designorientierten, jungen und innovativen Werbeträgern den öffentlichen Raum unaufdringlich zu gestalten und zu bereichern. So war auch sie es, die die „verstaubte“ Deutsche Städtereklame in ein junges, dynamisches und innovatives Unternehmen umwandelte. Die von den Architekten Wittenberg Hübener Claussen („WHC“) entworfenen Stadtmöbel wurden mit dem iFaward des International Forum Design Hannover in der Rubrik „Public Design“ ausgezeichnet.

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