Besserer Schutz vor Überschuldung
Neues Verbraucherkreditrecht tritt am 11. Juni in Kraft
(© BSG)
Verbraucherschutzsenator Dietrich Wersich: „Das neue Gesetz soll mehr Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Höhe der Kreditkosten schaffen und sogenannte „Lockvogelangebote“ mit unrealistisch niedrigen Zinssätzen verhindern.“ Neu sind auch Regelungen zum Widerrufsrecht sowie zur Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages.
Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat die wesentlichen Änderungen für Verbraucher und Kreditgeber in einer Broschüre zusammengefasst.
Interessierte können den „Hamburger Wegweiser zum neuen Verbraucherkreditrecht“ ab 11. Juni im Internet unter www.hamburg.de/kundenschutz herunterladen oder beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz der BSG per Mail unter kundenschutz@bsg.hamburg.de oder unter Telefon 428 37 - 2160 bestellen.

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