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Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Besserer Schutz vor Überschuldung

Neues Verbraucherkreditrecht tritt am 11. Juni in Kraft

10.06.2010

Durch ein neues Gesetz werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab 11. Juni 2010 besser vor einer möglichen Überschuldung geschützt.

Broschüre Hamburger Wegweiser zum neuen Verbraucherkreditrecht

(© BSG)

Das ab dann gültige Verbraucherkreditrecht bildet die Grundlage für eine verantwortungsvollere Kreditvergabe. So müssen Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrages künftig mehr Informationen liefern und die Bonität des Kreditnehmers genauer prüfen. Verbrauchern hingegen werden erweiterte Kündigungsmöglichkeiten gewährt.  

Verbraucherschutzsenator Dietrich Wersich: „Das neue Gesetz soll mehr Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Höhe der Kreditkosten schaffen und sogenannte „Lockvogelangebote“ mit unrealistisch niedrigen Zinssätzen verhindern.“ Neu sind auch Regelungen zum Widerrufsrecht sowie zur Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages.

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat die wesentlichen Änderungen für Verbraucher und Kreditgeber in einer Broschüre zusammengefasst.

Interessierte können den „Hamburger Wegweiser zum neuen Verbraucherkreditrecht“ ab 11. Juni im Internet unter www.hamburg.de/kundenschutz  herunterladen oder beim Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz der BSG per Mail unter kundenschutz@bsg.hamburg.de oder unter Telefon 428 37 - 2160 bestellen. 

Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Rico Schmidt Pressesprecher Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-3478 040 42863-3849 pressestelle@bsg.hamburg.de