Schutz vor Verdrängung in St. Georg
Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung wird geprüft
22.06.2010
Im Stadtteil St. Georg steigen seit einigen Jahren auf Grund umfangreicher Wohnungsmodernisierungen die Mieten zum Teil deutlich und es werden verstärkt Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat der Senat heute beschlossen, den Einsatz einer sogenannten Sozialen Erhaltungsverordnung und der damit verbundenen Umwandlungsverordnung für St. Georg zu untersuchen.
Auf der Grundlage einer solchen Verordnung könnte das für St. Georg zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte prüfen, ob Anträge auf Abriss, umfangreiche Sanierungen und Nutzungsänderungen sowie geplante Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Auswirkungen auf die Sozialstruktur der Bewohner haben würden und zum Schutz der Struktur im Stadtteil eventuell abgelehnt werden müssten. Wesentliches Ziel ist es, die Bevölkerung vor Verdrängung infolge Luxusmodernisierungen und zunehmender Wohneigentumsbildung zu schützen.
„Bei dem Schutz vor Verdrängung in den Stadtteilen sind uns enge gesetzliche Rahmenbedingungen vorgegeben. Der Senat will mit der Untersuchung für eine soziale Erhaltungsverordung dazu beitragen, die Lebendigkeit und Vielfalt der Hamburger Stadtteile zu bewahren. Die Soziale Erhaltungsverordnung ist jedoch kein Allheilmittel, weshalb wir unter anderem auch den Bau von preiswertem Wohnraum in den von möglicher Verdrängung betroffenen Stadtteilen voran bringen“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk.
Dieses Verfahren zum Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist bundesrechtlich erforderlich. Nach dem heutigen Aufstellungsbeschluss muss zunächst nachgewiesen werden, ob St. Georg auch tatsächlich „schützenswert“ ist. Die dazu notwendige Untersuchung wird im Auftrag der BSU durchgeführt und wird einige Monate dauern. Rund 20 Prozent der Haushalte in St. Georg werden dazu von einem Institut anhand wissenschaftlich festgelegter Kriterien befragt. Die Haushalte werden nach repräsentativen Gesichtspunkten ausgewählt. Während des Untersuchungszeitraumes kann das Bezirksamt bereits eingehende Anträge auf Abriss, bauliche und Nutzungsänderung sowie Umwandlung für maximal ein Jahr zurückstellen.
Die Bewohnerbefragung wird voraussichtlich zwischen Oktober und Dezember 2010 stattfinden. Sie findet auf freiwilliger Basis statt und der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Eine Entscheidung über den endgültigen Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung für St. Georg wird dann der Bezirk Hamburg-Mitte auf der Grundlage des zu erstellenden Gutachtens voraussichtlich ab April 2011 treffen können.
Der Senat wird demnächst zudem über eine Untersuchung für den Erlass Sozialer Erhaltungsverordungen für große Teile St. Paulis, der Sternschanze und des Osterkirchviertels in Ottensen entscheiden.
Zurzeit gibt es in Hamburg nur in der südlichen Neustadt eine Soziale Erhaltungsverordnung (seit 1995), die dort maßgeblich zur Erhaltung der intakten und ausgewogenen Struktur beiträgt.

Mister Wong
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