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Vermieter helfen Wohnungssuchenden mit besonderen Schwierigkeiten
Hamburg geht seit November 2009 neue Wege in der sozialen Wohnungsversorgung.
Vermieter, die bereit sind, Wohnungssuchenden mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen aus stationären Einrichtungen oder Jungerwachsenen eine Wohnung anzubieten, erhalten bei Abschluss eines Mietvertrages eine besondere Förderung. Hierüber erwirbt die Stadt Hamburg ein soziales Belegungsrecht. Eine vordringlich wohnungsuchende Person wird mit Wohnraum versorgt, und der Vermieter kann von diesem sozialen Engagement auch finanziell profitieren.
Konkret kann ein Vermieter 15.000,--€ bei Bestand des Mietverhältnisses für mindestens 1 Jahr (einmaliges Belegungsrecht) erhalten. Seit April 2010 gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten seitens der Stadt Hamburg, die den Erwerb von langfristigen Belegungsrechten mit einer Laufzeit von 20 Jahren zum Inhalt haben. Im Rahmen dieser Förderart kann ein Förderbetrag von 25.000,--€ je Wohnung gezahlt werden.
Die Mieter müssen sich in einem Betreuungsverhältnis durch eine soziale Einrichtung befinden, die insbesondere in der Startphase der Ansprechpartner für Fragen des Vermieters ist. Seit dem Start dieses Förderprogramms haben sich viele Interessenten als potentielle Mieter gemeldet.
Dringend gesucht werden noch Vermieter, die Interesse an diesem Programm haben.
Sie können sich bei der Wohnungsbaukreditanstalt oder der Wohnungsabteilung im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamtes Altona informieren.
Im Bezirksamt Altona steht Vermietern der Leiter der Wohnungsabteilung, Herr Raasch, unter 040-42811-1476 zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit
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