Stolperstein für Dr. Franz Oppens vor dem Haus der Gerichte
19.08.2010
Franz Johann Oppens wurde am 7. März 1876 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in München, Leipzig und Kiel, promovierte in Jena und absolvierte sein Referendariat in Hamburg.
Anschließend hat er ganz unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen bei der Staatsanwaltschaft, der Finanzdeputation und im hamburgischen Verwaltungsdienst; er war u.a. Leiter des Finanzamts St. Georg und Vorsitzender des Finanzgerichts beim Landesfinanzamt Unterelbe.
Anfang 1933 wurde er zum Reichsfinanzrat beim Reichsfinanzhof in München ernannt. Da er trotz seines Übertritts zur evangelischen Konfession als „jüdisch“ galt, wurde er mit Ablauf des Jahres 1935 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Es wurde ihm nicht gestattet, zu seinem Sohn in die USA auszuwandern. Als „jüdischer Partner einer nichtprivilegierten Mischehe“ musste er die Ehewohnung verlassen. Am 11. Mai 1944 wurde er von der Gestapo verhaftet und zwei Monate später am 28. Juli 1944 nach Auschwitz deportiert. Von dort ist er nicht zurückgekehrt.
Justizsenator Dr. Till Steffen hob in seiner Rede hervor: „Die Bronzetafel soll den Richterinnen und Richtern, die hier täglich vorbeigehen, ihre Verantwortung vor Augen führen, für unsere freiheitlichen und demokratischen Werte einzutreten und schon den Anfängen zu wehren.
Die Gerichte waren seinerzeit Schauplatz dessen, wie jüdische Rechtsanwälte am Betreten der Gerichtsgebäude gehindert wurden, wie jüdische Richter und Staatsanwälte zwangsbeurlaubt, versetzt, pensioniert und entlassen wurden. Richter verurteilten jüdische Mitbürger wegen geringster Vergehen zum Tode. Es lässt sich nicht leugnen, dass die Justiz eine Stütze der nationalsozialistischen Diktatur war.“
Ein zweiter Stolperstein liegt vor dem früheren Wohnsitz von Herrn Oppens. Der Stolperstein hier soll daran erinnern, dass er beim Vorgängergericht des heutigen Finanzgerichts Hamburg tätig war. Damit soll er auch eine Warnung an die heute aktiven Richterinnen und Richter sein. Er soll ein Stein des Anstoßes sein, um sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen.
Peter Hess, von der Erinnerungs-Initiative Stolpersteine in Hamburg, sagte: „Über 3.000 Stolperstein-Patenschaften der Bürger als Geschenk an ihre Stadt haben es ermöglicht, dass durch Gunter Demnig in Hamburg das größte dezentrale Kunstdenkmal entstanden ist.“
Anwesend waren mit Ursula Oppens und Maria Brandes auch zwei Enkelinnen von Dr. Franz Oppens.
Curriculum Vitae Dr. Franz Oppens
1. Herkunft
Geboren am 7.3.1876 in Hamburg als dritter von vier Söhnen der Eheleute Julius und Emilie Oppenheim
Der Vater Julius Oppenheim war Textilkaufmann. Er war (1862) einer der beiden Gründer der Firma Oppenheim & Rappolt, die zu einem der führenden deutschen Textilunternehmen (Herstellung hochwertiger Herrenbekleidung) wurde (später: Rappolt & Söhne).
2. Berufsweg
Februar 1894 Abitur an der Gelehrtenschule des Johanneums
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Leipzig und Kiel
11.12.1897 erstes Examen Kiel
Referendariat in Hamburg
28.2.1899 Promotion Universität Jena
16.12.1901 zweites Examen Hamburg
Ernennung zum Assessor mit Beschäftigungsaufträgen bei der Staatsanwaltschaft und der Finanzdeputation
12.6.1903 Übernahme in den hamburgischen Verwaltungsdienst, Tätigkeit beim „Armenkollegium“ und der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben
1.10.1905 Ernennung zum Regierungsrat
1.10.1919 Übernahme in den Reichsdienst (auf Grund der Finanzverfassung der Weimarer Verfassung)
1.4.1920 Ernennung zum Oberregierungsrat und Leiter des Finanzamts St. Georg
1.9.1925 Vorsitzender des Finanzgerichts beim Landesfinanzamt Unterelbe mit der Amtsbezeichnung Finanzgerichtsdirektor
7.1.1933 Ernennung zum Reichsfinanzrat (Richter) beim Reichsfinanzhof in München
Als so genannter Altbeamter (vor 1.8.1914) nicht betroffen vom „Arierparagraphen“ des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933
Mit Ablauf des 31.12.1935 wie alle Beamten, die nach nationalsozialistischer Definition als „jüdisch“ galten, auf Grund des Reichsbürgergesetzes (Teil der „Nürnberger Gesetze“) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
3. Persönliche Umstände
1891 Übertritt zur evangelischen Konfession
1909 Heirat mit Elisabeth Friedrichs, Tochter eines Potsdamer Fabrikanten und Kgl. Kommerzienrats, die ebenfalls in jungen Jahren getauft war
1910 Geburt des Sohnes Kurt
1911 Änderung des Nachnamens von Oppenheim zu Oppens
1912 Geburt der Tochter Gisela
1922 Tod der Ehefrau
1931 Wiederheirat
1933 Übersiedlung nach München
1937 Rückkehr nach Hamburg (Lohmühlenstr. 1)
Aufgrund einer Verfügung des Hamburger Polizeipräsidenten vom 7.11.1938 musste er statt der Vornamen Franz Johann den Vornamen Dan führen.
Zeigte Ende Oktober 1941 dem – für seine Ruhegeldansprüche zuständigen – Oberfinanzpräsidenten seine Absicht an, in nächster Zeit über Portugal in die USA auszuwandern, wo bereits sein Sohn Kurt lebte. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Reichssicherheitshauptamt die Auswanderung von Juden aber bereits für die Dauer des Krieges gesperrt.
Am 20.4.1942 musste er als „jüdischer Partner einer nichtprivilegierten Mischehe“ auf Geheiß der Gestapo die Ehewohnung verlassen und in das „Judenhaus“ Rappstr. 15 ziehen. Seitdem verbrachte er den Tag bei seiner Frau in der Wohnung Lohmühlenstraße, die Nacht dagegen in der Rappstraße, bis die Wohnung in der Lohmühlenstraße 1943 ausgebomt wurde und seine Frau zu einem Sohn nach Süddeutschland zog.
Am 11.5.1944 von der Gestapo verhaftet. Obwohl die Gestapo dem Oberfinanzpräsidenten auf Nachfrage mitteilte, dass „seine Evakuierung nicht beabsichtigt“ sei, wurde er am 28.7.1944 nach Auschwitz deportiert. Von dort ist er nicht zurückgekehrt.

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