Auflösung des Hamburger Freihafens 2013
Senator Karan: Wir lassen die Unternehmen nicht allein - Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen!
9. Februar 2011 09:59UhrAnlässlich der am 9. Februar 2011 durchgeführten gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Handelskammer Hamburg zu „Hamburgs Zoll-Landschaft nach Auflösung des Freihafens 2013“ hat Senator Ian K. Karan den betroffenen Hafenunternehmen die Unterstützung des Senats während der jetzt beginnenden zweijährigen Umstellungsphase zugesagt. Vor über 200 Unternehmensvertretern, Repräsentanten der Handelskammer und der Verbände der Hafenwirtschaft rief Senator Karan im Rathaus dazu auf, die Zeit bis zur Aufhebung der Freizone am 1. Januar 2013 intensiv zur Vorbereitung auf die neue Zoll-Landschaft zu nutzen.
Wirtschaftssenator Karan: „Es kommt jetzt auf Sie, die Verantwortlichen in den Unternehmen der Hafenwirtschaft, an, die erforderlichen Umstellungen rechtzeitig und das heißt rasch anzugehen. Ich möchte aus eigener Erfahrung als Unternehmer an Sie appellieren: Warten Sie nicht! Bereiten Sie sich auf die absehbaren Veränderungen vor! Handeln Sie jetzt!“
Senator Karan unterstrich, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, die Handelskammer Hamburg und die Zollverwaltung auch künftig die von der Aufhebung der Freizone betroffenen Unternehmen informieren und beraten werden. Dazu gehören auch konkrete Beratungs- und Unterstützungsprogramme, die teilweise bereits begonnen haben.
Weiter dankte der Senator der Handelskammer, der Hafenwirtschaft und insbesondere der Initiative Pro Freihafen für die gute und ergebnisorientierte Zusammenarbeit in gegenseitigem Respekt.
Mit Blick auf die Unterstützung bei den besonderen Hamburger Erwartungen an den Zoll sprach Senator Karan dem Bund und insbesondere Staatssekretär Werner Gatzer (BMF) seinen Dank aus.
Senator Karan: „Die Tätigkeit des Zolls ist ein immer wichtiger werdender Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Zollpolitik ist Wirtschaftspolitik. Ein effizienter, wirtschaftsfreundlicher Zoll stärkt die Attraktivität des Standorts und trägt zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg bei.“
Hintergrund: Die Entscheidung für die Aufhebung der Freizone wurde durch die Veränderungen des europäischen Zollrechts erleichtert. Dieses sieht eine Angleichung der Verfahren innerhalb und außerhalb der Freizone vor. Durch die Umstellung auf eine weitgehend elektronische Zollabfertigung werden Zäune und Grenzen entbehrlich. Ab 2013 wird der Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse bislang zweier Zollsysteme im Hafen entfallen. Auch wird der Hafen schneller: Umzäunungen und Landübergänge (inkl. die Kontrolle bspw. von 1 Mio. LKW-Leerfahrten pro Jahr) wird es nicht mehr geben. Und schließlich: Hamburg erlangt die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen zurück; Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager) sind ab 2013 nicht mehr erforderlich. Das entsprechende Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet.
9. Februar 2011 09:59Uhr










