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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Neues Konzept zum Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern

20.11.2007, 13:18 Uhr

Der Senat hat heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um Hamburgs Bürgerinnen und Bürger noch effektiver als bisher vor Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen: Kernstück ist das Modell „SURE“ (Sicherheits- und Risikomanagement für Entlassene), das die Führungsaufsicht für besonders gefährliche und rückfallgefährdete Straftäter nach ihrer Entlassung sehr viel engmaschiger gestaltet. Gleichzeitig werden die laufenden Programme der forensischen Ambulanzen zur Nachbetreuung von Verurteilten im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und in der Asklepios-Klinik Nord auf eine neue, erweiterte Grundlage gestellt. Zudem wird mit § 122 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes ab dem 1. Januar 2008 die Grundlage für eine zentrale Risikostraftäterdatei geschaffen, die dann eingerichtet wird. Auf Bundesebene setzt sich Hamburg weiterhin mit Nachdruck für wichtige Gesetzesinitiativen zum Ausbau der Sicherungsverwahrung ein.

„Absolute Sicherheit ist eine Illusion – sie kann und wird es nicht geben. Aber wir sind in der Pflicht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das von Sexual- und Gewaltstraftätern ausgehende Risiko so gering wie möglich zu halten. Die Opfer leiden oft ein Leben lang unter den schweren körperlichen und seelischen Folgen der Straftat. Wir handeln deshalb im Interesse der Menschen, die keine Opfer werden sollen“, sagte Justizsenator Carsten Lüdemann im Anschluss an die Senatssitzung auf der Landespressekonferenz.

„SURE“ – Sicherheits- und Risikomanagement für Entlassene

Für gefährliche und rückfallgefährdete Straftäter endet die strafrechtliche Kontrolle nicht mit der Entlassung aus der Haft oder dem Maßregelvollzug. Hier greift das Instrument der Führungsaufsicht als eine Form der staatlichen Nachsorge, die den Entlassenen in der oftmals kritischen Übergangsphase von der Freiheitsentziehung in die Freiheit unterstützt und überwacht. Hierzu wird dem Probanden ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und ihm werden Weisungen zur Lebensführung (z.B. Kontaktverbot, Therapieteilnahme) erteilt.

Eine besondere Risikogruppe bilden Sexual- und Gewaltstraftäter mit ungünstiger Sozialprognose, die deshalb nicht vorzeitig entlassen werden können, sondern ihre Strafe vollständig verbüßen. Unter dem SURE-Konzept soll diese Gruppe von etwa 250 Tätern im Rahmen der Führungsaufsicht besonders intensiv betreut und kontrolliert werden. Besonderes qualifizierte Bewährungshelfer sollen speziell für den Umgang mit diesem hochproblematischen Kreis von Probanden eingesetzt werden. Bereits in der Phase der Entlassungsvorbereitung nimmt der Bewährungshelfer Kontakt zum Probanden auf und erstellt eine Gefährdungsanalyse als Grundlage für den Führungsaufsichtsbeschluss des Gerichts. Nach der Entlassung kontrolliert der Bewährungshelfer nicht nur, ob der Proband die ihm erteilten Weisungen erfüllt, sondern bewertet laufend die psychische und soziale Entwicklung des Probanden. Auf diese Weise lassen sich Rückfallrisiken frühzeitig erkennen und stabilisierende Gegenmaßnahmen umgehend ergreifen.

Zugleich soll die beim Landgericht Hamburg eingerichtete Führungsaufsichtsstelle die organisatorische Federführung im Überwachungsprozess übernehmen und für die Vernetzung aller beteiligten Stellen sorgen. Dies sind neben der Bewährungshilfe die Strafvollstreckungskammern am Landgericht, die Justizvollzugsanstalten und die Einrichtungen des Maßregelvollzugs (in der Asklepios-Klinik Nord), die forensischen Ambulanzen (im Universitätsklinikum Eppendorf und in der Asklepios-Klinik Nord), die Polizei und die Staatsanwaltschaft.

Eine angemessene Betreuungsrelation ist Grundvoraussetzung für die Qualität dieser verantwortungsvollen und komplexen Aufgabe. Zur optimalen Umsetzung des SURE-Konzeptes sollten daher nach Möglichkeit zum 1. April 2008 im Bereich der Bewährungshilfe 6 zusätzliche Stellen, im Bereich der Führungsaufsichtsstelle 2,5 weitere Stellen geschaffen werden.

Forensische Ambulanzen

Psychisch kranke und suchtkranke Täter werden in der Strafhaft, der Sicherungsverwahrung oder im Maßregelvollzug behandelt. Ein Rückfall in die Erkrankung oder Sucht bedeutet oftmals auch einen Rückfall in kriminelle Verhaltensweisen. Daher ist eine ambulante forensisch-psychiatrische Nachsorge nach der Entlassung von großer Bedeutung, um die während der Freiheitsentziehung erzielten Therapieerfolge zu sichern und den Entlassenen weiterhin fachkundig beobachten zu können. Zu den Angeboten gehören Gruppen- und Einzeltherapien, medikamentöse Behandlung, Akut-Intervention im Krisenfall, psychosoziale Kurzberatung sowie die Einbindung wichtiger Bezugspersonen des Entlassenen.

Bereits seit einigen Jahren bestehen in Hamburg forensische Nachsorgeprojekte für Sexualstraftäter und Täter mit psychiatrischen Erkrankungen, die vom Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und der Asklepios-Klinik Nord durchgeführt werden. Nachdem der Bundesgesetzgeber im Zuge der Reform der Führungsaufsicht die Position der forensischen Ambulanzen gestärkt hat, sollen die bestehenden Nachsorgeprojekte in Kürze erweitert und auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Risikostraftäterdatei

Mit § 122 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes ist ab dem 1. Januar 2008 die rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer elektronischen Datenbank für Risikostraftäter geschaffen. Diese Datei – die ausschließlich den Behörden zur Verfügung stehen wird – soll Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ erfassen. Nach der Definition des § 122 sind dies solche, die dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, den Rechtsfrieden empfindlich stören und zugleich geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Der Fokus liegt damit auf Sexual- und Gewaltstraftaten.

Die Arbeitsgruppe „Täterorientierte Gewaltprävention“ ist neben anderen Aufgaben damit befasst, die Grundlagen für die zentrale Datei zu entwickeln. Mitarbeiter des Vollzugsamtes der Justizbehörde, der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, der Staatsanwaltschaft, der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts und der Polizei formulieren derzeit die technischen und inhaltlichen Anforderungen an die Datenbank sowie die Voraussetzungen der behördlichen Zugriffsberechtigungen. Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht Ende des Jahres vorlegen.

Sicherungsverwahrung – Gesetzesinitiativen auf Bundesebene

Hamburg hat im Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe unterstützt, um die Möglichkeiten zu verbessern, besonders gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Die Initiativen sollen Regelungslücken bei der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung für Ersttäter schließen und die Sicherungsverwahrung für gefährliche junge Gewalttäter einführen. Beide Gesetzesentwürfe haben den Bundesrat passiert und liegen nunmehr dem Bundestag vor. Für die Sicherungsverwahrung im Jugendbereich hat die Bundesregierung einen konkurrierenden Entwurf eingebracht, der aber – vor allem wegen unnötig strenger Anwendungsvoraussetzungen – Schutzlücken befürchten lässt. Eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren zu fordern steht in keinem Verhältnis zur Spruchpraxis der Jugendgerichte, die bereits eine Jugendstrafe von fünf Jahren nur bei besonders schweren Straftaten verhängen. Um den zu erwartenden Schutzlücken entgegenzuwirken, hat Hamburg entsprechende Änderungsanträge unterstützt.

„Die Menschen wirksam vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen – das ist eine Kernaufgabe des freiheitlichen Rechtsstaates und mir persönlich ein ganz zentrales Anliegen. Unser Maßnahmenpaket ist ein weiterer entscheidender Schritt in diese Richtung. Die Verantwortung des Staates für besonders gefährliche Risiko-Straftäter endet nicht mit der Entlassung aus der Haft, sondern muss auch die Nachsorge umfassen – sei es durch Führungsaufsicht, sei es durch Sicherungsverwahrung. Die repressiven Instrumente des Strafrechts finden hier eine wichtige präventive Ergänzung, um Menschen zu schützen, die keine Opfer werden sollen. Mit „SURE“, dem Ausbau der forensischen Ambulanzen und der Einrichtung einer zentralen Risikostraftäterdatei wollen wir die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und den organisatorischen Rahmen optimieren. Im übrigen sehe ich den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, hier endlich aktiv zu werden und die ihm vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Verschärfung der Sicherungsverwahrung auf den Weg zu bringen“, erläuterte Lüdemann auf der Landespressekonferenz.

Hintergrund – Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung

Führungsaufsicht und Sicherungsverwahrung sind die zentralen Instrumente des Strafrechts zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen und gefährdeten Straftätern. Sie werden jeweils durch das Gericht angeordnet.

Unter Führungsaufsicht stehen vor allem gefährliche Straftäter, die ohne günstige Sozialprognose aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug (bei fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit) entlassen werden. Die Führungsaufsicht soll eine Rückfalltat des Probanden verhindern und verfolgt dieses Ziel auf "zweigleisige" Weise: Durch Behandlung und Betreuung des Probanden einerseits und durch Überwachung seiner Lebensführung andererseits. Zu diesem Zweck wird dem Probanden ein Bewährungshelfer bestellt und es werden Weisungen (z.B. Kontaktverbot, Therapieteilnahme) erteilt.

In der Sicherungsverwahrung werden Straftäter untergebracht, die eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßt haben (je nach Art und Schwere der Tat mit oder ohne frühere Verurteilung) und die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Taten als für die Allgemeinheit gefährlich einzuschätzen sind. Dies ist der Fall, wenn ein "Hang zu erheblichen Straftaten" festgestellt wird, durch welche das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Ergibt sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst nach seiner Verurteilung (insbesondere durch sein Verhalten im Vollzug), kann die Sicherungsverwahrung unter engen Voraussetzungen nachträglich angeordnet werden.