ÖRA-Güteverfahren hemmt Verjährung
Finanzielle Ansprüche an Schuldner können verloren gehen
ÖRA-Vergleichsstelle
(FHH)
Der Verlust der Ansprüche kann auch durch die Einleitung eines außergerichtlichen Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) vermieden werden.
Dies verursacht geringere Kosten als eine Klage. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei möglich, aber keine Pflicht.
Der Güteantrag kann
- persönlich oder durch einen bevollmächtigen Vertreter/Rechtsanwalt mündlich zur Niederschrift oder schriftlich (in dreifacher Ausfertigung) bei der Hauptstelle der ÖRA gestellt werden. Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, können Anträge „in letzter Minute“ noch am 2. Januar 2012 in der ÖRA-Hauptstelle, Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, zwischen 8.00 und 13.00 Uhr eingereicht werden.
- bis zum 2. Januar 2012, 24.00 Uhr, per direkt vom Antragsteller unterschriebenem Fax an die Nummer 040-428433658 der ÖRA gesendet werden.
- an die ÖRA adressiert, in den Nachtbriefkasten des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, bis zum 2. Januar 2012, 24.00 Uhr, (in dreifacher Ausfertigung) eingeworfen werden.
- an die ÖRA adressiert, per Fax an die Gemeinsame Annahmestelle des Landgerichts Hamburg unter 040-42843-4318 oder -4319 gerichtet werden.
Diese Anträge gelten dann als rechtzeitig gestellt und hemmen die Verjährungsfrist gemäß § 204 Abs.1 Nr.4 BGB.
Kontakt und Information
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/oera oder telefonisch unter der Hamburger Telefonnummer (040) 428 43 4152.
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