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Besoldung für Polizeianwärter Studienanfänger an der Hochschule der Polizei werden künftig wieder voll bezahlt

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Der Senat hat heute die Wiedereinführung der Bezahlung von Studienanfängern im gehobenen Dienst der Polizei beschlossen und der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Polizei Hamburg zugeleitet.

Polizeianwärter vor ihrer Vereidgung am 29. April 2011 im Innenhof des Hamburger Rathauses Polizeianwärter vor ihrer Vereidgung am 29. April 2011 im Innenhof des Hamburger Rathauses

Studienanfänger an der Hochschule der Polizei werden künftig wieder voll bezahlt - Innenbehörde Hamburg - FHH

Hamburg hat als bisher einziges Bundesland seit 2007 auf die Alimentation im Grundstudium (während der ersten acht Monate der Ausbildung) für Nachwuchskräfte der Polizei verzichtet.

Mit dem Senatsbeschluss soll den bereits ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung eine sichere finanzielle Perspektive für ihre Zukunft signalisiert werden.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Es war ein schwerer Fehler der Vorgänger-Senate, die Besoldung der Kommissarsanwärterinnen und -anwärter während ihres achtmonatigen Grundstudiums zu streichen. Die Wiedereinführung der Bezahlung von Studienanfängern ist ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität unserer Hamburger Polizei für Bewerber zu steigern.“

Das Arbeitsprogramm des Senats sieht vor, den Stand von 7.700 Planstellen bei der Vollzugspolizei zu halten und jedes Jahr 250 Nachwuchskräfte für die Polizei einzustellen, um die in Pension gehenden Beamten rechtzeitig durch ausgebildete Polizisten ersetzen zu können. Von der Neuregelung sollen bereits die 55 Studierenden profitieren, die ihr Studium an der Hochschule der Polizei zum 1. Oktober 2012 aufnehmen.

Lesen Sie auch:

  • Ausbildung und Studium
    Informationen der Polizei Hamburg

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Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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