Behörde für Wissenschaft und Forschung

Studiengebühren abgeschafft

Studiengebühren zum 1. Oktober 2012 abgeschafft

1. Oktober 2012

Mit dem jetzt beginnenden Wintersemester 2012 / 2013 beseitigt Senat soziale Barriere für Zugang zu staatlichen Hochschulen in Hamburg.

Zum 1. Oktober 2012 schafft der Hamburger Senat die allgemeinen Studiengebühren ab. Die entfallenden Einnahmen werden den staatlichen Hamburger Hochschulen in Höhe der bisherigen Einnahmen vollständig kompensiert. Insgesamt beträgt die Kompensation 39 Millionen Euro. Davon erhalten die Hochschulen ab dem Jahr 2013 zusätzlich 37,8 Millionen Euro jährlich. Für die verbleibenden Monate Oktober bis Dezember 2012 bekommen die Hochschulen einmalig 8,95 Millionen Euro. Über die Kompensation hinaus erhält das Studierendenwerk Hamburg aus den Kompensationsmitteln ebenfalls ab 2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Studiengebühren sind sozial ungerecht. Sie schrecken nicht zuletzt junge Menschen, die keinen traditionell akademischen Familienhintergrund haben, von einem Studium ab. Es ist eine Kernaufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass junge Frauen und Männer in Deutschland auf hohem Qualitätsniveau gebührenfrei studieren können. Das ist jetzt in Hamburg endlich wieder möglich.“

Die 39 Millionen Euro Kompensationsmittel setzten sich aus drei Teilbeträgen zusammen: 

  1. den durchschnittlichen Einnahmen aus Studiengebühren in den Jahren 2009 und 2010 in Höhe von 34,1 Millionen Euro. Zugrundegelegt wurden vier Semester stabiler Einnahmeentwicklung vom Sommersemester 2009 bis einschließlich Wintersemester 2010/11.
  2. dem Durchschnittsbetrag der Ausgleichzahlungen an die Hochschulen für die Absenkung der Studiengebühren von 500 Euro auf 375 Euro pro Semester in Höhe von 2,9 Millionen Euro. Basis sind auch hier die durchschnittlichen Zahlungen in den Jahren 2009 und 2010.
  3. einer über die gesamte Laufzeit angenommenen Kostenpauschale für die Verwaltung der Studiengebühren bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bis zum Jahr 2026 in Höhe von 2,0 Millionen Euro.

Der Betrag von 37,8 Millionen wird als Teil des den Hochschulen zufließenden Globalbudgets nach den Hochschulvereinbarungen ab dem Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 mit jährlich 0,88% dynamisiert.

Für Rückfragen:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wissenschaft und Forschung
Norbert König
Tel: 040/42863-3276,
E-Mail: norbert.koenig@bwf.hamburg.de 

1. Oktober 2012