Staatsvertrag beschlossen
Nordkooperation zur Sicherungsverwahrung
Senat macht Weg frei: Hamburg und Schleswig-Holstein werden künftig bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten kooperieren
22. Januar 2013 13:00UhrDie Hamburger Senatorin für Justiz und Gleichstellung Jana Schiedek und die schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anke Spoorendonk wollen bei der Sicherungsverwahrung zusammenarbeiten. Ab dem 1. Juni 2013 sollen zunächst bis zu elf Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel untergebracht werden. Beide Ministerien haben einen Staatsvertrag ausgearbeitet, der am 22. Januar 2013 vom Senat beschlossen wurde. Er wird nun von den Ministerinnen am 7. Februar 2013 im Hamburger Rathaus unterzeichnet und dann der Bürgerschaft zur Zustimmung zugeleitet.
„Wir schlagen ein weiteres Kapitel der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Justiz auf. Die Einigung ist für beide Länder eine gute Lösung“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.
Anlass für die Kooperation ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach müssen Sicherungsverwahrte ab dem 1. Juni 2013 deutlich besser untergebracht werden als Strafgefangene. In Hamburg wurde bereits Anfang 2011 eine neue Abteilung mit drei Stationen und 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte in Betrieb genommen. Aktuell sind davon nur 13 Plätze belegt.
In Anbetracht des hohen Zeitdrucks ermöglicht die Kooperation Schleswig-Holstein die verfassungskonforme Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten, ohne eine eigene Einrichtung bauen zu müssen, die den Anforderungen aus Karlsruhe genügt. Das Land wird künftig bis zu elf freie Plätze für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel nutzen und dafür jährlich rund eine Millionen Euro abzüglich einer geringen Pauschale für nicht genutzte Plätze an Hamburg überweisen. Außergewöhnliche Kosten (z.B. für besonders kostenintensive Medikamente oder für Behandlungen in externen Krankenhäusern) werden zusätzlich abgerechnet. Die von Schleswig-Holstein zu entrichtende Pauschale für Sicherungsverwahrte beläuft sich auf täglich 250 Euro pro Untergebrachtem. Der reguläre Tageshaftkostensatz in Hamburg liegt bei rund 150 Euro. Damit wird den durch das Verfassungsgericht geforderten erhöhten Aufwendungen für einen therapiegerichteten Vollzug der Sicherungsverwahrung Rechnung getragen.
Es gilt der Grundsatz, dass die schleswig-holsteinischen Untergebrachten nach Schleswig-Holstein entlassen werden. Sie werden deshalb rechtzeitig zur Vorbereitung der Entlassung in eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein (z.B. die JVA Lübeck) zurückverlegt. In der JVA Lübeck werden zu diesem Zweck zwei Plätze zur Vorbereitung der Entlassung eingerichtet.
Der ausgehandelte Staatsvertrag wurde am 22.01.2013 vom Senat beschlossen und der Bürgerschaft zugeleitet. Er tritt in Kraft, wenn die Landesparlamente in Kiel und Hamburg zugestimmt haben und der Vertrag durch den Ersten Bürgermeister bzw. den Ministerpräsidenten ratifiziert wurde.
Mit der Einigung wird die Nord-Kooperation im Bereich der Justiz weiter vertieft. Seit den 50er Jahren verfügen Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg über einen gemeinsamen Zollsenat beim Finanzgericht Hamburg. Im Gemeinsamen Prüfungsamt am Dammtorwall wird seit vielen Jahren zusammen mit Schleswig-Holstein und Bremen die Zweite Juristische Staatsprüfung abgenommen. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein gemeinsamer Staatsschutzsenat der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gegründet.
22. Januar 2013 13:00Uhr










