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Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz Mehr Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit

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Hamburg bringt mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen bundesweite Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz auf den Weg

Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören inzwischen zu den wesentlichen Ursachen für Gesundheitsgefährdungen in der Arbeitswelt, für Fehlzeiten und Frühverrentungen. Auch jeder zweite Arbeitgeber hält arbeitsbedingten Stress für ein wichtiges Thema. Aber nur wenige Betriebe haben eine Strategie, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen durch psychische Belastung zu schützen. Der Umgang mit arbeitsbedingter psychischer Belastung ist im Arbeitsschutz bislang unzureichend gesetzlich geregelt. Hamburg hat deshalb gemeinsam mit Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen den Entwurf einer bundesweiten Verordnung mit verbindlichen Anforderungen an Unternehmen erarbeitet. Das Arbeitsschutzgesetz soll zukünftig durch diese Verordnung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Antrag bringen die Länder im Mai in den Bundesrat ein.

Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz auf den Weg gebracht

Nach 16 Jahren Arbeitsschutzgesetz gibt es für viele Arbeitsbelastungen konkretisierende Rechtsverordnungen, wie beispielsweise zur Gestaltung von Computerarbeitsplätzen oder zum Schutz vor Lärm und Schadstoffen. Aber für den Umgang mit psychischer Belastung fehlen sie. Da wir den betrieblichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht mit den Arbeitsschutz-Instrumenten des 20. Jahrhunderts begegnen können, sind wir gemeinsam mit anderen Ländern mit einer Bundesratsinitiative aktiv geworden“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Hamburgs Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Unsere Verordnung soll das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren und Leitlinien geben, wie Betriebe die arbeitsbedingte psychische Belastung ermitteln und welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen können. Durch die Verordnung wollen wir ein konkretes und wirkungsvolles Instrument zur gesundheitlichen Prävention am Arbeitsplatz schaffen.“

Unternehmen sollen künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Die Verordnung benennt Maßnahmen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastung verringern oder vermeiden. Ebenso werden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze benannt, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Zudem beschreibt die Verordnung die Anforderungen an Betriebe klar und verbindlich, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen. Dazu reicht die bislang von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes um den Begriff der psychischen Belastung aus Sicht der Länder allein nicht aus. 90 Prozent der Arbeitgeber geben zudem an, im Arbeitsschutz aufgrund konkreter gesetzlicher Vorgaben zu handeln.

„Die Beschäftigten sind die besten Experten in eigener Sache und wissen meist genau, was sie belastet und welche unnötigen Belastungen oft mit recht einfachen Mittel abzustellen sind. Befragungen zeigen uns: Spitzenreiter unter den betrieblichen Störfaktoren sind Vorgesetzte ohne Führungskompetenz. Mangelnde Organisation, negatives Vorgesetztenverhalten und geringe Wertschätzung belasten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich mehr als viel Arbeit.

Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit, Fehltage und Frühverrentungen aufgrund psychischer Störungen bedeuten einen immensen Schaden für die Betroffenen, aber auch für die Wirtschaft und die Sozialversicherungen“, ergänzt Senatorin Prüfer-Storcks. „Es ist im Sinne der Betriebe, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst erst gar nicht entstehen. So werden negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermieden oder zumindest begrenzt. Diese Auswirkungen würden letztendlich für jeden einzelnen Betrieb teuer werden.“ Auch sei es im Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel für Betriebe unumgänglich, schonend mit der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzugehen.

Der jüngst veröffentlichte Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt das betriebliches Handlungs- und Umsetzungsdefizit: Zu den zentralen Belastungsfaktoren gehören mangelnde Führungskompetenz der Vorgesetzten, so genanntes Multitasking (die gleichzeitige Betreuung unterschiedlicher Aufgaben), starker Termin- und Leistungsdruck, Monotonie (sich ständig wiederholende Arbeitsvorgänge) sowie Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit.

Wie die DAK in ihrem Gesundheitsreport 2013 für Hamburg veröffentlicht hat, waren psychische Krankheiten im vergangenen Jahr in Hamburg erstmals die Hauptursache für Fehltage im Job. Laut des Reports lagen seelische Erkrankungen mit einem Anteil von 20,4 Prozent an allen Ausfalltagen vor Muskel-Skelett-Erkrankungen (19,7 Prozent) und Atemwegsinfekten (15,5 Prozent). Bundesweit liegen die psychischen Erkrankungen bei den Fehltagen noch auf Platz 2.

Von 1997 bis 2012 haben die Fehltage durch psychische Erkrankungen außerdem um 165 Prozent zugenommen. Insgesamt haben 2011 psychische Erkrankungen 53 Millionen Fehltage verursacht. 44 Prozent der Frühverrentungen erfolgten wegen psychischer Erkrankungen. Diese Frührentnerinnen und -rentner waren zu diesem Zeitpunkt mit durchschnittlich 48 Jahren besonders jung.

Das Ziel der Verordnung ist es, dass Betriebe ihre Arbeitsbedingungen systematisch prüfen und so gestalten, dass Gefährdungen durch psychische Belastung vermieden werden. Die Verordnung beschreibt dafür prinzipielle Gestaltungsmaßnahmen, die sich nicht nur auf den Abbau von Belastungen konzentrieren sondern sich auch auf die Erweiterung arbeitsplatzbezogener Ressourcen richten wie beispielsweise ein angemessener Handlungs- und Entscheidungsspielraum zur Erfüllung der jeweiligen Arbeitsaufgabe.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Letztlich geht es bei der Arbeitsgestaltung immer wieder um eine ausgewogene Balance zwischen den betrieblich gestellten Anforderungen und den personellen und sachlichen Ressourcen, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Betriebe sollten gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den großen Gestaltungsspielraum nutzen, damit die betrieblichen Anforderungen gesundheitsgerecht erfüllt werden können.“ Ob die Gestaltung von Rufbereitschaft, störungsfreie Arbeitszeiten, die Erreichbarkeit via Handy oder die Arbeit in Großraumbüros – Unternehmen haben im Austausch mit ihren Beschäftigten viele Möglichkeiten Arbeit gesund zu gestalten.

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
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