Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Aktionstag

Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Betriebsüberprüfungen durch das Amt für Arbeitsschutz

26. April 2013

Aus Anlass des Welttages für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit am 28. April 2013 führte das Amt für Arbeitsschutz am 24. April 2013 einen Aktionstag in Hamburger Betrieben durch. An diesem Tag wurden schwerpunktmäßig kleine und mittlere Betriebe aufgesucht. Mit einem kurzen Check wurde erfasst, in wie weit die Basisanforderungen des Arbeitsschutzes organisatorisch und inhaltlich in den Betrieben erfüllt sind.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz suchten an diesem Tag insgesamt 330 Betriebe in den verschiedensten Branchen auf: Kindergärten, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe, handwerkliche Betriebe wie Friseure, Siebdruckereien und Textilbetriebe, kleine Unternehmen der Transport- und Logistikbranche, Dienstleistungsunternehmen wie Werbeagenturen und Arbeitnehmerüberlassungsfirmen, produzierendes Gewerbe im Bereich von Schlosserei, Stahl- und Leichtmetallbau sowie Unternehmen der Unterhaltungsbranche.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Arbeitsschutz stellten hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes deutliche Defizite fest: ungefähr die Hälfte der besichtigten Betriebe hat noch keine geeignete Arbeitsschutzorganisation. Bei einem Viertel der Betriebe ist sie teilweise geeignet und ein Viertel erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. So konnten nur 40 % der Betriebe die vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorweisen. Andererseits finden die Unterweisungen der Mitarbeiter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in 60% der Betriebe statt, auch wenn die Mehrheit der Unternehmen noch keine systematische Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen vorgenommen hat.

Die Arbeitgeber erhielten zum Abschluss jeder Besichtigung ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen sie nun umsetzen müssen, um für eine nachhaltige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu sorgen. Konkrete Hinweise für Verbesserungspotenzial wurden mündlich erläutert.

Erfreulicherweise wurden nur in einem sehr geringen Teil der aufgesuchten Betriebe Zustände vorgefunden, die ein sofortiges Handeln des Amts für Arbeitsschutz erforderlich machten. So haben ungefähr zehn Betriebe mit Folgebesichtigungen und umfangreichen Anordnungen zu rechnen.

Zeitgleich fand am 24. April 2013 eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) statt. Mit dem „Tag gegen Lärm“ wird in Deutschland seit 1998 die Öffentlichkeit über Lärm und seine Ursachen sowie dessen Auswirkungen informiert. Deutschlandweit wird an diesem Tag eine Vielzahl von Aktionen durchgeführt. Lärm am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein schwerwiegender Belastungsfaktor und Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Deshalb wurde der Aktionstag genutzt, um über die Folgen von Arbeitslärm in circa 70 Betrieben aufzuklären. Hierzu wurde insbesondere in Kindergärten, im Metallbau und in Diskotheken mit einem Merkblatt informiert. In einem Betrieb der Chemieindustrie führte das Amt für Arbeitsschutz eine differenzierte Lärmmessung durch, aus der nun technische Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet werden.

In Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ist die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Allgemeinen schlechter als in großen Unternehmen, weshalb bei dieser Aktion des Amts für Arbeitsschutz gezielt KMU überprüft wurden. 70 % der Besichtigungen waren Erstchecks in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern. 10 % der Betriebsbesuche fanden in mittelgroßen Unternehmen mit 50-100 Arbeitnehmern statt. Wie zu erwarten, gibt es in diesen Betriebsgrößenklassen nur wenige Unternehmen mit einer Mitarbeitervertretung. Bei den an diesem Tag besichtigten waren es circa 10 %.

26. April 2013