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Hanseatisches Oberlandesgericht Guido Christensen wird neuer Vizepräsident

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Dr. Guido Christensen tritt zum 2. Mai die Nachfolge von Gerold Möller an, der in den Ruhestand verabschiedet wurde.

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Vizepräsident Hanseatisches Oberlandesgericht Guido Christensen - Hamburg - FHH

Justizsenatorin Jana Schiedek: „Guido Christensen verbindet hohe fachliche Kompetenz mit außerordentlichem Engagement. Er leistet in der hamburgischen Justiz herausragende Arbeit. Für seine neue Aufgabe wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg."

Der 48-jährige Jurist und Diplom-Kaufmann Dr. Guido Christensen trat 1995 in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er leitete die Projekte zur Neugründung des Insolvenzgerichts und der Neustrukturierung/Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Ab 2003 wirkte er als Leiter der amtsgerichtlichen Verwaltung, wurde 2007 Direktor des Amtsgerichts Altona und anschließend im Jahr 2009 Vizepräsident des Amtsgerichts. Er ist Mitverfasser eines Kommentars zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.

Zugleich würdigte Justizsenatorin Jana Schiedek die besonderen Verdienste des bisherigen Vizepräsidenten Gerold Möller: „Gerold Möller hat der Hamburger Justiz 33 Jahre in unterschiedlichsten Bereichen mit hoher fachlicher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz gedient. Dafür gebührt ihm unsere besondere Anerkennung und großer Dank.“

Nach seinem Eintritt in den Justizdienst wirkte Gerold Möller in verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts. 1998 übernahm er die Leitung des Familiengerichts Hamburgs. Im Mai 2006 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und leitete seitdem einen Senat für Familien- und Zivilsachen. Seit Februar 2008 hatte Gerold Möller das Amt des Vizepräsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichtes inne. Neben seiner gerichtlichen Tätigkeit wirkte Gerold Möller in der Juristenausbildung und als Autor namhafter Publikationen im Bereich des Familienrechts.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ist Hamburgs höchstes ordentliches Gericht. Dort arbeiten rund 166 Mitarbeiter, davon 78 Richterinnen und Richter und 10 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Es werden ca. 2.800 Berufungen in Zivil- und Familiensachen und rund 240 Revisionsverfahren in Strafsachen erledigt.

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