Bezirk Harburg

Vom 3. Juni bis zum 2. Juli 2013

Öffentliche Auslegung des Antrags zur Einrichtung eines Innovationsbereiches Lüneburger Straße

27. Mai 2013 08:45Uhr

Die Firma konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH hat als Aufgabenträgerin für Grundeigentümer der Lüneburger Straße auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleitungs- und Gewerbezentren (GSED) die Einrichtung eines Innovationsbereiches zur Stärkung der Attraktivität und Entwicklung der Lüneburger Straße beantragt. Der Antrag wurde vom Bezirksamt Harburg als Genehmigungsbehörde geprüft und wird zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Antragsunterlagen zur Einrichtung des Innovationsbereiches (u.a. Gebietsabgrenzung, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages) werden in der Zeit vom 3. Juni bis zum 2. Juli 2013, montags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr im Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, im Foyer (Erdgeschoss) zur Einsicht ausgelegt.

Unter den Telefonnummern +49 40 428 71 – 3459 bzw. +49 40 428 71 – 3425 können auch andere Termine für eine Einsichtnahme in die Unterlagen vereinbart werden. Die Antragsunterlagen sind ebenfalls im Internet unter www.bid-lueneburgerstrasse.de veröffentlicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 2. Juli 2013 beim Bezirksamt Harburg, Fachamt Wirtschaftsförderung schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen einreichen.

Die Eigentümer der im Innovationsbereich belegenen Grundstücke haben während der Auslegungszeit das Recht eine Erklärung abzugeben, dass sie der Einrichtung des Innovationsbereichs nicht zustimmen. Die Erklärung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der genannten Dienststelle einzulegen. Nicht fristgerecht eingelegte Erklärungen können nicht berücksichtigt werden.

Autor: 27. Mai 2013 08:45Uhr