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Warnmeldung Vorsicht beim Gebrauch des Adrenalin-Pen Jext®

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ALK ruft fünf Chargen in Deutschland zurück

Die ALK-Abelló Arzneimittel GmbH (ALK) ruft vorsorglich fünf Chargen des Adrenalin-Autoinjektors Jext® in Deutschland zurück. Betroffen sind vier Chargen der Stärke Jext® 300 Mikrogramm und eine Charge der Stärke Jext® 150 Mikrogramm. Eine Qualitätskontrolle von ALK hat ergeben, dass in bestimmten Chargen zu einem sehr geringen Prozentsatz (4 von 10.000 Pens der betroffenen Chargen) die Möglichkeit besteht, dass das Adrenalin beim Auslösen des Autoinjektors nicht korrekt in den Muskel abgegeben wird. Um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ruft ALK in Abstimmung mit den Behörden vorsorglich alle betroffenen Chargen von Großhändlern, Apotheken und Patienten zurück.

Pressemeldung BGV Hamburg - Vorsicht beim Gebrauch des Adrenalin-Pen Jext®

Jext® ist ein einmalig zu benutzender Adrenalin-Pen, der für die Notfallbehandlung von schweren allergischen (anaphylaktischen) Reaktionen auf Insektenstiche oder Nahrungsmittel bestimmt ist. Das mögliche Risiko besteht in einer eventuellen Nichtabgabe von Adrenalinlösung bei der Anwendung im anaphylaktischen Notfall.

Patientinnen und Patienten oder ihre Behandler können anhand der aufgedruckten Chargenbezeichnung überprüfen, ob ihr Adrenalin-Pen zu den betroffenen Chargen gehört. Die Chargenbezeichnungen (Ch.-B.) und das Verfalldatum der zurückgerufenen Chargen sind:

ProduktChargen-B.Verwendbar bis:
Jext® 300 Mikrogramm0000815814
0000800191
0000799410
0000738773
01/2015
01/2015
01/2015
12/2014
Jext® 150 Mikrogramm000084476802/2015

Ebenso betroffen sind die Jext®-Parallelimporte der Unternehmen Eurim Pharm und Pharma Gerke. Alle betroffenen Chargen der Parallelimporte sind auf http://www.alk.de/ aufgelistet. Für Informationen steht auch der Kundenservice der ALK-Abelló Arzneimittel GmbH unter der Telefonnummer 040-703845-0 zur Verfügung.

Betroffene, die einen Pen mit einer der oben genannten Chargenbezeichnungen bei sich tragen, werden aufgefordert, über ihre Apotheke einen Ersatz für die Injektoren der betroffenen Chargen zu beziehen. Dem Patienten sollte unbedingt die Anwendung des neuen Autoinjektors erklärt werden. Patientinnen und Patienten, die für den Notfall einen Jext® 300 Mikrogramm oder Jext® 150 Mikrogramm besitzen, der nicht zu den oben genannten Chargen gehört, können ihren Pen wie gewohnt weiterhin nutzen.

Kontakt

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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