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Elektromobilität Ausbau der E-Mobilität nimmt Fahrt auf!

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Senat legt Masterplan zur Ladeinfrastruktur vor

Hamburg baut seine Vorreiterstellung bei der Elektromobilität weiter aus und gibt hierbei die Richtung auch für andere Metropolen vor: der Senat hat heute einen Masterplan zum Aufbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektroautos beschlossen und damit erstmals ein zentrales Planungs- und Umsetzungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der Elektromobilität geschaffen.

Ausbau der E-Mobilität nimmt Fahrt auf!

Das Angebot der für jedermann nutzbaren Ladeplätze soll vervierfacht werden. Ziel ist es, bis Mitte 2016 im Hamburger Stadtgebiet die bisherigen Ladeplätze auf 592 aufzustocken, darunter an 70 Standorten mit leistungsstarkem Gleichstrom(DC)-Schnellladen.  Damit werden für die wachsende Anzahl von Elektroautobesitzern neue Angebote an 227 zusätzlichen Standorten geschaffen, verteilt über alle sieben Hamburger Bezirke. Hierzu werden insgesamt rund 4,7 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.

Wesentliche Inhalte des Masterplans:

  • Errichtung und Betrieb der Ladesäulen liegen in der zentralen Koordinierungsverantwortung der städtischen Stromnetz Hamburg GmbH;
  •  Die Vorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur werden vereinheitlicht.
  • Ladeinfrastruktur auf privat-gewerblichen, aber öffentlich zugänglichen Flächen kann  künftig öffentlich gefördert werden.
  •  Bezahlung soll künftig auch über eine Smart-Phone-App möglich sein.  
  • Künftig gibt es App-gestützte Informationen über Standorte und Verfügbarkeit der Ladesäulen. Dieser erleichterte Zugang wird  Anfang 2015 durch das erwartete Inkrafttreten einer bundesweiten Rechtsänderung zur sanktionsbewehrten Freihaltung der Ladeplätze unterstützt werden.  

Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Die Elektromobilität in Deutschland steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Mit dem heute vom Senat beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur unternehmen wir in Hamburg einen wichtigen Schritt, auf dessen Grundlage in den kommenden Jahren ein systematischer und bedarfsgerechter Ausbau von Ladeplätzen für Elektroautos erfolgen kann. Für heutige und künftige Nutzer von Elektroautos ist dies ein wichtiges Signal, dass es sich lohnt, auf einen umweltverträglichen Elektro-Antrieb umzusteigen.“

Hintergrund:

In Hamburg sind (einschließlich Metropolregion) derzeit rd. 950 Elektroautos im Einsatz. Im Rahmen von Förderprojekten des Bundes ist vorgesehen, bis 2016 weitere insgesamt 750 Elektrofahrzeuge bei Unternehmen, im öffentlichen Sektor sowie im quartiersbezogenen Carsharing in die praktische Anwendung zu bringen. Hinzu kommen die laufenden Beschaffungsinitiativen von Handels- und Handwerkskammer, die jeweils hohe Zielzahlen beinhalten (je 1.000 Elektrofahrzeuge). Vor dem Hintergrund, dass überdies auch die Nachfrage im privaten Sektor in den beiden kommenden Jahren kontinuierlich zunehmen wird, rechnet der Senat bis Ende 2016 mit bis zu 5.000 batterie-elektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden.   

Heute stehen den Nutzern von Elektrofahrzeugen in Hamburg bis zu 140 Ladeplätze, davon 100 im öffentlichen Straßenraum und auf P+R-Plätzen, zur Verfügung. Es ist obligatorisch, dass dort nur zertifizierter Grünstrom zum Einsatz kommt. Die seit Anfang 2011 von Vattenfall Europe Innovation und Hamburg Energie im Straßenraum betriebenen Ladesäulen sind mittlerweile zunehmend besser frequentiert. Allein im Zeitraum von April bis Juli 2014 ist die Anzahl der Ladevorgänge um 40% gestiegen. Technologisch konnten in den vergangenen Jahren bei der Leistungsfähigkeit der Ladesäulen sowie auf Fahrzeugseite signifikante Verbesserungen erzielt werden. Die mit Wechselstrom betriebenen Ladesäulen im Hamburger Straßenraum wurden vielfach nachgerüstet und gewährleisten hierdurch einen lediglich 60-minütigen Ladevorgang. Die mit Gleichstrom betriebenen Schnellladestationen können sogar in einer Zeit von 30-40 Minuten einen Ladevorgang weitgehend realisieren. Der Masterplan sieht vor, dass bis 2016 an 70 Standorten im Stadtgebiet sogenannte Triple-Charger installiert werden, die sowohl das gleichstromgeführte Schnellladen als auch das wechselstromgeführte Laden ermöglichen.  

Nach geltendem Recht sind Ladesäulen für Elektrofahrzeuge nicht Einrichtungen des Stromverteilnetzes, ihre Errichtung und Betrieb bedürfen daher ordnungsrechtlich einer Sondernutzung nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz, für deren Erteilung in Hamburg die Bezirksämter zuständig sind. Straßenverkehrsrechtlich besteht keine Handhabe, die Stellflächen an Ladesäulen zugunsten der Nutzer von Elektrofahrzeugen von anderen Fahrzeugen freizuhalten. Aus diesem Grund hatte der Senat Mitte 2013 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die Ende 2013 zu einem einstimmigen Bundesratsbeschluss und in der Folge dann zur Vorlage eines weitgehend inhaltsgleichen Gesetzes- und Verordnungsentwurfs der Bundesregierung geführt hat. Nach derzeitigen Plänen soll die Rechtsänderung zum 01.02.2015 in Kraft treten und würde dann auch in Hamburg eine rechtssicher durchsetzbare Bevorrechtigung von Elektroautos an den Ladeplätzen ermöglichen.           

Alles zur E-Mobilität in Hamburg finden Sie hier:

http://www.elektromobilitaethamburg.de/

Kontakt

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Helma Krstanoski

Pressesprecherin

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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