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Open Data Neues Transparenzportal startet offiziell

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Bundesweit einmaliges Internetportal macht Hamburger Verwaltung transparenter.

Ab sofort kann jeder im Internet unter www.transparenz.hamburg.de auf mehrere 10.000 Datensätze der Verwaltung und von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, zugreifen. Zum offiziellen Start des Transparenzportals trafen sich Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit, stellvertretend für die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz und Helena Peltonen von der Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“ im Rathaus. Alle drei unterstrichen die Bedeutung des neuen Transparenzportals.

Neues Transparenzportal startet offiziell

Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit: „Mit dem von der Bürgerschaft beschlossenen Transparenzgesetz hat Hamburg einen Quantensprung vollzogen, weg vom antiquierten „Amtsgeheimnis“ hin zum transparentesten deutschen Bundesland. Darin sind sich alle Fraktionen einig: Nur wenn staatliches Handeln für jeden nachvollziehbar ist, können sich Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Entscheidungen richtig beteiligen.“

Plakat Kampagne HmbTG: Hamburg öffnet die Aktenschränke

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs erleben eine offene Verwaltung. Die Stadt veröffentlicht ihre Datensätze und Dokumente. Das geschieht nicht erst auf Nachfrage, sondern wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unternommen. Ich bin überzeugt, dass dieser Kulturwandel ein gutes Beispiel für Bürgernähe und moderne Verwaltung darstellt. Die Entscheidungen der Stadt werden für jeden besser nachzuvollziehen sein. Die intelligente vernetzte Stadt der Zukunft nutzt ihre Daten nicht nur selbst, sondern stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit neue Entwicklungen angestoßen werden können. So nimmt Hamburg auf dem Weg zur Smart City eine Vorreiterrolle ein.“

Helena Peltonen: „Das Hamburgische Transparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt zum Wiederaufbau verlorenen Vertrauens in Politik und Verwaltung und ist nun für andere Bundesländer die Messlatte der Offenheit. Dem Projektteam danken wir für die professionelle Umsetzung des Gesetzes. Jetzt muss der Geist des Transparenzgesetzes im alltäglichen Handeln der Entscheidungsträger und ihrer Teams sichtbar werden. Das gilt natürlich auch für die anstehenden großen Fragestellungen, die das Leben in der Hansestadt langfristig beeinflussen.“

Weitere Informationen zum Transparenzportal

Seit dem 6. Oktober 2012 ist mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz das bundesweit weitreichendste Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Danach hat die Verwaltung ab dem 6. Oktober 2014 eine Vielzahl von Informationen im Internet zu veröffentlichen. Folgende Unterlagen sind grundsätzlich (teilweise mit Einschränkungen) ins Transparenzportal einzustellen:

  • Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen
  • Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft
  • In öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
  • Verträge der Daseinsvorsorge
  • Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs-, Aktenpläne
  • Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Verwaltungsvorschriften
  • Amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte
  • Gutachten und Studien
  • Geodaten
  • Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt
  • das Baumkataster
  • Öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne
  • Wesentliche Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide
  • Subventions- und Zuwendungsvergaben
  • Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen

Im Transparenzportal veröffentlicht nicht nur die klassische Verwaltung Informationen. Neben den über 30 Stellen der Kernverwaltung (Fachbehörden, Bezirksämter und Landesbetriebe) werden derzeit auch 46 Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist, erfasst. Weitere Stellen können mitmachen. Die Anstalten des öffentlichen Rechts fördern und wohnen und Hamburgischer Versorgungsfonds beteiligen sich z.B. freiwillig. Andere Stellen wie z.B. die Handwerkskammer werden eigene Auftritte (ohne speziellen Bezug zu den im Gesetz aufgezählten Gegenständen der Veröffentlichungspflicht) mit dem Register verknüpfen.

Das Transparenzportal bietet verschiedene Suchmöglichkeiten an. Es lässt sich beliebig wie bei einer Suchmaschine im Internet nach einzelnen Begriffen im Volltext recherchieren. Daneben ist auch die Suche nach Themenbereichen (z.B. Infrastruktur, Bauen & Wohnen oder Verwaltung, Haushalt & Steuern), Informationsgegenständen (z.B. Öffentliche Pläne, Senatsbeschlüsse, Verwaltungsvorschriften, Verträge)  oder nach bestimmten veröffentlichenden Stellen (z.B. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) möglich.

Aktuell sind mehrere 10.000 Datensätze eingestellt. Darunter befinden sich sowohl Textdokumente als auch Datensätze, die sich zur maschinellen Weiterverarbeitung (z.B. zur Entwicklung von Apps) eignen.

Die veröffentlichten Informationen erreichen das Transparenzportal auf zwei Wegen:

Erstens sind über 50 Liefersysteme wie beispielsweise das Luftmessnetz, das Baumkataster oder das Ratsinformationssystem der Bezirksämter über Schnittstellen automatisiert angebunden. Hierfür wurden über 100 in Frage kommende Liefersysteme identifiziert und analysiert. Eine automatische Anbindung reduziert den Aufwand im Betrieb erheblich, weil Aktualisierungen der Daten automatisch auch im Portal abgebildet werden.

Zweitens werden Dokumente in einem manuellen Verfahren eingestellt. Dazu wurde ein auf der elektronischen Akte aufbauender IT-gestützter Geschäftsprozess entwickelt. Dieser gewährleistet zunächst, dass die Informationen mit Metadaten versehen werden können, so dass sie später ins Portal eingeordnet und dort gefunden werden können. Darüber hinaus können schutzwürdige Informationsteile (z.B. personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) geschwärzt werden, soweit dies nach dem Gesetz erforderlich ist.

Ferner sind in dem Portal Informationen zum Transparenzgesetz (z.B. Auskunftsverpflichtung, Gebührenordnung) enthalten.

Für die Realisierung des Transparenzportals wurde ein 10-köpfiges behördenübergreifendes Umsetzungsprojekt eingesetzt. Es gliedert sich in die drei Teilprojekte „Recht“, „Organisationsveränderungen“ und „Technologieveränderungen“ auf. Maßgeblich beteiligt sind die Finanzbehörde, die Behörde für Justiz und Gleichstellung und die Kulturbehörde mit dem Staatsarchiv. Federführend verantwortlich ist Staatsrat Dr. Hill. Insgesamt ist für die Projektphase ein Budget von rund 5,2 Millionen Euro veranschlagt, für den Betrieb und die Pflege jährlich rund 1,4 Millionen; das sind in der Aufbauphase 3 Euro pro Einwohner und Jahr, im Betrieb 1 Euro pro Einwohner und Jahr. Das Projekt ist im Kostenrahmen. Auch der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit ist eingebunden. Über einen Beirat fließen außerbehördliche Erfahrungen, insbesondere von Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirche und der Transparenzinitiative in das Umsetzungsprojekt ein.

Bei der Umsetzung wird soweit möglich auf Open-Source-Software bzw. in der Stadt bereits eingesetzte Verfahren und Softwarelösungen (z.B. das Workflowmanagement-System HIM oder die Software Adobe Reader) zurückgegriffen. Wo Daten nicht automatisiert zugeliefert werden, wird die Entscheidung über die manuelle Veröffentlichung eines Dokuments eigenverantwortlich in der jeweils zuständigen Behörde getroffen. Im Arbeitsprozess wird auf das ohnehin weitgehend bereits genutzte elektronische Aktensystem zurückgegriffen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein veröffentlichungspflichtiger Vertrag, wenn er von dem zuständigen Sachbearbeiter zur Akte verfügt wird, gleichzeitig auch zur Veröffentlichung vorbereitet (z.B. durch Schwärzungen geheimhaltungsbedürftiger Passagen) und unter Verwendung bereits vertrauter Software an das Transparenzportal übermittelt wird. Der Geschäftsprozess ist so ausgestaltet, dass die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Zweifel auch andere Behördenbereiche (Vorgesetzte, Rechtsabteilungen) in die im Zuge der Veröffentlichung zu treffenden Entscheidungen einbeziehen können.

Um den Kulturwandel und den erforderlichen Know-how-Aufbau (rechtlich und technisch) zur Umsetzung des Transparenzgesetzes in der Verwaltung zu fördern, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig eingebunden. Sie können einfach über das Intranet auf alle relevanten Dokumente zugreifen. Im Rahmen von mehr als 160 Qualifizierungsmaßnahmen wurden bereits über 2.400 Beschäftigte sowohl der Verwaltung als auch von veröffentlichungspflichtigen Unternehmen geschult und vorbereitet.

Rückfragen der Medien:

Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143
Mobil: 0172 4327953
Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Jan Büchner
Pressestelle des Senats
Tel.: 040 / 428 31 – 21 83
Mail: jan.buechner@sk.hamburg.de

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