Zugelassen wurden die Landeslisten folgender Parteien/Wählervereinigung
(in alphabetischer Reihenfolge):
- Alternative für Deutschland (AfD),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Freie Demokratische Partei (FDP),
- Hamburger Bürger-Liste (HHBL),
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
- Neue Liberale (Liberale),
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI),
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN),
- RENTNER Partei Deutschland (RENTNER),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Nicht zugelassen wurde die Landesliste der Partei „Die GERADE Partei (DGP)“, weil sie nicht die erforderlichen 1.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht hat. Keine Landesliste eingereicht hat die vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2014 für die Bürgerschaftswahl als Wählervereinigung anerkannte „Alternative zu Deutschland (AzD)“.
Wie geht es weiter? Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden heute parallel zum Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlkreislisten. Gegen die Entscheidung eines Bezirkswahlausschusses kann Beschwerde beim Landeswahlausschuss eingelegt werden, und zwar bis zum 22. Dezember 2014, 16 Uhr. Der nächste Schritt ist die Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und Wahlkreislisten auf den jeweiligen Stimmzetteln. Die Reihenfolge der Landeslisten der Parteien/der Wählervereinigung richtet sich nach der Gesamtzahl der Kandidierenden der jeweiligen Partei/Wählervereinigung auf ihren Wahlkreislisten. (Die Reihenfolge der Wahlkreislisten im jeweiligen Wahlkreis richtet sich nach der Anzahl der Kandidierenden in der Wahlkreisliste). Die Landeslisten und die Wahlkreislisten werden als Muster im Internetauftritt des Landeswahlamts unter www.hamburg.de/wahlen veröffentlicht.
Parallel beginnt der Druck der Stimmzettel. Alle 18 verschiedenen Stimmzettel - Sorten (1 Landeslisten-Stimmzettel und 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel) müssen vorliegen, wenn ab dem 5. Januar 2015 beantragte Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.
Briefwahl können Sie bereits jetzt beantragen unter www.hamburg.de/briefwahl. Einen Grund für den Antrag auf Briefwahl müssen Sie nicht mehr angeben.
Rückfragen der Medien:
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Tel. 040 – 42839-2673
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Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde - Landeswahlamt
Oliver Rudolf, Tel. 040 – 42839-1732
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