Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 Landeslisten von zwölf Parteien und einer Wählervereinigung zugelassen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Der Landeswahlausschuss hat am Freitag, 19. Dezember 2014, die Landeslisten von zwölf Parteien und einer Wähler­vereinigung mit insgesamt 397 Kandidierenden für die Bürgerschaftswahl am 15. Feb­ruar zugelassen. (2011: Zwölf Parteien und eine Wählervereinigung mit 323 Kandidierenden). Das gab Landeswahlleiter Willi Beiß im Anschluss an die Sitzung bekannt.

Landeslisten von zwölf Parteien und einer Wählervereinigung für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2014 zugelassen - Innenbehörde Hamburg - FHH

Zugelassen wurden die Landeslisten folgender Parteien/Wählervereinigung
(in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Alternative für Deutschland (AfD),
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  3. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  4. DIE LINKE (DIE LINKE)
  5. Freie Demokratische Partei (FDP),
  6. Hamburger Bürger-Liste (HHBL),
  7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
  8. Neue Liberale (Liberale),
  9. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokrati­sche Initiative (Die PARTEI),
  11. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN),
  12. RENTNER Partei Deutschland (RENTNER),
  13. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Nicht zugelassen wurde die Landesliste der Partei „Die GERADE Partei (DGP)“, weil sie nicht die erforderlichen 1.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht hat. Keine Landesliste ein­gereicht hat die vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2014 für die Bürgerschaftswahl als Wählervereinigung anerkannte „Alternative zu Deutschland (AzD)“.

Wie geht es weiter? Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden heute parallel zum Landes­wahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlkreislisten. Gegen die Entschei­dung eines Bezirkswahlausschusses kann Beschwerde beim Landeswahlausschuss einge­legt werden, und zwar bis zum 22. Dezember 2014, 16 Uhr. Der nächste Schritt ist die Fest­legung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und Wahlkreislisten auf den jeweili­gen Stimmzetteln. Die Reihenfolge der Landeslisten der Parteien/der Wählervereinigung richtet sich nach der Gesamtzahl der Kandidierenden der jeweiligen Par­tei/Wählervereinigung auf ihren Wahlkreislisten. (Die Reihenfolge der Wahlkreislisten im je­weiligen Wahlkreis richtet sich nach der Anzahl der Kandidierenden in der Wahlkreisliste). Die Landeslisten und die Wahlkreislisten werden als Muster im Internetauftritt des Landes­wahlamts unter www.hamburg.de/wahlen veröffentlicht.

Parallel beginnt der Druck der Stimmzettel. Alle 18 verschiedenen Stimmzettel - Sorten (1 Landeslisten-Stimmzettel und 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel) müssen vorliegen, wenn ab dem 5. Januar 2015 beantragte Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.

Briefwahl können Sie bereits jetzt beantragen unter www.hamburg.de/briefwahl. Einen Grund für den Antrag auf Briefwahl müssen Sie nicht mehr angeben.

 

Rückfragen der Medien:

Die Behörde für Inneres und Sport im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch