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Bundesrat An der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Jens Kerstan und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

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Die Tagesordnung umfasst 70 Punkte

An der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Jens Kerstan und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

Pkw-Maut: Bundesrat berät über Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Länderkammer liegt am Freitag zur abschließenden Beratung das Gesetz der Bundesregierung zur Einführung einer Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen vor. Die neue Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halterinnen und Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sein sollen. Damit inländischen Fahrzeughalterinnen und -haltern keine zusätzlichen Belastungen entstehen, ist zudem eine finanzielle Entlastung im Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgesehen, dessen entsprechende Änderung der Länderkammer ebenfalls zur abschließenden Beratung vorliegt. Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Einführung einer Pkw-Maut geäußert. Diese bezogen sich angesichts der Entlastung nur inländischer Fahrzeughalterinnen und -halter insbesondere auf die Vereinbarkeit des Gesetzes mit europäischem Recht. Aber auch die Relation von Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen wurde seitens der Länderkammer kritisiert. Von der Bundesregierung werden diese Bedenken nicht geteilt, allerdings hat der Bundestag einige Veränderungen erreichen können. Das Gesetz ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig, so dass die Länderkammer nun im zweiten Durchgang vor allem über die Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden muss.

Anhebung Kindergeld und Freibeträge: Länder fordern Entlastung für Alleinerziehende

Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge sollen für das laufende und kommende Jahr leicht erhöht werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf, der dem Bundesrat in einem ersten Beratungsdurchgang vorliegt, kommt die Bundesregierung den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichtes nach. Danach darf der Staat das Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhaltes nicht besteuern. Folglich ist bei Familien mit Kindern vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Mit Beginn des kommenden Jahres ist eine weitere Anhebung um 180 Euro beabsichtigt. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll ebenfalls rückwirkend um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind und ab Januar 2016 um weitere 96 Euro erhöht werden. Für sozial schwächere Familien will die Bundesregierung entsprechend das Kindergeld in diesem Jahr um zunächst vier und ab dem kommenden Jahr um sechs Euro monatlich je Kind erhöhen. Zwar begrüßen die Länder die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen, allerdings gehen diese nach Meinung der Länderkammer nicht weit genug. Dabei wird insbesondere eine spürbare Entlastung von Alleinerziehenden für notwendig erachtet. Voraussichtlich einstimmig wird der Bundesrat deshalb in seiner Stellungnahme fordern, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro anzuheben. Dieser sollte nach Kinderzahl gestaffelt und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro angehoben werden. Für die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Leistungsverbesserungen fordern die Länder zudem eine finanzielle Kompensation.

Intensive Beratungen der Länderkammer zum Fracking

Dem Plenum des Bundesrates liegen am Freitag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Fracking in einem ersten Beratungsdurchgang vor. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften sowie einen Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung. In einer späteren Plenarsitzung wird zudem noch die Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen von den Ländern zu beraten sein. Im Fokus der Gesetzesvorhaben steht auch der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Fracking soll deshalb in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, das heißt in Schiefer- und Kohleflözgestein, zunächst nur zu Erprobungs- und Forschungszwecken erlaubt sein. Allerdings soll eine anschließende kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen werden wenn eine wissenschaftliche Expertenkommission den Einsatz der Fracking-Technologie in diesem Areal als unbedenklich einstuft. Grundsätzlich verboten werden soll Fracking in Naturschutzgebieten und Nationalparks; aber auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Weiterhin erlaubt bleiben soll das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in tiefen Gesteinsschichten. Dem Plenum des Bundesrates liegen umfangreiche Empfehlungen der Fachausschüsse vor. Dabei geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere dem Umweltausschuss nicht weit genug. Auch der Gesundheitsausschuss empfiehlt das Fracking-Verbot für weitere Gewässer, zum Beispiel für Badegewässer, auszudehnen. Dem Wirtschaftsausschuss erscheinen die Verbote in Naturschutzgebieten und Nationalparks hingegen als zu weitgehend. Welcher Empfehlung das Plenum im Detail folgen wird, ist derzeit noch offen.

Entlastung von Kommunen: Länder fordern strukturelles Engagement des Bundes

Die Bundesregierung will Investitionen finanzschwacher Kommunen fördern und Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern entlasten. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt der Länderkammer am Freitag in einem ersten Beratungsdurchgang vor. Zum einen ist die Einrichtung eines Fonds mit einem Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Daraus sollen in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Ab dem Jahr 2017 ist eine weitere kommunale Entlastung von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zum anderen soll mit dem Gesetzentwurf die zwischen Bund und Ländern erzielte Verständigung zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen umgesetzt werden. Danach stellt der Bund für das laufende und kommende Jahr insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung, die hälftig von den Ländern zu refinanzieren ist. Der Bundesrat begrüßt das Gesetzesvorhaben, wird jedoch am Freitag mit den Stimmen Hamburgs auch umfangreich dazu Stellung nehmen. Als notwendig erachtet wird beispielsweise, dass der Bund die Lage der kommunalen Haushalte strukturell verbessert und die Finanzierung von zukunftsorientierten Investitionen durch eine auf Dauer angelegte bundesseitige Stärkung ermöglicht. Ähnliches gelte für die Aufnahme von Flüchtlingen. Nur mit einer angemessenen strukturellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterbringung, Gesundheitsversorgung sowie an der Integration und Sprachförderung kann nach Meinung der Länder die große Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge bewältigt werden.

NSU-Skandal: Gesetz greift Hamburger Initiative zur Hasskriminalität auf

Die Länderkammer berät am Freitag abschließend ein Gesetz der Bundesregierung, mit dem die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für den Bereich Justiz umgesetzt werden, sofern sie in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Untersuchungsausschuss hatte im Sommer 2013 einen umfangreichen Abschlussbericht zu den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen der Mordserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorgelegt. Das vorliegende Gesetz erweitert zum einen die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und sorgt dafür, dass dieser künftig frühzeitiger in laufende Ermittlungen einzubinden ist. Zum anderen ist eine Regelung vorgesehen, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe von Straftaten in Zukunft strafverschärfend zu berücksichtigen sind. Damit greift das Gesetz auch eine Hamburger Initiative zur Bekämpfung von Hasskriminalität auf, die erstmalig im Jahr 2010 eingebracht und in einem zweiten Anlauf im März 2012 beschlossen wurde (Bundesratsbeschluss 26/12). Gegen den zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf hatte der Bundesrat im ersten Beratungsdurchgang keine wesentlichen Einwände erhoben. Auch der Bundestag nahm den Gesetzentwurf ohne Änderungen an. Dem folglich unveränderten Gesetz wird die Länderkammer am Freitag deshalb voraussichtlich einstimmig zustimmen. Dr. Till Steffen, Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, sagt dazu: „Es ist gut, dass von Hass motivierte Kriminalität jetzt strenger verfolgt werden kann und dieses Gesetz bald in Kraft tritt. Damit machen wir deutlich, dass wir Menschen beistehen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer sexuellen Vielfalt oder einfach weil sie anders sind, angegriffen werden und dass wir das Unrecht nicht dulden, das ihnen geschieht. Das neue Gesetz wird einen wertvollen Beitrag dazu leisten, Rassismus und Fremdenhass in unserer Gesellschaft konsequent zurück zu weisen.“

Hamburg begrüßt gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte

Der Bundesrat berät am Freitag über einen Gesetzesentwurf, mit dem die Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR e.V.) gesichert werden soll. Das DIMR wurde im März 2001 auf Empfehlung des Bundestages gegründet. Es soll als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland beitragen. Die nun vorliegende gesetzliche Grundlage ist die Voraussetzung dafür, dass das Institut auch künftig seinen sogenannten A-Status bei den Vereinten Nationen (VN) behält. Mit diesem sind wichtige Teilnahme- und Rederechte im Menschenrechtsrat der VN verbunden. Hamburg begrüßt, dass es gelungen ist, das Institut auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und so seine wichtige Tätigkeit weiter zu ermöglichen. Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Bundesrat voraussichtlich keine Einwände erheben.

Höheres Wohngeld ab 2016: Hamburg empfiehlt regelmäßige Anpassung

Das Wohngeld für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen soll ab 2016 deutlich erhöht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundesrat am Freitag zur ersten Beratung vorliegt. Da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Hamburg und weitere Länder empfehlen, eine regelmäßige Überprüfung von vier Jahren und ggf. Anpassung der Wohngeldhöhe in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Zuletzt wurde das Wohngeld im Jahr 2009 erhöht. Seither sind Einkommen, Mieten und Nebenkosten deutlich gestiegen. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe.

Mehr Schutz für Sparerinnen und Sparer bei Bankenpleiten

Die Einlagen von Sparerinnen und Sparern werden bei Bankenpleiten künftig besser geschützt. Hintergrund ist die Umsetzung der neugefassten EU-Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht, welche am Freitag von der Länderkammer abschließend beraten wird. Mit dem Umsetzungsgesetz wird die Einlagensicherung nicht nur leistungsfähiger, sondern auch kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Sparbeträge bis 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist soll hingegen von 20 auf 7 Arbeitstage sinken. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen, wie beispielsweise aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen, bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert. Übergreifend sollen mit der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie die Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt vereinheitlicht und die Stabilität des Finanzsektors in Europa gestärkt werden. Der Bundesrat begrüßt das deutsche Umsetzungsgesetz und wird den Vermittlungsausschuss voraussichtlich nicht anrufen.

Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wird teurer

Das Bußgeld für Schwarzfahren soll von derzeit 40 Euro auf künftig 60 Euro angehoben werden. Mit der Verordnung über das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt kommt die Bundesregierung einem entsprechenden Antrag der Länderkammer vom November 2014 nach (Bundesratsbeschluss 502/14), der auch von Hamburg unterstützt wurde. Mit dem erhöhten Bußgeld sollen die entstehenden Kosten bei den Verkehrsunternehmen zumindest teilweise ausgeglichen werden. Nach Schätzungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) entstehen durch das Schwarzfahren allein im Bereich des HVV jährliche Einnahmeausfälle von etwa 20 Millionen Euro. Für diesen Betrag müssen hauptsächlich zahlende Fahrgäste aufkommen. Die derzeitige Bußgeldobergrenze von 40 Euro wurde seit mehr als zwölf Jahren nicht verändert. Seither sind sowohl die Preise, Löhne und Gehälter bei den Verkehrsunternehmen als auch die Fahrkartentarife deutlich gestiegen. Um seine Funktionen weiterhin erfüllen zu können, muss das erhöhte Beförderungsentgelt nach Meinung der Länder daher angepasst werden. Der nun vorgelegten Verordnung wird der Bundesrat deshalb voraussichtlich einstimmig zustimmen. 

Fachgeschäfte sollen alte Elektrogeräte zurücknehmen

Großhandel und Fachgeschäfte sollen künftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes kostenfrei zurückzunehmen müssen. Dies sieht eine Überarbeitung des Elektronikgerätegesetzes vor, welche dem Bundesrat am Freitag zur ersten Beratung vorliegt. Als ‚große‘ Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) sollen große Händler generell zurücknehmen müssen, das heißt auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Dies soll gleichermaßen für Online-Händler gelten. Anlass der Neuregelungen ist eine entsprechende Europäische Richtlinie, welche von der Bundesregierung in Deutschland umgesetzt werden muss. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, Elektro-Altgeräte bei Recyclinghöfen abgeben zu können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher würde die Rückgabe alter Geräte also künftig vereinfacht. Der Bundesrat begrüßt entsprechend den Gesetzentwurf. Dennoch werden zahlreiche Klarstellungen und einige Ergänzungen vorgeschlagen. Beispielsweise sollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben vom Gesetz unberührt bleiben, die Vertreiber, Hersteller und der Online-Handel gegenüber den Kundinnen und Kunden haben. Aus gleichem Grund sollen auch Chipkarten, auf welchen oftmals sensible personenbezogene Daten gespeichert sind, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Für diese auch von Hamburg unterstützen Empfehlungen zeichnet sich eine Mehrheit im Plenum ab.

Hamburg unterstützt Antrag zur besseren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Hamburg wird am Freitag einen Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens unterstützen, der sich für eine verbesserte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen einsetzt. Insbesondere, da die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz beitragen kann. Um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Neubau und Modernisierung zu schaffen, bedarf es jedoch einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Für die Entschließung zeichnet sich eine Mehrheit im Plenum der Länderkammer ab.

Olympia-Bewerberstadt Hamburg unterstützt Anti-Doping-Gesetz 

Die Bundesregierung möchte ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz schaffen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt der Länderkammer im ersten Beratungsdurchgang vor. Dieser will die bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Vorschriften bündeln und neue Straftatbestände begründen. Beispielsweise soll der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln bereits bei geringen Mengen strafbar sein. Gleiches soll für Selbstdoping gelten. In beiden Fällen soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden können. Mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug soll bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet. Der Bundesrat begrüßt das Ansinnen der Bundesregierung. Dennoch wird die Länderkammer in ihrer Stellungnahme einige Verbesserungen vorschlagen. Hamburg als nationale Bewerberstadt für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Deutschland unterstützt alle Bemühungen für einen sauberen und fairen Sport. Die Schaffung eines eigenen Gesetzes wird daher ausdrücklich begrüßt.

Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Die Länderkammer berät am Freitag abschließend über ein Gesetz der Bundesregierung zum sogenannten Terrorismusstrafrecht. Damit soll der internationale Terrorismus gezielter bekämpft und die Resolution ‚Foreign Terrorist Fighters‘ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt werden. Das entsprechende Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten wird der Bundesrat voraussichtlich billigen. Das Gesetz schafft u.a. einen neuen Tatbestand der ‚Terrorismusfinanzierung‘, wonach jegliches Sammeln, Entgegennehmen oder Bereitstellen von Vermögenswerten für terroristische Aktivitäten unter Strafe gestellt wird. Bislang ist dies nur strafbar, wenn es sich um bedeutende Vermögen handelt.

Ersatzausweis für Terrorverdächtige

Terrorverdächtigen kann künftig auch der Personalausweis entzogen werden. Der Bundesrat wird am Freitag das entsprechende Gesetz der Bundesregierung voraussichtlich billigen. Damit wird ein weiteres Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geschaffen. Bislang war es nur möglich, gewaltbereiten Dschihadisten den Reisepass zu entziehen. Oft genügt jedoch der Personalausweis als Reisedokument, sodass in vielen Fällen die Ausreise nicht verhindert werden konnte. Aus Europa sind inzwischen 3400 Menschen, davon etwa 600 aus Deutschland, nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dem ‚Islamischen Staat‘ anzuschließen. Von diesen 600 sogenannten ‚Foreign Fighters‘ sind etwa 200 Personen teilweise radikalisiert nach Deutschland zurückgekehrt. Das Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlage, unter bestimmten Voraussetzungen Extremisten den Personalausweis zu entziehen. Sie erhalten dann einen Ersatz-Personalausweis, der nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Rückfragen der Medien:

Dr. Katrin Cholotta
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
Fon: 030 – 2 06 46-117
E-Mail: katrin.cholotta@lv.hamburg.de
www.hamburg.de/landesvertretung 

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