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EU-Melderichtlinien Verordnung zur Anpassung der Meldeformalitäten für Schiffe - EU-Richtlinie wird umgesetzt

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Um die Meldeformalitäten für Schiffe in den europäischen Häfen zu vereinfachen, können Schiffe seit dem 1. Juni 2015 über das National Single Window ihre Meldungen abgeben. Ziel der Richtlinie 2010/65/EU, die damit umgesetzt wird, ist die Vereinfachung von Meldeformalitäten.

Verordnung zur Anpassung der Meldeformalitäten für Schiffe - EU-Richtlinie wird umgesetzt

Bislang mussten bei jedem Hafenanlauf verschiedene Meldungen an mehrere Behörden abgegeben werden. Dabei wurden verschiedene Informationen mehrfach verlangt und die Adressaten sowie Meldewege waren unterschiedlich. Mit dem neuen System können alle Informationen elektronisch an das National Single Window gemeldet werden.

Die HPA und der BIS/Polizei haben Schnittstellen zum National Single Window eingerichtet und in Betrieb genommen. Mit der am 21. Juni 2015 vom Senat beschlossenen „Verordnung zur Anpassung der Meldeformalitäten für Schiffe vor dem Einlaufen in den Hamburger Hafen“ wurden nun die Meldevorschriften der Hafenverkehrsordnung, der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg und der Durchführungsverordnung zum Hafensicherheitsgesetz für die Umsetzung der EU-Melderichtlinie angepasst. Die Hamburger Behörden müssen damit die Meldungen über das National Single Window akzeptieren. Bislang erfolgte dies auf freiwilliger Basis. Seitens der Reeder ist in Zukunft die Anlaufreferenznummer des Seeschiffes verpflichtend mitzuteilen.

Kontakt

Martin Helfrich

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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