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Tarifvertrag Löhne im Sicherheitsgewerbe in Hamburg für allgemeinverbindlich erklärt

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Auf gemeinsamen Antrag des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Anschluss an die Sitzung des Tarifausschusses die Regelungen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg für allgemeinverbindlich erklärt. Damit erstreckt sich der Geltungsbereich des Tarifvertrages auch auf jene Unternehmen in Hamburg, die nicht im Verband bzw. in der Gewerkschaft engagiert sind.

Euro-Münzen und Euro-Scheine

Löhne Sicherheitsgewerbe Hamburg Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Der Lohntarifvertrag, der bereits im Februar zwischen dem BDSW und ver.di abgeschlossen wurde, legt dabei für die durchaus unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in der Branche Mindestentgelte fest, regelt Zuschläge, Funktionszulagen und die Ausbildungsvergütung.

Die Entgelte verteilen sich dabei von 14 Euro pro Stunde für bestimmte Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen bis hin zu 8,50 Euro für den Revier- oder Objektschutzdienst (Ausgangsdatum 01.01.15).

Der Tarifvertrag sieht zudem Steigerungen zum 01.04.2015 sowie zum 01.01.2016 vor. Dabei steigen die Entgelte zum 01.01.2016 in der niedrigsten Gruppe auf 9 Euro die Stunde bzw. auf 15,50 Euro pro Stunde.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sichert damit gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in einer personalintensiven Branche und beugt Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg vor. Sie trägt damit auch in Zukunft zur hochwertigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen bei.

Da ein für allgemeinverbindlich erklärter Vorgängertarifvertrag existiert, gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bereits rückwirkend ab dem 01.01.2015.

Der Tarifvertrag ist bei den Tarifparteien und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration einsehbar. Eine Bekanntmachung wird zeitnah in den Amtsblättern des Landes und des Bundes veröffentlicht.


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