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Bundespolitik Bundespräsident Gauck hält Ansprache in der Länderkammer

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An der 939. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil. Die Tagesordnung umfasst 36 Punkte.

939. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015

I Bundesrat feiert besonderes Jubiläum 

Bundespräsident Joachim Gauck hält Ansprache in der Länderkammer

Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesrates hält mit Joachim Gauck am Freitag ein Bundespräsident eine Rede in der Länderkammer. Mit diesem historischen Akt gedenkt der Bundesrat einem besonderen Jubiläum: Am 9. November 1990, vor 25 Jahren, tagte der Bundesrat zum ersten Mal mit den Vertretern aller 16 Landesregierungen.

II Hamburger Positionen

Bundesrat beschließt Krankenhausreform

Mehr Qualität und geringere Kosten im Klinikwesen sind das Ziel der Krankenhausstrukturreform der Bundesregierung, die der Bundesrat nach monatelangen Verhandlungen am Freitag billigen will. Künftig sollen Kliniken stärker nach Qualität vergütet, Überkapazitäten abgebaut und Behandlungsangebote konzentriert werden. Auf Initiative Hamburgs soll zudem mit Hilfe eines Pflegezuschlags das Pflegefachpersonal aufgestockt werden. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Vom Pflegezuschlag profitieren besonders Krankenhäuser mit überdurchschnittlich hohen Personalkosten im Pflegebereich. Somit setzen wir gezielt einen Anreiz für eine bessere Personalausstattung. Zusammen mit der anteiligen Finanzierung von Tarifsteigerungen und der Fortführung des Hygieneförderprogramms schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der personellen Situation in Krankenhäusern, insbesondere bei der pflegerischen Versorgung.“ Der geplante Strukturfonds, aus dem Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten an den tatsächlichen Versorgungsbedarf finanziert werden, wird auf Initiative des Bundesrates mehr Ländern offen stehen. Damit kann der strukturelle Umbau des Krankenhaussektors tatsächlich flächendeckend gelingen. Außerdem schließt die Reform eine Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn Patientinnen und Patienten kurzfristig auf Unterstützung angewiesen sind, aber die Voraussetzungen für eine offizielle langfristige Pflegebedürftigkeit nicht erfüllen, können sie künftig häusliche Krankenpflege als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Hospiz- und Palliativmedizin verbessern

Jedem Menschen soll ein Sterben in Würde und nach den eigenen Vorstellungen ermöglicht werden. Diesem gemeinsamen Ziel sind Bund und Länder mit dem Hospiz- und Palliativgesetz ein Stück näher gekommen. So wird die finanzielle Situation ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize verbessert, damit auch der Bevölkerung in strukturschwachen und ländlichen Regionen ein flächendeckendes Angebot an Hospiz- und Palliativleistungen zur Verfügung steht. Dafür werden rund 200 Millionen Euro mehr als bislang investiert. Nach dem Bundestag wird nun der Bundesrat das Gesetz in der anstehenden Sitzung voraussichtlich einstimmig billigen. Im Zuge der Gesetzgebung wurden einige Empfehlungen der Länder berücksichtigt. Hamburg setzte einen umfassenderen Beratungsanspruch durch: „Viele Menschen wollen für ihre letzte Lebensphase frühzeitig eigene Entscheidungen treffen. Um ihnen dies zu ermöglichen, wird das Beratungsangebot durch die Krankenkassen ausgeweitet“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Auf Wunsch der Länder sind Krankenkassen künftig überdies verpflichtet, mit Kinder- und Jugendhospizen eigene Rahmenvereinbarungen abzuschließen, damit deren besondere Situation angemessen berücksichtigt wird.

Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung wird künftig strafbar

Der Bundesrat wird am Freitag auch das Gesetz zur Sterbehilfe billigen, über das der Bundestag Anfang November in einer intensiven und eindrücklichen Debatte diskutiert hatte. Die Beihilfe zum Suizid ist und bleibt in Deutschland straffrei. Handelt der Helfende allerdings geschäftsmäßig, so macht er oder sie sich strafbar. Dafür sieht die Gesetzesinitiative des Bundestages einen neuen Straftatbestand vor, wonach bis zu drei Jahre Haft drohen, wenn einem Sterbewilligen beispielsweise geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, werden von der Strafandrohung ausgenommen. Die Länderkammer wird voraussichtlich mit einer Entschließung die Debatte im Bundestag würdigen, die mit hoher Achtung vor unterschiedlichen moralisch-ethischen Überzeugungen geführt worden sei. Gleichzeitig soll bekräftigt werden, dass mit dem Gesetz keine Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, die im Rahmen der Palliativmedizin handeln. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, die Rechtsprechung des Merkmals der ‚Geschäftsmäßigkeit‘ zu beobachten, insbesondere hinsichtlich der Folgen für Ärzte und sterbewillige Patienten.

Terrorismusbekämpfung: Bundesrat beschließt Verlängerung von Sicherheitsgesetzen

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden die Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus befristet ausgeweitet. Nun sollen die Regelungen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Bundesrat wird das entsprechende Artikelgesetz der Bundesregierung am Freitag passieren lassen. Danach wird es den Nachrichtendiensten bei besonderen Gefährdungslagen auch weiterhin möglich sein, Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einzuholen. Aufgrund der sensiblen Thematik wird die Verlängerung erneut befristet und von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern evaluiert. Für die vergangenen Jahre wurde den Sicherheitsbehörden eine maßvolle und verfassungskonforme Anwendung bescheinigt.

Mehr Personalmittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

In den vergangenen Wochen haben sich Bund und Länder auf verschiedene Schritte geeinigt, um gemeinsam den Herausforderungen der Flüchtlingsbewegung zu begegnen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Beschleunigung der Asylverfahren. Jedoch mangelt es dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach wie vor an Personal. Um die Stellenbesetzungen schneller voranzutreiben, sollen nun die Zuschlagsregelungen erweitert, Erschwerniszulagen erhöht und die Möglichkeiten eines Hinzuverdienstes verbessert werden. Der Bundesrat wird das so erweiterte Besoldungsänderungsgesetz am Freitag mit voraussichtlich großer Mehrheit billigen.

Meister-BaföG: Länderkammer berät Erweiterungen in der Aufstiegsförderung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll moderner und besser werden. Auch sollen mehr Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, durch Fortbildung ihre Chance auf beruflichen Aufstieg zu erhöhen. Nach der großen BaföG-Novelle für Studierende vom Sommer dieses Jahres hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Förderinstrumente in der dualen Ausbildung vorgelegt. Der Bundesrat berät den Entwurf am Freitag in einem ersten Durchgang. Dabei werden die Länder insbesondere die geplanten Leistungserhöhungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung begrüßen. So soll, analog zu den Studierenden, der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 697 Euro auf künftig 768 Euro steigen. Bei den Lehrgangs- und Prüfungskosten wird der jetzige Höchstfördersatz von 10.226 Euro auf künftig 15.000 Euro erhöht. Darüber hinaus sollen weitere Zuschüsse und Freibeträge erhöht werden, wie etwa die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten bei der Pflege von Angehörigen. Ferner sollen auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen eine Förderung erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren.

Olympia-Bewerberstadt Hamburg unterstützt Anti-Doping-Gesetz

Mit einem eigenständigen Anti-Doping-Gesetz soll der Einsatz unerlaubter Substanzen zur Leistungssteigerung im Sport effektiver bekämpft werden. Das Gesetz bündelt die bisher vorhandenen Rechtsvorschriften und begründet darüber hinaus neue Straftatbestände. Beispielsweise wird der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln bereits bei geringen Mengen strafbar sein. Gleiches gilt für das Selbstdoping. In beiden Fällen droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mit zehn Jahren Freiheitsentzug kann bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet. Der Bundesrat hatte mit den Stimmen Hamburgs im ersten Beratungsdurchgang einige Korrekturen vorgeschlagen, die zumeist im nun vorliegenden Gesetz aufgegriffen wurden. Zum Beispiel macht sich künftig auch derjenige strafbar, der im Ausland dopt, um an inländischen Wettbewerben teilzunehmen. Ferner wurde eine Regelung zur Tätigen Reue eingeführt. Die Länderkammer wird das so ergänzte Anti-Doping-Gesetz am Freitag voraussichtlich mit großer Mehrheit billigen. Hamburg als nationale Bewerberstadt für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Deutschland unterstützt alle Bemühungen für einen sauberen und fairen Sport. Die Schaffung eines eigenen Gesetzes wird daher ausdrücklich begrüßt.

Rückfragen der Medien:

Dr. Katrin Cholotta
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
Fon: 030 – 2 06 46-117
eMail: katrin.cholotta@lv.hamburg.de
www.hamburg.de/landesvertretung


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