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Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Startschuss für den neuen Integrationsbeirat

Migrantenorganisationen werden ermuntert, Kandidaten vorzuschlagen

16.09.2008, 12:20 Uhr

Erweiterte Aufgaben und eine neue Zusammensetzung, in der erstmals auch von Migrantenorganisationen gewählte Vertreter berufen werden sollen – diese Änderungen zum Hamburger Integrationsbeirat stellte Sozialsenator Dietrich Wersich heute im Rahmen einer Landespressekonferenz vor.

„Der Integrationsbeirat als Gremium, in dem Zuwanderer und Einheimische gemeinsam nach neuen Wegen für ein friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben suchen, hat sich bewährt. Mit seiner neuen Struktur werden wir Migrantenorganisationen künftig stärker als bisher einbinden, wenn es um die Integration von Zuwanderern in Hamburg geht. Damit dies gelingt, ermuntere ich alle Migrantenorganisationen aus Hamburg, sich in die Wahl der neuen Beiratsmitglieder aktiv einzubringen und Vertreter ihrer Interessen zu benennen“, sagt Senator Wersich.

Gleichzeitig dankte der Senator den bisherigen Mitgliedern des Integrationsbeirates und dessen Vorsitzender Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram für die Pionierarbeit der vergangenen Jahre, mit der das Integrationsthema in das Bewusstsein der Stadt gerückt wurde und viele konkrete Vorhaben auf den Weg gebracht wurden. Senator Wersich: „Die Mitglieder des Integrationsbeirates und ihre Vorsitzende haben mit großem Engagement dazu beigetragen, dass Integration heute in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt stattfindet. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Integrationsbeirat und der Kombination von Neuerungen und altbewährter Struktur ein Fundament schaffen werden, auf dem wir die erfolgreiche Arbeit des Gremiums fortsetzen können.“

Aufgaben des neuen Integrationsbeirates

Der erstmals 2002 ins Leben gerufene Integrationsbeirat wird auch in der 19. Legislaturperiode die Aufgabe haben, die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) sowie den Hamburger Senat zu integrationspolitischen Fragen konstruktiv und kritisch zu beraten. Er begleitet die Umsetzung des Hamburger Handlungskonzeptes zur Integration von Zuwanderern und wirkt an dessen Fortentwicklung mit. Darüber hinaus greift der Beirat aktuelle Themen aus dem Bereich der Integration auf. Neuerdings wird der Integrationsbeirat zudem Stellungnahmen zu integrationsbezogenen Themen und Vorhaben abgeben und ein Vorschlagsrecht für die Besetzung von Gremien der Hamburger Verwaltung mit Personen mit Migrationshintergrund haben.

Personelle Zusammensetzung des neuen Integrationsbeirates

In der vergangenen Legislaturperiode waren rund 50 Personen aus unterschiedlichen Bereichen vom Präses der Sozialbehörde für die Mitarbeit im Integrationsbeirat berufen worden. Künftig wird der Integrationsbeirat noch breiter aufgestellt sein und sachkundige Mitglieder mit einem weiten Erfahrungswissen aus allen wichtigen Bereichen der Integration von Zuwanderern umfassen. Diese werden teils wie gehabt vom Präses der Behörde berufen, teils neuerdings von Migrantenorganisationen selbst gewählt und setzen sich wie folgt zusammen:

Neu ist, dass Personen mit Migrationshintergrund von Migrantenorganisationen gewählt werden. Damit erhalten die Vertreter eine besondere Legitimation der sie entsendenden Organisationen.

Wahlberechtigt sind alle Migrantenorganisationen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • eingetragener Verein oder Verband mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg
  • Gründung vor dem 1. Oktober 2007
  • Die Organisation setzt sich satzungsgemäß für die Belange von Menschen mit Migra tionshintergrund ein.
  • Leitung im Vorstand (auch) von Menschen mit Migrationshintergrund.

Die so definierten Organisationen lassen sich bei der BSG in eine öffentliche Liste eintragen und haben die Möglichkeit, Kandidatenvorschläge einzureichen. Um die Beteiligung der verschiedenen in Hamburg lebenden Bevölkerungsgruppen sicherzustellen, werden die eingetragenen Organisationen insgesamt acht geographischen Regionen bzw. Kategorien zugeordnet. Die Kandidaten müssen einen Migrationshintergrund der Region/Kategorie aufweisen, für die sie gewählt werden wollen und von einer Organisation vorgeschlagen werden. Die Sitzverteilung bei den gewählten Beiratsmitgliedern orientiert sich am Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Grafik).

Die Wahl selbst erfolgt in Form einer Briefwahl.

Grafik: Sitzaufteilung der gewählten Mitglieder des Integrationsbeirates

(Sitzaufteilung der Mitglieder)

Weiterhin werden – wie bisher – Vertreter diverser Handlungsfelder (u. a. aus Politik, Wirtschaft, Arbeit, Bildung und Kultur) vom Präses der BSG berufen. Neuerdings werden im Integrationsbeirat auch Vertreter unter anderem aus den Bereichen Muslimische Gemeinden, Medien und Flüchtlingshilfe vertreten sein.

Die Beteiligung der öffentlichen Verwaltung wird über assoziierte Mitglieder von Fachbehörden (Behörde für Schule und Berufsbildung, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Behörde für Inneres, Arbeitsstelle „Vielfalt“ der Justizbehörde) sowie aus den sieben Bezirksverwaltungen sichergestellt, für die die BSG das Vorschlagsrecht hat.

Zum Zeitplan: Die Geschäftsordnung des neuen Integrationsbeirates für die 19. Legislaturperiode sowie die Wahlordnung sind ab sofort unter www.integrationsbeirat.hamburg.de einsehbar. Ab 1. Oktober 2008 sind dort auch die Eintragungsunterlagen für die Liste der Migrantenorganisationen abrufbar. Bis Ende Oktober haben die Migrantenorganisationen dann Gelegenheit, sich in die Liste eintragen zu lassen und Kandidatenvorschläge zu unterbreiten. Vom 14. bis 28. November 2008 wird die Briefwahl durchgeführt. Mit der Ernennung der neuen Mitglieder durch den Präses der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und seiner konstituierenden Sitzung im Dezember wird der neue Integrationsbeirat für die 19. Legislaturperiode schließlich seine Arbeit aufnehmen.

Fragen der Migrantenorganisationen beantworten Dr. Vera Birtsch (Tel. 040/42863-2010) sowie Silke Böttcher-Völker (Tel. 040/42863-2953) von der zuständigen Behörde.

Kontaktmöglichkeit
Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Julia Seifert Pressesprecherin Soziales und Familie Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-2889 040 42863-3849 pressestelle@bsg.hamburg.de