Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Hamburger Positionen Bundestag berät 87 Punkte

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

An der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 nehmen Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Senator Dr. Till Steffen und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil. 

Bundestag berät 87 Punkte

Bundesrat beschließt schärferes Sexualstrafrecht (TOP 12)

In einer abschließenden Beratung wird der Bundesrat den Weg für ein deutlich verschärftes Sexualstrafrecht freimachen. Künftig wird unter anderem die sexuelle Belästigung mit einem eigenen Straftatbestand geahndet. Neu hinzu kommt auch der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus. Bei diesen Angriffen sollen alle Teilnehmer der Gruppe belangt werden können. Die überarbeiteten Regelungen schreiben auch das Prinzip „Nein heißt Nein“ fest. Damit steht jetzt jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe. Bislang bedurfte es besonderer Umstände, damit Übergriffe als Sexualstraftat geahndet werden. Ein einfaches Nein des Opfers war nicht ausreichend. Bundestag und Bundesrat haben den Regierungsentwurf aus dem Frühjahr entscheidend ergänzt und folgten damit einer Hamburger Initiative, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ in das Gesetz aufzunehmen und sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Endlich wird Nein auch Nein heißen. Hamburg hatte das Thema im Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt. Unsere Initiative trägt mit der grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts jetzt Früchte. Vor allem gilt der Dank aber den Frauen- und Opferverbänden, die seit vielen Jahren für eine solche Reform streiten. Es hat sich gelohnt. Diese Reform ist auch deswegen historisch, weil sie längst überfällig war.“ Senator Steffen wird zu dem Gesetz auch im Bundesratsplenum reden.

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung (TOP 29)

Der Bundesrat befasst sich am Freitag in einem ersten Durchgang mit dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz. Mit dem Gesetz soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag ermöglicht werden. Das bisherige „Fürsorgesystem“ im Rahmen der Sozialhilfe soll von einem modernen Teilhaberecht abgelöst werden, um den Betroffenen eine individuellere Lebensplanung zu ermöglichen und ihre Chancen zu verbessern, am Arbeitsleben teilzunehmen. Statt der bisher üblichen Werkstattleistungen soll über ein „Budget für Arbeit“ künftig den Betrieben ein Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt werden können. Menschen mit Behinderung sollen zudem weniger auf ihr Vermögen zurückgreifen müssen. Auch Ehe- und Lebenspartner sollen von der Finanzierungspflicht befreit werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Betroffen besser über ihre jeweiligen Ansprüche informiert und beraten werden. Hamburg hat sich seit vielen Jahren für die Reform der Eingliederungshilfe eingesetzt und begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Gleichwohl sieht Hamburg noch Raum für weitere Verbesserungen und Klarstellungen. So macht die Hansestadt gemeinsam mit anderen Ländern in einem Entschließungsantrag gegenüber der Bundesregierung deutlich, dass die gesetzlichen Änderungen nicht zu zusätzlichen Kosten in den Ländern führen dürfen. Die Zusatzkosten müssten ausschließlich vom Bund getragen werden.

Länder diskutieren das Pflegestärkungsgesetz III (TOP 36)

Das zustimmungspflichtige Pflegestärkungsgesetz III ist am Freitag ebenfalls erstmals Thema in der Länderkammer. Es handelt sich um das letzte der drei Pakete, mit denen in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessert werden soll. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Kommunen wieder stärker in die Pflege eingebunden werden. Städte und Gemeinden erhalten ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten und werden enger am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote beteiligt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nun vor Ort aus einer Hand zu verschiedenen Leistungen beraten werden. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung intensiv beraten und empfehlen zahlreiche fachliche Anpassungen. Hamburg begrüßt den Entwurf, sieht aber in Einzelpunkten noch Verbesserungsbedarf. Senatorin Prüfer-Storcks wird zu dem Gesetzentwurf im Bundesratsplenum reden.

Hamburger Initiative zu Arbeitsschutzverordnungen (TOP 24)

Gemeinsam mit sieben anderen Ländern setzt Hamburg sich für die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung und der Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung ein. Die Regelungen dienen der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten. Seit einiger Zeit kommen aus Betrieben immer wieder Anfragen, wie bestimmte Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen sind. So etwa zur Regelung, nach der Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten müssen. Darüber hinaus werden in der Praxis einzelne Vorschriften aufgrund ihrer Unbestimmtheit unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt. Die Änderungen haben das Ziel, durch eine präzisere Terminologie und durch Klarstellungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Verordnung gleichzeitig zu aktualisieren. Die antragstellenden Länder schlagen dem Bundesrat vor, schon in dieser Sitzung über die Zuleitung der Vorlage an die Bundesregierung und die Zustimmung zum Erlass der Verordnung zu beschließen.

Errichtung einer Helmut-Schmidt-Stiftung in Hamburg (TOP 11)

Leben und Wirken des fünften deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt werden künftig in einer eigenen Erinnerungsstätte gewürdigt. Dies sieht ein Gesetz zur Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung in Hamburg vor, das im Bundestag einstimmig beschlossen wurde und nun dem Bundesrat vorliegt. Die Stiftung des öffentlichen Rechts folgt in ihrem Aufbau ähnlichen Gedenkstiftungen wie der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung oder der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus. Zweck der Stiftung ist, das Andenken an das Wirken des im vergangenen November verstorbenen Kanzlers für Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, für den Frieden und die Einigung Europas und die Völkerverständigung zu wahren. Die Stiftung soll in Hamburg angesiedelt werden. Sie wird sich auch um die Pflege und Auswertung des bestehenden Archivs Helmut Schmidt im Haus der Eheleute Schmidt in Hamburg-Langenhorn kümmern.

Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan werden beraten (TOP 51 bis 53)

Die Bundesregierung hat Anfang August mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 auch Entwürfe für die damit verbundenen drei verschiedenen Ausbaugesetze für Straße, Schiene und Wasserstraße vorgelegt. Die dem Bundesrat zur ersten Beratung vorliegenden Entwürfe sind die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte. Der Bundesverkehrswegeplan umfasst rund 1000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Davon entfallen knapp die Hälfte auf die Straße, gut 41 Prozent auf die Schiene und rund 9 Prozent auf Wasserstraßen. Auch mehrere für Hamburg wichtige Projekte sind in den Entwürfen enthalten. Beispielsweise die A26 (Hafenquerspange) und die Erweiterungen der A1 und der A7 südlich des Elbtunnels. Im Bereich Schiene findet sich als mögliches Projekt die Ausbaustrecke Hamburg-Ahrensburg als Basis für die S4-Ost. Bei den Wasserstraßen sind der Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals und die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe fest vorgesehen. Hinzu kommt unter anderem der vorgezogene Ersatzneubau einer Schleuse in Lüneburg-Scharnebeck am Elbe-Seitenkanal. Senator Frank Horch zeigt sich daher erfreut: „Der vorgelegte Bundesverkehrswegeplan mit den Ausbaugesetzen ist für Hamburg und den gesamten Norden außerordentlich erfreulich. Für die anstehende und unerlässliche Erweiterung unserer Verkehrsinfrastruktur bekommen wir so Planungssicherheit.“

Bundesrat diskutiert Bundesjagdgesetz (TOP 4)

Dem Bundesrat liegt eine Änderung des Bundesjagdgesetzes vor. Nach langer Beratungszeit hatte sich der Bundestag auf eine kleine Novelle des Gesetzes einigen können. Mit der nun vorliegenden Anpassung soll eine Regelungslücke bei der Umsetzung der Umweltstrafrechtrichtlinie geschlossen werden. Außerdem wird die Nutzung von halbautomatischen Langwaffen mit insgesamt mehr als drei geladenen Patronen bei der Jagd geregelt. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz beinhaltet jedoch nicht eine von einigen Ländern geforderte Überarbeitung des Bundeswaldgesetzes. Auch fehlt vielen Ländern eine bundeseinheitliche Regelung zur Sicherung der Qualität der Jägerprüfungen und zur Einführung eines Schießnachweises. Im zweiten Durchgang benötigt das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat wird unter Umständen den Vermittlungsausschuss anrufen.

Initiative für ein Einwanderungsgesetz (TOP 27)

Mit einer Entschließung wollen Niedersachsen und weitere Länder die Bundesregierung auffordern, ein modernes Einwanderungsgesetz vorzulegen. Sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung sollten klar verständlich zusammengefasst werden, außerdem sollen Verbesserungen im Bereich der Integration in Arbeit ermöglicht werden.

Länder fordern über 2018 hinaus Geld für die Flüchtlingshilfe (TOP 1a)

Der Bundesrat berät am Freitag den Entwurf des Bundeshaushalts 2017 in einem ersten Durchgang. Er wird voraussichtlich mit großer Mehrheit eine umfangreiche Stellungnahme beschließen. Darin wird die Bundesregierung an ihre Zusage erinnert, sich dauerhaft und substantiell an den Kosten zu beteiligen, die Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen entstehen. Die Länderkammer erwartet, dass der Bund seine Beteiligung an den Flüchtlings- und Integrationskosten auch über das Jahr 2018 hinaus in angemessener Weise fortsetzt. Zudem wird in der Stellungnahme betont, dass sich Bund und Länder endlich auf ein gemeinsames Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich des Länderfinanzausgleichs verständigen sollten. Das von der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. Dezember 2015 verabschiedete gemeinsame Reformmodell biete dafür eine gute Grundlage.

Änderungsbedarf beim Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulation (TOP 33)

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Steuerhinterziehung durch Manipulation an elektronischen Registrierkassen zu erschweren. Elektronische Aufzeichnungssysteme sollen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle sollen zudem eine Kassen-Nachschau eingeführt und Verstöße künftig sanktioniert werden. Eine Registrierkassenpflicht ist aber nicht vorgesehen. Der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf wird vom Bundesrat in einem ersten Durchgang beraten. Hamburg sieht Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf und fordert unter anderem eine Belegausgabepflicht, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf kassenähnliche Geräte (wie z.B. Taxameter) und ein zentrales Verzeichnis aller Sicherheitseinrichtungen.

Mehr Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution (TOP 13)

Zukünftig droht Freiern, welche eine erkennbare Zwangslage von Prostituierten ausnutzen, eine Haftstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Das ist eine der Neuregelungen eines Gesetzes, welches der Bundesrat voraussichtlich im zweiten Beratungsdurchgang beschließen wird. Für Zuhälter von Zwangsprostituierten sieht das Gesetz Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Zudem wird das Recht zur Bekämpfung des Menschenhandels novelliert. Umfasst werden künftig auch jene Fälle, bei denen Menschen etwa wegen Organhandels, für die Begehung von Straftaten oder zur Bettelei nach Deutschland gezwungen werden. Mit der umfassenden Reform werden Regelungslücken geschlossen sowie eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Härtere Strafen für Raser (TOP 22)

Mit einem von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen initiierten Gesetzentwurf soll die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zu einem Straftatbestand heraufgestuft werden. Bislang droht den Teilnehmern der gefährlichen Rennen lediglich ein Bußgeldbescheid wegen Ordnungswidrigkeit. Mit der Heraufstufung zum Straftatbestand wären erheblich härtere Sanktionen gegen die Raser möglich. So könnte die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen werden. In schwerwiegenden Fällen könnte sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch soll durch den Gesetzentwurf ermöglicht werden, die Autos der Beteiligten einziehen zu können. Hamburg und eine Mehrheit der Länder unterstützen die Initiative.

Keine Vollverschleierung vor Gericht (TOP 28)

Der Bundesrat wird sich am Freitag mit dem Vorschlag für eine Entschließung befassen, mit dem die Bundesregierung gebeten werden soll, zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Beteiligten an Prozessen ohne eine Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen. Bislang ist dies nicht ausdrücklich geregelt. In Juristenkreisen wird diskutiert, ob hier eine höhere Rechtssicherheit herbeigeführt werden muss, um gegebenenfalls zeitraubende Auseinandersetzungen in den Verfahren zu vermeiden. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben den ursprünglichen Antrag des Landes Bayern intensiv beraten und Veränderungen vorgenommen.

Bundesrat unterstützt schärferes Vorgehen gegen Stalker (TOP 47)

Der Länderkammer liegt ein Gesetzentwurf zur ersten Beratung vor, mit dem der Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) verschärft werden soll. Bisher können Stalker nur belangt werden, wenn sie ihr Opfer dazu gebracht haben ihr Leben entscheidend zu verändern. Die Rechtsprechung verlangt, dass das Opfer zum Beispiel kaum noch die Wohnung verlässt oder dass es gar umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. Zukünftig soll Stalking aber auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Laut Gesetzesentwurf soll es daher ausreichen, wenn die Handlungen des Täters nach objektiven Maßstäben „geeignet erscheinen“, das Opfer in seinem täglichen Leben schwerwiegend zu beeinträchtigen. Außerdem sind weitere Verbesserungen für die Opfer vorgesehen. Die Länder regen Ergänzungen zu dem Gesetzentwurf an, darunter die Möglichkeit, die mögliche Freiheitsstrafe von ein auf zwei Jahre anzuheben.

Klimaschutzabkommen von Paris passiert Bundesrat (TOP 61)

Das Ratifizierungsgesetz zum Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 ist Freitag ebenfalls Thema der Sitzung. Den Kern der Vereinbarung bildet das sogenannte Zwei-Grad-Ziel. Die globale Erderwärmung soll auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts wird darüber hinaus eine vollständige Treibhausgasneutralität angestrebt, also eine Balance zwischen noch emittierten Treibhausgasen und deren Verringerung. Daneben steht die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, alle fünf Jahre national festgelegte Klimaschutzbeiträge zu erarbeiten und entsprechende Vorkehrungen zu ergreifen. Die reichen Industrieländer müssen zudem bis 2020 einen konkreten Finanzierungsfahrplan aufstellen, wie sie die vom Klimawandel besonders betroffenen Regionen unterstützen. Das Gesetz wird vom Bundestag am heutigen Donnerstag beschlossen, so dass das Gesetz final am Freitag den Bundesrat passieren kann.

Mehr Rechte für Umweltverbände (TOP 50)

Die deutschen Regelungen zur Klage in Umweltangelegenheiten stimmen teilweise nicht mit völker- und europarechtlichen Vorgaben überein. Um die Abweichungen zu beseitigen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das sogenannte Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz angepasst werden soll. Dieses Gesetz regelt Möglichkeiten für Vereine und Verbände, gegen den Bau von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen vorzugehen. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erweitert und unter anderem die umweltrechtliche Verbandsklage ausgedehnt. Darüber hinaus müssen sich beispielsweise Umweltvereinigungen nicht mehr notwendigerweise im Verwaltungsverfahren beteiligt haben, um ihre Bedenken gegen ein Vorhaben später vor Gericht geltend machen zu können. Zudem sollen bestimmte Fristen allgemein um zwei Wochen verlängert werden. Damit soll der Öffentlichkeit ausreichend Zeit eingeräumt werden, um Einwendungen gegen ein Vorhaben vorzutragen. Der Bundesrat berät den Entwurf in einem ersten Durchgang. Die Ausschüsse des Bundesrates haben umfangreiche Empfehlungen abgegeben. Einigen Ländern gehen die vorgenommenen Änderungen zu weit. Sie befürchten, dass es zu weiteren Belastungen bei der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben kommen kann. Daher schlagen sie vor, den Verwaltungsgerichten durch Antrags- und Klagebegründungsfristen die Möglichkeit zu eröffnen, Verzögerungen im gerichtlichen Verfahren zu vermindern.

Mehr Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen (TOP 79)

Die Bundesregierung hat im Juni eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen, über die die Länderkammer jetzt berät. Damit soll den Straßenverkehrsbehörden insbesondere erleichtert werden, Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen anzuordnen. Die StVO-Novelle sieht außerdem vor, dass Erwachsene Kinder, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, künftig mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen. Darüber hinaus werden auch die Regeln zur Bildung der Rettungsgasse neugefasst und die Nutzung von Radwegen durch E-Bikes geregelt. Der Bundesrat wird der Verordnung voraussichtlich mit Änderungen zustimmen. Auf Initiative Hamburgs wird die Länderkammer ergänzend unter anderem eine Forderung an die Bundesregierung beraten, schnellstmöglich die Voraussetzungen für den Betrieb von beispielsweise Elektrorollern und sogenannten eScootern im öffentlichen Verkehr zu regeln. Derartige Fahrzeuge sind nach derzeitiger Rechtslage zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen.

Rückfragen der Medien 

Hanna von Hahn
Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de


 

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch