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Bundesrat Tagesordnung umfasst 40 Punkte

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An der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016 nehmen Senator Dr. Peter Tschentscher und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil

Tagesordnung umfasst 40 Punkte

I. Personalien

Neue Bundesratspräsidentin Malu Dreyer hält Antrittsrede (TOP 1)

Die neu gewählte Präsidentin des Bundesrates, Malu Dreyer, wird zum Beginn der Amtszeit ihre Antrittsrede halten. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hat das Amt turnusgemäß am 1. November von ihrem Vorgänger Stanislaw Tillich, dem Ministerpräsidenten Sachsens, übernommen. Malu Dreyer wird die Präsidentschaft bis zum 31. Oktober 2017 ausüben.

II. Hamburger Positionen

Hamburg lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer ab (TOP 9)

Der Bundesrat berät über die Einbringung von zwei Gesetzentwürfen zur Reform der Grundsteuer, die Hessen und Niedersachsen initiiert haben. Sie sehen vor, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zu aktualisieren. Dafür sollen in einem ersten Schritt die Bewertungsregeln neu gefasst werden. Zudem ist eine Änderung des Grundgesetzes beabsichtigt, die dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer übertragen soll. Die Regelungen der beiden Entwürfe führen aus Hamburger Sicht zu einer deutlich höheren Bewertung von Grundstücken und Gebäuden insbesondere in Metropolregionen wie Hamburg. Daraus können sich entsprechend höhere Steuerbelastungen für viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen sowie Auswirkungen für einzelne Länder im Länderfinanzausgleich ergeben. Hamburg wird die Einbringung der Gesetzentwürfe im morgigen Plenum deshalb ablehnen. Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher wird die Gründe im Bundesratsplenum darlegen.

Anspruch auf Sozialhilfe für EU-Bürger erst ab fünf Jahren Aufenthalt (TOP 16)

Zum 1. Januar 2017 soll ein Gesetz in Kraft treten, wonach EU-Bürgerinnen und -Bürger erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen umfassenden Sozialhilfeanspruch erhalten. Der Bundesrat berät erstmals den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Mit diesem wird die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus Dezember 2015 aufgegriffen und klargestellt, dass ein Aufenthalt von nur sechs Monaten nicht zu einem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen führt. Es wird breite Zustimmung der Länder zum Gesetzentwurf erwartet.

Bund entlastet Länder und Kommunen bei den Kosten der Integration (TOP 19)

Der Bundesrat wird am Freitag den Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen in einem ersten Durchgang beraten. Der Gesetzentwurf geht auf eine Einigung der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom Sommer zurück. Sie sieht vor, dass der Bund die Länder bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte entlastet; zusätzlich gibt es für den Zeitraum von 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro. Von 2018 an werden die Kommunen um jährlich fünf  Milliarden Euro entlastet werden. Darüber hinaus stellt der Bund für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den Wohnungsbau zur Verfügung. Hamburg begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf.

Höhere Sozialleistungen für Arbeitssuchende (TOP 14 und 15)

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Parallel wird die Höhe der Bedarfssätze für Asylbewerber im Asylbewerberleistungsgesetz angepasst. Dazu liegen dem Bundesrat zwei zustimmungsbedürftige Gesetzentwürfe zur ersten Beratung vor. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der aktuell vorliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren, die künftig 291 Euro statt bisher 270 Euro monatlich erhalten sollen. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Regelsatz von 404 Euro auf 409 Euro. Finanzielle Abstriche müssen hingegen Asylbewerber hinnehmen, weil die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz herausgenommen und gesondert als Sachleistung erbracht werden. Die Ausschüsse des Bundesrates haben zu beiden Gesetzentwürfen Empfehlungen beschlossen. Im Zusammenhang mit der Anpassung der Regelbedarfe wird unter anderem vorgeschlagen, die Pauschale für den schulischen Bedarf von Kindern von 100 auf 150 Euro zu erhöhen und für Menschen beim Übergang in die Rente eine existenzsichernde Hilfe bis zur ersten Rentenzahlung zu gewährleisten. Im Zusammenspiel mit den neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht schlechter gestellt werden.

Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (TOP 28)

Der Bundesrat wird am Freitag zu zahlreichen EU-Initiativen Stellung nehmen. Schwerpunkt ist dabei die europäische Asylpolitik, unter anderem die Neufassung der Dublin-III-Verordnung. Das sogenannte Dublin-System, das festlegt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, soll vereinfacht und praxisgerechter werden. Damit reagiert die Europäische Union auf das zwischenzeitliche Aussetzen des Systems im Spätsommer 2015. Als Teil des zweiten Asylpakets harmonisiert die Kommission die gemeinsamen Kriterien dafür, wann internationaler Schutz zuerkannt wird und die daraus folgenden Rechte und Pflichten. Ziel ist, dass in ganz Europa einheitliche Asylentscheidungen getroffen werden. Damit soll die sogenannte Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Ein weiterer Verordnungsvorschlag hat zum Ziel, die Integrationsaussichten von Asylantragsstellern zu verbessern. Beispielsweise sollen sie bereits nach sechs Monaten ein Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Auch sollen Schutzsuchende davon abgehalten werden, irreguläre und gefährliche Routen zu nutzen, indem legale Wege nach Europa geschaffen werden. Die Ausschüsse des Bundesrats haben umfangreich zu den Verordnungsvorschlägen Stellung genommen. Dabei geht es insbesondere um zu starre bürokratische Anforderungen, wie zum Beispiel eine Frist von fünf Tagen zur Bestellung eines Vormunds für Minderjährige oder Vorgaben zur audiovisuellen Aufzeichnung der persönlichen Anhörung. Auch werden die starren Fristen für gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kritisch gesehen.

Bundesrat berät bessere Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung von Unternehmen (TOP 18)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, steuerliche Hindernisse bei der Unternehmensfinanzierung zu beseitigen, wenn Anteilseigner wechseln oder neue hinzukommen. Unternehmen sollen künftig nicht genutzte Verluste auch dann steuerlich berücksichtigen können, wenn es eine Veränderung in der Anteilseignerstruktur gegeben hat, sofern sie den Geschäftsbetrieb fortführen. Von dieser Neuregelung sollen insbesondere junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen profitieren. Die Länderkammer wird am Freitag mit Unterstützung Hamburgs im ersten Beratungsdurchgang umfangreich Stellung nehmen. Die Bundesregierung wird gebeten, gesetzestechnische Korrekturen und Ergänzungen zu prüfen, um möglichen Missbrauch der Neuregelungen zu vermeiden.

Länder fordern mehr soziale Verantwortung von deutschen Unternehmen (TOP 21)

Hiesige Unternehmen müssen bald darlegen, wie sie es bei ihrer Geschäftstätigkeit mit Arbeitnehmer- und Menschenrechten, Sozial- und Umweltbelangen oder der Korruptionsbekämpfung halten und damit mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden zeigen. Der Bundesrat berät im ersten Durchgang einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die sogenannte europäische CSR-Richtlinie umsetzt. CSR steht für Corporate Social Responsibility, die soziale Verantwortung von Unternehmen. Große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern sollen künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen in ihren Lage- und Konzernberichten aufnehmen. Insbesondere ökologische und soziale Aspekte müssen erstmals für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr transparenter dargestellt werden. Verbraucher, Unternehmen und Investoren sollen sich auf diese Weise ein aussagekräftiges Bild machen können. Der Bundesrat wird voraussichtlich fordern, die Berichtspflichten auf Belange des Klimaschutzes auszuweiten. Die Fachausschüsse hatten zudem angeregt, dass Unternehmen auch offenlegen, welche Schritte sie entlang der Lieferkette ergriffen haben, um diese Standards zu gewährleisten. Berichtspflichtig sollen nach Vorstellung einiger Ausschüsse zudem auch große, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sein.

Länderkammer berät Regelungen zur Stromerzeugung aus KWK und zur Eigenversorgung (TOP 25)

Der Bundesrat befasst sich morgen im ersten Durchgang mit  Änderungen des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie den Regelungen zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie, die die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme ermöglicht. Die bei der Herstellung von Strom entstehende Wärme wird als Wärmeenergie von Verbrauchern genutzt. Der eingesetzte Brennstoff wird damit deutlich effizienter und sparsamer verwendet. Mit der Novellierung wird die Ende August mit der EU-Kommission erzielte Verständigung zu beihilferechtlichen Fragen umgesetzt. Künftig werden KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen. So soll die Planbarkeit für alle Marktakteure erhöht und die Förderung effizienter werden. Zudem sollen Bestandsanlagen auch künftig keine EEG-Umlage für selbst erzeugten und verbrauchten Strom bezahlen müssen. Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert, das heißt, wenn der Generator ausgetauscht wird. Auch in diesem Fall bleibt aber die EEG-Umlage um 80 Prozent verringert. Die Fachausschüsse des Bundesrates fordern unter anderem, das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen anzuheben und die Übergangsfristen zu verlängern. Zudem soll die Teilnahme an einer Ausschreibung nicht voraussetzen, dass 100 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist werden.

Länder fordern mehr Geld für Lärmschutz an Straßen (TOP 10)

Der Bundesrat wird eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen beraten, wonach sich der Bund an den Kosten für den Lärmschutz an kommunalen Straßen beteiligen soll. Städte und Gemeinden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, erforderliche Investitionen in den  Lärmschutz vorzunehmen. Finanziert werden sollen beispielsweise Schallschutzwände und -wälle, leisere Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Schallschutzfenstern. Der Vorschlag sieht für das Investitionsprogramm Finanzmittel von 3,2 Milliarden Euro vor, wovon der Bund drei Viertel zur Verfügung stellen soll. Die Länder und die Kommunen müssten sich finanziell mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent beteiligen.

Mehr Geld für den Regionalbahnverkehr (TOP 23)

Die Länderkammer wird im ersten Durchgang über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Regionalisierungsmitteln beraten. Das Geld erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes insbesondere zur Finanzierung des Regionalbahnverkehrs. Der Bund will den Ländern in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Von 2017 an soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Die Verkehrsministerkonferenz hatte sich im Oktober 2014 darauf geeinigt, das Geld nach den Festlegungen des sogenannten Kieler Schlüssels auf die Länder zu verteilen. Dies soll nun schrittweise geschehen, so dass der neue Schlüssel im Jahr 2030 voll wirkt. Von diesem Jahr an wird ein Betrag von 200 Millionen Euro nach einem gesonderten Schlüssel verteilt, um die Länder zu kompensieren, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber der bisherigen Verteilungsmethode erfahren. Der Bundesrat wird zu dem Gesetzentwurf voraussichtlich keine Einwendungen erheben.

Bundesrat berät BND-Reform (TOP 5)

Insbesondere im NSA-Untersuchungsausschuss wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob für die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung eine spezialgesetzliche Regelung erforderlich sei. Als Konsequenz aus der Debatte wird nun die Rechtslage präzisiert und eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Der Bundesrat berät im zweiten, abschließenden Durchgang ein Gesetz, das die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland regelt – also die Überwachung von Datenverbindungen vom Inland aus. Im Fokus der Aufklärung sollen Themen wie internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und internationale organisierte Kriminalität stehen. Die gesammelten Daten darf der BND maximal sechs Monate speichern und auch an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. Für die Kontrolle soll künftig ein sogenanntes Unabhängiges Gremium aus Bundesrichtern und -anwälten zuständig sein. Das Gremium soll vom Bundeskanzleramt direkt über brisante Aktionen des BND informiert werden und entscheiden, ob Einrichtungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten ausgespäht werden dürfen. Unzulässig ist laut Gesetz, Daten von deutschen Staatsangehörigen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen zu erheben. Die Länder werden den Vermittlungsausschuss voraussichtlich nicht anrufen.

Striktere Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlament (TOP 4)

Ebenfalls am Freitag liegt dem Bundesrat in einem sogenannten unechten zweiten Durchgang ein Gesetz zur Beratung vor, das die Bestellung eines „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ einführt. Das Gesetz sieht vor dem Hintergrund der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses vor, die Kontrollrechte des Parlaments über die Nachrichtendienste zu intensivieren und besser zu koordinieren. Das Gesetz schafft nun das Amt einer bzw. eines Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Diese bzw. dieser soll das Gremium bei seiner Arbeit mit einem eigenen Mitarbeiterstab unterstützen und die parlamentarischen Rechte gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten wahrnehmen können. Mit dem Gesetz wird außerdem festgelegt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste durchführt. Auch zu diesem Gesetz wird der Bundesrat aller Voraussicht nach den Vermittlungsausschuss nicht anrufen.

Rückfragen der Medien

Hanna von Hahn | Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de

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