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Vogelgrippe Weitere Geflügelpestfälle in Hamburg Mitte, Altona und Bergedorf

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Weitere Sperrgebiete in Hamburg müssen eingerichtet und das bestehende Restriktionsgebiet muss erneut erweitert werden

Bei zwei verendeten Möwen, in den Bezirken Mitte und Altona, sowie bei einem im Bezirk Bergedorf tot aufgefunden Bussard wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Darüber hinaus wurde bei einer ebenfalls in Bergedorf verendeten Wildente der hochansteckende Subtyp H5 nachgewiesen, eine weitere Spezifizierung war nicht möglich. Damit müssen nach der weiterhin bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung erneut Sperrbezirke (im Radius von mindestens drei Kilometern) und Beobachtungsgebiete (im Radius von mindestens zehn Kilometern) rund um die Fundorte eingerichtet werden. Das von Restriktionen betroffene Gebiet in Hamburg muss aufgrund der neuen Fälle erweitert werden. Nicht eingeschlossen sind weiterhin einzelne Stadtteile im Hamburger Nordosten.

Weitere Sperrgebiete in Hamburg müssen eingerichtet und das bestehende Restriktionsgebiet muss erneut erweitert werden

Eine Möwe wurde im Bezirk Mitte am Ballindamm, die andere in Altona im Ortsteil Bahrenfeld aufgefunden. In Bergedorf wurden die Tiere im Ortsteil Kirchwerder-Seefeld (Bussard) und im Ortsteil Allermöhe (Ente) eingesammelt. Innerhalb der neuen Sperrbezirke und in den Beobachtungsgebieten gelten die bereits bekannten besonderen Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies, dass sie ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete sowie auch in den Beobachtungsgebieten nicht frei umherlaufen lassen dürfen. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ ist unter www.hamburg.de/tiere - neben weiteren Informationen zur Tierseuche - eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar.

Der früheste Termin, zu dem die neuen Restriktionszonen aufgehoben werden können, ist der 10. März 2017. Eine tatsächliche Aufhebung ist jedoch vom weiteren Seuchengeschehen abhängig. Sie kann erst erfolgen, wenn in den entsprechenden Gebieten keine weiteren Fälle von Geflügelpest aufgetreten sind.

Am 20. November 2016 war erstmals in Hamburg der Geflügelpest-Erreger H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Insgesamt wurde der Erreger nach der Bestätigung der neuen Fälle seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens bislang bei 18 Tieren in der Hansestadt festgestellt. Der Erreger H5N5 wurde weiterhin bis dato in Hamburg nicht festgestellt.

Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 nach wie vor in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der 040-428 37 2200 abgegeben werden. Umfassende Informationen zum Thema Geflügelpest stehen ebenfalls unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung.

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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