Eine Möwe wurde im Bezirk Mitte am Ballindamm, die andere in Altona im Ortsteil Bahrenfeld aufgefunden. In Bergedorf wurden die Tiere im Ortsteil Kirchwerder-Seefeld (Bussard) und im Ortsteil Allermöhe (Ente) eingesammelt. Innerhalb der neuen Sperrbezirke und in den Beobachtungsgebieten gelten die bereits bekannten besonderen Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies, dass sie ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete sowie auch in den Beobachtungsgebieten nicht frei umherlaufen lassen dürfen. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ ist unter www.hamburg.de/tiere - neben weiteren Informationen zur Tierseuche - eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar.
Der früheste Termin, zu dem die neuen Restriktionszonen aufgehoben werden können, ist der 10. März 2017. Eine tatsächliche Aufhebung ist jedoch vom weiteren Seuchengeschehen abhängig. Sie kann erst erfolgen, wenn in den entsprechenden Gebieten keine weiteren Fälle von Geflügelpest aufgetreten sind.
Am 20. November 2016 war erstmals in Hamburg der Geflügelpest-Erreger H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Insgesamt wurde der Erreger nach der Bestätigung der neuen Fälle seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens bislang bei 18 Tieren in der Hansestadt festgestellt. Der Erreger H5N5 wurde weiterhin bis dato in Hamburg nicht festgestellt.
Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 nach wie vor in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der 040-428 37 2200 abgegeben werden. Umfassende Informationen zum Thema Geflügelpest stehen ebenfalls unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung.