Die verendete Möwe wurde in Steinwerder aufgefunden. Innerhalb des neuen Sperrbezirks und des neuen Beobachtungsgebietes gelten die bereits bekannten besonderen Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies weiterhin, dass sie ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete sowie auch in den Beobachtungsgebieten nicht frei umherlaufen lassen dürfen. Der früheste Termin, zu dem die notwendigen Restriktionszonen aufgehoben werden können, ist der 26. März 2017. Eine tatsächliche Aufhebung ist jedoch nach wie vor vom weiteren Seuchengeschehen abhängig. Sie kann erst erfolgen, wenn in den entsprechenden Gebieten keine weiteren Fälle von Geflügelpest aufgetreten sind.
Insgesamt wurde der Erreger seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens damit bislang bei 21 Tieren in Hamburg festgestellt.
Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 weiter in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der 040-428 37 2200 abgegeben werden. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ sind unter www.hamburg.de/tiere weitere Informationen zur Tierseuche und eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar.