Einigkeit der Bundesländer in wichtigen sozial- und arbeitspolitischen Fragen erzielt
An zwei Tagen hat in Hamburg die Arbeits- und Sozialministerkonferenz getagt
(Foto: Zapf)
Ein Schwerpunkt der Konferenz waren auch die Hartz IV-Sätze für Kinder. Hier haben die Länder eine Überprüfung der Regelleistungen durch den Bund angemahnt. Hamburgs Sozialsenator und Vorsitzender der diesjährigen ASMK, Dietrich Wersich, sagt zum Abschluss der Konferenz: „Unsere Aufgabe ist es, für alle Menschen in Deutschland, insbesondere für Familien, Kinder und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf positive Lebensbedingungen zu fördern. In großer Einigkeit haben wir gestern und heute dazu eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht.“
Zu folgenden Schwerpunktthemen hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Hamburg Beschlüsse gefasst:
Überprüfung der Hartz IV-Sätze für Kinder angemahnt und zusätzliche Unterstützung bis zur Klärung
Bereits 2007 hat die ASMK die Bundesregierung aufgefordert, bei der Höhe der monatlichen Zahlung an Leistungsempfänger des Arbeitslosengeldes II (SGB II) beziehungsweise der Sozialhilfe (SGB XII) die speziellen Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen. Derzeit wird der Bedarf von Kindern prozentual vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet und besondere Bedarfe wie Mittagsverpflegung in Ganztageseinrichtungen oder Lehrmittel für die Schule werden nicht berücksichtigt. Die ASMK mahnt an, die kinderspezifische Bedarfsermittlung wie zugesagt endlich vorzulegen.
Zwar hat die Bundesregierung beschlossen, neben einer Kindergelderhöhung auch ein „Schulbedarfspaket“ für unterstützungsbedürftige Kinder in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr einzuführen, allerdings nur bis zur 10. Klasse. Die ASMK fordert die Verlängerung über die 10. Klasse hinaus. Der Vorsitzende der ASMK, Senator Dietrich Wersich: „Der Bund hat seine Zusage, die kinderspezifischen Bedarfe vorzulegen bisher nicht erfüllt. Wir fordern ihn dringend auf, dies bis Ende des Jahres vorzunehmen.“ Bis zu einer Klärung will die ASMK, dass Familien im SGB II- und SGB XII-Bezug eine zusätzliche Unterstützungsleistung im Umfang der Kindergelderhöhung zugute kommt.
Mehr Autonomie für behinderte Menschen durch Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Die ASMK will die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken und hat deshalb beschlossen, die Eingliederungshilfe langfristig weg von institutioneller Ausrichtung hin zu den individuellen Bedarfen der Menschen weiterzuentwickeln. Dazu wurden in einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ideen entwickelt, die nun im breiten Dialog mit den betroffenen Verbänden diskutiert werden sollen. Ein Schwerpunkt der angestrebten Verbesserungen ist unter anderem die Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Personen, für die bisher die Werkstatt für behinderte Menschen die einzige Beschäftigungsmöglichkeit darstellt.
Maßnahmen für mehr Fachkräfte in Deutschland
Deutschland braucht mehr Fachkräfte. Ein erhebliches Potenzial bilden dabei die von Migrantinnen und Migranten im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in Deutschland bislang zu wenig anerkannt werden, aber auch die gezielte Aufstiegs- und Weiterqualifizierung. Die ASMK hat daher beschlossen, die bisherigen Ansätze der beruflichen Nachqualifizierung für Menschen mit Migrationshintergrund durch die Einbeziehung ihrer im Ausland erworbenen Vorqualifikationen auszubauen. Bereits jetzt kann durch die sogenannte Externenprüfung bei den Kammern ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden, ohne die klassische Berufsausbildung durchlaufen zu haben. Damit mehr Menschen mit Migrationshintergrund an diesen Externenprüfungen teilnehmen können, sollen gezielt Maßnahmen initiiert werden, die ihre im Ausland erworbenen Kompetenzen und Vorqualifikationen mit den für die Prüfung notwendigen Ausbildungsinhalten ergänzen. Außerdem sollen junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz bekommen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben, mit Hilfe sogenannter Ausbildungsbausteine an einen qualifizierten Abschluss herangeführt werden. Vorteil eines solchen Bausteinsystems ist, dass nicht ein feststehender Ausbildungsfahrplan mit Zwischenprüfungen eingehalten werden muss, sondern zeitlich und inhaltlich flexibel auf die Stärken und Schwächen der jungen Menschen eingegangen werden kann.
Neuorganisation des SGB II: Mehr Spielräume für die neuen Jobcenter vor Ort
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes handelt es sich bei den Jobcentern der Arge um eine unzulässige Mischverwaltung. Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass Arbeitslose Hilfe aus einer Hand erhalten, hat sich die ASMK bereits im Sommer einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. Auch jetzt zeigen die Länder Geschlossenheit und sind sich einig, dass die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte in einigen wesentlichen Punkten der Überarbeitung bedürfen. Senator und ASMK-Vorsitzender Dietrich Wersich: „Um eine erfolgreiche Arbeit der Agenturen zu gewährleisten ist es erforderlich, die in Deutschland sehr unterschiedlichen örtlichen Arbeitsmarktsituationen zu berücksichtigen. Dazu benötigen die Nachfolgeorganisationen der Jobcenter mehr Spielräume und mehr Autonomie für ihre Arbeit. Dies geht nur, wenn Länder und Kommunen bei der Ausgestaltung der Jobcenter vor Ort verbindlich mitentscheiden können. Auch Verwerfungen durch die unterschiedlichen Mitarbeiterstrukturen - teils des Bundes, teils der Kommunen - müssen in einer Organisationsform überwunden werden. In diesem Sinne muss der Bund seine Vorstellungen zur Verwaltungsstruktur der neuen Jobcenter in einigen Aspekten ändern und ergänzen.“
Familienfreundlichkeit in Unternehmen fördern – Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern
Knapp 80 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, Unternehmen müssten mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun. Auch fällt es Müttern nach einer beruflichen Pause immer noch schwer, im Job wieder Fuß zu fassen. Die ASMK will deshalb die Familienfreundlichkeit in Unternehmen weiter fördern und das ungenutzte Arbeitskräftepotential nicht berufstätiger Mütter besser erschließen. Hierzu sollen im Zusammenwirken von Bund und Bundesagentur für Arbeit geeignete Maßnahmen durchgeführt werden. „Gerade Frauen, die nach einer längeren beruflichen Auszeit wieder in ihren Job zurück möchten, sollten noch stärker bei diesem Bestreben unterstützt werden. Auf diese Weise wird es ihnen ermöglicht, finanziell unabhängig zu sein, und die Arbeitgeber profitieren vom sonst ungenutzten Know-How“, sagt der ASMK-Vorsitzende, Senator Wersich.
Insgesamt befassten sich 27 Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte zwei Tage lang mit rund 30 Tagesordnungspunkten. Zum Ende der Konferenz übergab der diesjährige Vorsitzende der ASMK, Hamburgs Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Dietrich Wersich, das symbolische Steuerrad der ASMK und damit den Vorsitz für 2009 an Bayerns Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christine Haderthauer.
Die Beschlüsse der 85. ASMK sind unter www.hamburg.de/konferenzen im Internet einzusehen. Ein Gruppenfoto der teilnehmenden Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder können Sie bei der unten angegebenen Kontaktadresse anfordern.

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