17 Straftäter aus der Haft abgeschoben
07.07.2009
Insgesamt wurden die Straftäter zu 87 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, was einer durchschnittlichen Verurteilung von gut fünf Jahren Haft entspricht. Die entsprechenden Straftaten reichen von Urkundenfälschung über räuberische Erpressung bis hin zu versuchtem Mord.
Ein tunesischer Staatsangehöriger musste das Bundesgebiet verlassen, da er zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern, sowie
Insgesamt wurden die Straftäter zu 87 Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, was einer durchschnittlichen Verurteilung von gut fünf Jahren Haft entspricht. Die entsprechenden Straftaten reichen von Urkundenfälschung über räuberische Erpressung bis hin zu versuchtem Mord.
Ein tunesischer Staatsangehöriger musste das Bundesgebiet verlassen, da er zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern, sowie räuberischem Diebstahl verurteilt worden war. Ein türkischer Staatsangehöriger wurde wegen versuchten Mordes abgeschoben. Er war zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ferner wurde ein Rumäne abgeschoben, der wegen schweren Raubes zu elf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war.
Die meisten Verurteilungen erfolgten wegen Eigentums- und Drogendelikten.
Weitere Informationen:
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» Zehn Straftäter im 1. Quartal aus der Haft abgeschoben:
Pressemitteilung vom 08.04.2009
Innensenator Christoph Ahlhaus: „Die Abschiebung ausländischer Straftäter hat weiterhin eine hohe Priorität. Wir werden auch künftig das Aufenthaltsgesetz ohne Wenn und Aber anwenden, um die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt zu gewährleisten. Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht, hat in Deutschland nichts zu suchen."
(Innenbehörde)
Die Innenbehörde im Internet: www.hamburg.de/innenbehoerde

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