Schulrudern
Ab sofort Rettungswestenpflicht für das Schulrudern
Schulbehörde, Ruderverbände und –vereine suchen gemeinsame Lösung
3. Mai 2013Schulsenator Ties Rabe hat für das Schulrudern jetzt eine allgemeine Rettungswestenpflicht angeordnet. Gleichzeitig strebt die Schulbehörde gemeinsam mit den Ruderverbänden und -vereinen eine generelle Regelung für die Sicherheit beim Rudern an. Dazu sollen in Kürze gemeinsame Gespräche stattfinden.
Senator Ties Rabe: „Es ist das Ziel, die gute Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen fortzusetzen und dabei neue Regeln aufzustellen, um die größtmögliche Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Als Schulbehörde können wir aber nicht warten, bis landesweit oder gar bundesweit all diese Fragen beantwortet sind. Hier hat die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler absoluten Vorrang. Um Hamburgs Schülerinnen und Schülern schon jetzt das höchste Maß an Sicherheit zu bieten, werden bis zum Abschluss der gemeinsamen Beratungen als Sofortmaßnahme alle Schülerinnen und Schüler, die im Sportunterricht rudern, auf allen Gewässern eine Rettungsweste tragen. Die Schulbehörde wird die dafür nötigen noch fehlenden Rettungswesten so schnell es geht beschaffen.“
Senator Rabe weiter: „Ich möchte die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Rudervereinen fortsetzen. Dafür streben wir eine gemeinsame Regelung der Sicherheitsfragen an. Bis diese Regelung gefunden ist, sollen alle Hamburger Schülerinnen und Schüler beim Schulrudern ausnahmslos Rettungswesten tragen. Die Sicherheit geht vor! Auch wenn beim Schulrudern selbst bislang noch kein Unglück passiert ist, geht es mir darum, nach bestem Wissen und Gewissen auch nur theoretisch mögliche Risiken auszuschließen. Hamburgs Schulrudern hat sich in den letzten Jahrzehnten dank der besonderen Umsicht und Fürsorge der Hamburger Sportlehrerinnen und Sportlehrer als eine ausgesprochen sichere Schulsportart dargestellt. Deshalb genießt das Schulfach Rudern bei Eltern sowie Hamburgs Schülerinnen und Schülern großes Vertrauen. Der traurige Todesfall auf der Alster hat uns alle sehr erschüttert. Der 13-jährige Junge ist zwar während einer privaten Ruderfahrt und nicht während des schulischen Ruderns ums Leben gekommen. Trotzdem zwingt das tragische Unglück auf der Alster zu einer Neubewertung der Lage. Die Schule muss alles tun, um selbst nur eventuell bestehende Risiken und Gefahren soweit es geht auszuschließen."
Die Hamburger Schulbehörde strebt an, für den Ruderschulsport gemeinsam mit den Rudervereinen und -verbänden eine Lösung zu finden. Viele Fragen sind dabei zu klären. So sind beispielsweise die Schulpraxis und die Vereinspraxis in den anderen Bundesländern zu berücksichtigen oder die Frage von gemeinsamen Wettbewerben zwischen Schulklassen und Vereinen verschiedener Bundesländer. Aber auch ganz praktische Fragen wie beispielsweise der Aspekt unterschiedlicher Wassertemperaturen und unterschiedlicher Boote. In den nächsten Wochen sollen hier zügig entsprechende Gespräche mit allen Beteiligten beginnen.
Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler belegen zurzeit im Rahmen des Schulfachs Sport einen Ruderkurs. Erfahrene Sportlehrerinnen und Sportlehrer unterrichten seit Jahren mit großem Engagement und Erfolg dieses beliebte Schulfach. Eine Rettungswestenpflicht gab es bisher nicht, es war allerdings üblich, dass die Schülerinnen und Schüler nur während der wärmeren Jahreszeiten ruderten. Zudem wurde insbesondere im sogenannten ‚Ruder-Einer‘ in der Regel eine Rettungsweste angelegt. Ohnehin durften nur Schülerinnen und Schüler am Schulrudern teilnehmen, die eine Schwimmbescheinigung vorweisen konnten und deren Eltern mit dem entsprechenden Ruderkurs einverstanden waren.
Ties Rabe: „Das Engagement der Sportlehrerinnen und Sportlehrer hat dafür gesorgt, dass beim Schulrudern in Hamburg noch nie ein Unglück passiert ist und die Schülerinnen und Schüler unbeschwert lernen und sich bewegen konnten. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den Sportlehrkräften, aber auch bei den sie unterstützenden Rudervereinen bedanken. Die künftige Rettungswestenpflicht stellt diese hervorragende Arbeit nicht infrage, sondern schafft für alle Beteiligten noch mehr Sicherheit und Vertrauen in eine schöne Sportart.“
Rückfragen:
Thomas Bressau, stellv. Pressesprecher
Behörde für Schule und Berufsbildung
Tel: (040) 4 28 63 – 2005
E-Mail: thomas.bressau@bsb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsb
3. Mai 2013










