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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Schulen in freier Trägerschaft

Neben den staatlichen Schulen bestehen in der Freien und Hansestadt Hamburg auch zahlreiche Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). 

Bestimmungen über Schulen in freier Trägerschaft finden sich in Artikel 7 Grundgesetz, im Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) sowie in der Finanzhilfeverordnung

Es wird zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden:

Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die Schulen entsprechen, die nach dem Hamburgischen Schulgesetz bestehen oder vorgesehen sind, d.h. für die es hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gibt. 

Für den Betrieb einer Ersatzschule benötigen Sie eine staatliche Genehmigung. Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Ersatzschule sind in § 6 HmbSfTG geregelt.

Hier finden Sie Informationen für neu gegründete Ersatzschulen in freier Trägerschaft.

Das Formular für den Genehmigungsantrag und Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie in der Handreichung über das Verfahren zur Genehmigung von Ersatzschulen

Genehmigte Ersatzschulen können staatlich anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren richtet sich nach § 9 HmbSfTG. Mit der Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, nach den Vorschriften Prüfungen abzuhalten, die für die entsprechende staatliche Schule gelten, sowie Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen, die die gleichen Berechtigungen verleihen wie diejenigen der entsprechenden staatlichen Schule. 

Genehmigte Ersatzschulen erhalten nach §§ 14 ff. HmbSfTG Finanzhilfe. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Wartefrist in § 14 HmbSfTG.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen sind Schulen im allgemein- und berufsbildenden Bereich, die das öffentliche Schulsystem und die Ersatzschulen “ergänzen”. Sie bieten Schulformen und Ausbildungsgänge an, die das hamburgische staatliche Schulsystem nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. 

Ergänzungsschulen können sich in das Ergänzungsschulverzeichnis der BBS (Verzeichnis folgt) oder der Kulturbehörde eintragen lassen. Die Voraussetzungen für eine Eintragung können Sie § 11 HmbSfTG entnehmen, die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung sind in § 12 HmbSfTG geregelt. Finanzielle Förderung ist mit der Eintragung bzw. Anerkennung von Ergänzungsschulen nicht verbunden. 

Daneben können Ergänzungsschulen eine Anerkennung nach § 2 Abs. 2 BAföG bei der Behörde für Schule und Berufsbildung beantragen. 

Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule können die Schülerinnen und Schüler die gesetzliche Schulpflicht nicht erfüllen, es sei denn, ihnen ist dies zuvor von der Schulaufsicht der Behörde für Bildung und Sport aus einem wichtigen Grund gestattet worden (§ 37 Absatz 3 Satz 4 Hamburgisches Schulgesetz).

Hinweis: Nicht für alle Schulen ist die Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig. Für künstlerische Schulen in freier Trägerschaft (Schulen und Einrichtungen, die bildende oder angewandte Kunst, Musik, Schauspiel oder Bühnentanz lehren) ist die Kulturbehörde zuständig. Für viele Ausbildungen in Heilberufen (z.B. MTA, Hebammen, Krankenpflege, Rettungsassistenz, Krankengymnastik, Masseure, Logopädie) ist die Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz zuständig.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Behörde für Schule und Berufsbildung:

  • Schulaufsicht für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft (außer katholische Schulen)
    Amt für Bildung
               Frau Neumann-Roedenbeck
  • Schulaufsicht für die allgemeinbildenden Ersatzschulen des Katholischen Schulverbands Hamburg: Amt für Bildung
                Frau Schröter
  • Schulaufsicht für Sonderschulen in freier Trägerschaft,  Aufnahme in Integrationsklassen und Fragen sonderpädagogischen Förderbedarfs   
    Amt für Bildung
                Frau Pörksen
  • Ansprechpartner für die Schulaufsicht für berufliche Schulen in freier Trägerschaft: 
    Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
                Frau Stelter
  • Ansprechpartner für Ersatzschulen (Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren sowie rechtliche Fragen): 
    Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
                Herr Dr. Bals
  • Ansprechpartnerin für Ergänzungsschulen, die bei der BBS geführt werden: 
    Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
                Frau Kalcher 
  • Ansprechpartner für Finanzhilfe nach dem HmbSfTG: 
    Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
                Herr Bendmann