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Kulturbehörde Kulturbehörde

Programmförderung für Hamburger Künstlerhäuser und Kunstorte

Die Kulturbehörde vergibt einmal jährlich Fördermittel für Jahresprogramme nicht kommerzieller, selbst verwalteter Künstlerhäuser und Kunstorte in Hamburg.

Bewerben können sich Künstlerhäuser und Kunstorte, die seit mindestens zwei Jahren existieren und in diesem Zeitraum jeweils ein Jahresprogramm veranstaltet haben und belegen können. Hierzu gehören Ausstellungen und jegliche denkbaren Formen von Präsentationen der bildenden Kunst und Veranstaltungen, die im engeren oder weiteren Sinne auf das Ausstellungsprogramm, bzw. den aktuellen Diskurs im Bereich der bildenden Kunst bezogen sind. Experimente bei der Programmgestaltung sind erwünscht.

Künstlerhäuser, Kunstorte oder Künstlerateliers mit nur sporadischer Ausstellungspraxis oder punktuellen „Tagen der offenen Tür“, oder solche, deren Inhaber sich vorrangig selbst präsentieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Kunstorte, Ateliers oder Atelierzentren, die mit kommerziellem Galeriebetrieb oder mit Malschulen, bzw. Kursangeboten kombiniert sind, können nicht gefördert werden.

Die Fördermittel werden nur einmal jährlich vergeben. Der Abgabetermin für Anträge für das kommende Jahr liegt jeweils im Oktober und wird rechtzeitig auf dieser Website bekannt gegeben.

Die Ergebnisse der Programmförderung finden Sie hier (bitte klicken): FÖRDERERGEBNISSE

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (bitte Formular der Kulturbehörde benutzen; s. Downloads)
  • Kurze Darstellung des Profils/ der Arbeitsschwerpunkte Ihrer Institution
  • Überblick über das Programm des letzten Jahres (bei Erstbewerbern der letzten zwei Jahre)
  • Überblick über die Programmplanung für das kommende Gesamtjahr mit kurzen Angaben zum Konzept, das dem Jahresprogramm zugrunde liegt und zu den an den Programmelementen beteiligten Künstlern.
  • Kostenplanung und Finanzierungsplanung für das Programm - gesonderte Aufstellung - bitte beachten: nicht - monetäre Eigenleistungen wie Kuratieren, Aufsicht, etc. werden außerhalb des Kosten- und Finanzierungsplans gesondert aufgelistet (Formulare s. Downloads)
  • Ggf. Publikationen (Postkarten, Website-Ausdrucke oder Fotokopien aus Katalogen) (Bitte keine CDROMs oder DVDs oder Kataloge von einzelnen Künstlern)

Bitte nicht mehr als 15 kopierfähige DinA4-Seiten exkl. Antragsformular und Kostenplanung abgeben. Bitte auf jegliche Art von Material-Verbindungen (heften, einzeln in Folien verpacken etc.) oder beidseitigem Beschreiben der Seiten verzichten, da die Unterlagen zur Vorlage und Vorbereitung für die Jurymitglieder komplett fotokopiert werden.

Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können leider nicht berücksichtigt werden.

  

Bei Rückfragen: Ingrid Baireuther, Tel.: 040-42824-280 oder ingrid.baireuther@kb.hamburg.de

Kontakt- und Abgabeadresse:

Kontaktmöglichkeit
Kulturbehörde Ingrid Baireuther Bildende Kunst Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42824-280 040 4273-10029 ingrid.baireuther@kb.hamburg.de