Projektförderung
Wer wird gefördert?
- Die Kulturbehörde fördert nur Projekte von Künstlerinnen und Künstlern sowie Künstlergruppen (keine Studierenden), die in Hamburg leben und arbeiten.
- Es werden Projekte gefördert, die Hamburger Künstlerinnen und Künstler in Hamburg, aber auch außerhalb Hamburgs (in Deutschland oder im Ausland) planen.
Was wird gefördert?
Primär gefördert werden:
- Kataloge
- bei Ausstellungen: Einladungskarten, Plakate, Reisekostenzuschüsse
- In Ausnahmefällen: Verbrauchsmaterial für die Herstellung eines Kunstwerks oder einer Ausstellung
Ein Antrag auf Projektförderung muss enthalten:
- Beschreibung des Projekts, für das Fördermittel beantragt werden, inkl. Anschauungsmaterial
- einen detaillierten Kostenplan für das gesamte Projekt
- (es muss die geplante Gesamtsumme des Projekts genannt werden, eventuelle Sponsoren mit der Spendensumme und Eigenmittel mit Beträgen sowie die beantragte Förderung; sollen Fremdleistungen z. B. von Druckereien für den Druck eines Kataloges gefördert werden, müssen zwei Kostenvoranschläge von konkurrierenden Druckereien eingereicht werden)
- eine künstlerische Biographie
- künstlerische Arbeiten, die einen Einblick in die Arbeitsweise der letzten beiden Jahre geben, möglichst in Reproduktion
- das ausgefüllte Formular "Antrag auf Zuwendung" (Formular ganz unten im Download)
Anträge bitte vor Beginn des Projektes und in Papierform einreichen. EIN JURYTERMIN PRO JAHR! Nächster Abgabetermin im Frühjahr 2013 |
Förderanträge sollen einen Mindestbetrag von 1000 Euro nicht unterschreiten, der Projektzuschuss beträgt maximal 4.000 Euro für Einzelprojekte sowie maximal 8.000 Euro für Gruppenprojekte. Eine Jury entscheidet über den Antrag.
Maßstab der Entscheidung ist die fachliche Beurteilung des Projekts und die künstlerische Qualität der nachgewiesenen Arbeit.
Hier können Sie sehen, welche Projekte gefördert wurden: FÖRDERERGEBNISSE
Im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung ist die Kulturbehörde bestrebt, die Öffentlichkeit über die Verwendung öffentlicher Gelder im Bereich der Projektförderung durch die Kulturbehörde zu informieren. Hierzu werden künftig die Namen der Geförderten, das geförderte Projekt sowie die Höhe der jeweiligen Förderung als auch die Mitglieder der Jury in Form von Pressemeldungen sowie im Internet bekannt gegeben und damit für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für die Veröffentlichung der genannten Daten wird die Einwilligung der Antragsteller erbeten. Bei Vereinen und anderen juristischen Personen können die Daten auch ohne deren schriftliche Einwilligung veröffentlicht werden.
Bitte schicken Sie den Antrag an:

Mister Wong
Webnews
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Del.icio.us


