Projektmittel in den Bereichen E-Musik und Pop
Vergabe der Projektmittel im Bereich E-Musik
Die Kulturbehörde fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Chöre, Orchester, Ensembles sowie musikalische Gesellschaften und Initiativen bei der Durchführung von Musik-Projekten, um ihnen die Möglichkeit zu geben,
- Veranstaltungen durchzuführen, die sich durch ein besonderes, das Hamburger Musikleben ergänzendes Programmprofil und durch hohe künstlerische Qualität auszeichnen,
- die Vernetzung einzelner Segmente des Hamburger Musiklebens zu verbessern,
- speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebote durchzuführen.
Eine Jury aus Musikexperten wird die Anträge bewerten und der Behörde die besten Projekte zur Förderung vorschlagen.
Die Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Bereich E-Musik finden Sie unten im Download. Interessenten nutzen bitte den Antrag auf Zuwendung der Kulturbehörde (Word-Formular) / Antrag auf Zuwendung der Kulturbehörde (PDF) und reichen ihn mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan jeweils bis zum 1.11. (Ausschlussfrist) für das folgende Jahr ein.
Vergabe der Projektmittel im Bereich Pop
Hamburger Musikinitiativen, Musikerinnen und Musiker sowie Veranstalter von Musikprojekten, die infrastrukturelle Effekte zur Folge haben und/oder sich durch ein besonderes, das Hamburger Musikleben ergänzende Programmprofil auszeichnen, stellen ihre Anträge formlos oder nutzen den Antrag auf Zuwendung der Kulturbehörde (Word-Formular) / Antrag auf Zuwendung der Kulturbehörde (PDF) und reichen ihn mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan (Kosten/Einnahmen) jeweils bis zum 31.12. (Ausschlussfrist) für das folgende Jahr ein.
Die Förderentscheidungen werden dann so zügig wie möglich zu Beginn des neuen Jahres getroffen.

Mister Wong
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