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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Bereich Psychotherapie

Landesprüfungsamt für Heilberufe

 

5 Knetfiguren bilden einen Kreis, Foto: © S. Hofschlaeger/ www.pixelio.de
(Bild: Foto: © S. Hofschlaeger / www.pixelio.de)

Das LPA betreut die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der in Hamburg gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) anerkannten Ausbildungsstätten in allen Fragen der Ausbildungen, insbesondere hinsichtlich der staatlichen Prüfungen.

Die Einzelheiten dieser Ausbildungen und auch der Prüfung sind jeweils in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) bzw. in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsych-AprV) geregelt.

Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung wird vom LPA in Zusammenarbeit mit dem Institut für Medizinische und Pharmazeutischen Prüfungsfragen (IMPP) organisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des IMPP.

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung ist das LPA außerdem zuständig für die Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin bzw. der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie für die Erteilung widerruflicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung dieser Berufe.           

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Marina Lobe Psychologische Psychotherapeutinnen und - Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten: Prüfungen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen Raum 0.13 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3794 040 4273-10092 Marina.Lobe@bgv.hamburg.de