Rahmenvertrag
Mindestanforderungen an Auftragslaboratorien
Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag über die Untersuchung von Umweltproben ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labore zur Einhaltung bestimmter Qualitätssicherungsmaßnahmen, so dass ein Mindest-Qualitätsstandard sichergestellt ist.
Die Vertragslabore verpflichten sich, die in dem Untersuchungsauftrag festgelegten Analysenverfahren einzuhalten und dabei nach dem Stand der Technik zu verfahren. Bei allen Untersuchungen sind umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. So sind bei der Untersuchung von Proben aus dem aquatischen Bereich die Rahmenempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für die Qualitätssicherung bei Wasser-, Abwasser und Schlammuntersuchungen sowie die dazugehörigen Merkblätter einzuhalten. Für Luftproben sind die Richtlinien VDI 2449 Blatt 1 und Blatt 2 sowie die DIN-ISO Norm 6879 anzuwenden. Wenn nicht anders festgelegt, sind diese Vorschriften sinngemäß auch auf die Untersuchung anderer Umweltproben anzuwenden.
Als weitere Qualitätssicherungsmaßnahme wird die Teilnahme an Ringversuchen vorgeschrieben. Eine Vergabe von Aufträgen aus dem Bereich der Umweltanalytik soll grundsätzlich nur an Rahmenvertragspartner erfolgen.

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